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Nordrhein-Westfalen | 19.05.2017

Voll durch die Pfütze – und dann?

Streit im Straßenverkehr – typische Situationen. Serie, Teil 5

Eine typische Situation bei Regenwetter: Ein Auto fährt durch eine Pfütze und spritzt einen Fußgänger nass. Kann der Fußgänger den Autofahrer anschließend juristisch belangen?

Das kommt auf die konkrete Situation an, erklären die Verbraucherschützer vom ADAC Nordrhein. Ein Autofahrer ist nicht verpflichtet, vor einer Pfütze stark abzubremsen oder um die Pfütze herumzufahren, um zu verhindern, dass Wasser hochspritzt. Denn durch plötzliches Bremsen oder Ausweichen erhöht sich das Unfallrisiko. Gleichzeitig müssen Fußgänger, die zum Beispiel an einer Ampel vor einer großen Wasserlache stehen, damit rechnen, dass ein vorbeifahrendes Auto Wasser aufwirbelt. Das heißt, dass Autofahrer meistens nicht dafür aufkommen müssen, wenn Fußgänger ihre durch Pfützendreck verschmutzte Kleidung reinigen lassen.

Anders sieht es aus, wenn der Autofahrer eine Pfütze von weitem gut erkennt und absichtlich durch eine Pfütze fährt, um Fußgänger vollzuspritzen. Dann könnten die Betroffenen Ansprüche geltend machen. Sie müssten aber durch Zeugen nachweisen, dass der Autofahrer absichtlich gehandelt hat oder den Schaden ohne großen Aufwand hätte vermeiden können. Das gelingt jedoch nur selten.

Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das auch in §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist. Zum fairen und rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr kann jeder beitragen.


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