So verhalten sich Autofahrer im Stau richtig
ADAC Nordrhein e.V. informiert über Verkehrsregeln
Am Wochenende beginnen in Nordrhein-Westfalen und zehn weiteren Bundesländern die Osterferien. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss mit dichtem Reiseverkehr und Staus rechnen. „Auch wenn man im Stau steht und nichts mehr geht, gibt es Verkehrsregeln, die Autofahrer beachten müssen, sonst drohen Bußgelder“, erklärt Elke Hübner, Leiterin Verbraucherschutz und Recht des ADAC Nordrhein e.V.
So verhalten sich Autofahrer im Stau richtig:
- Sobald der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer den linken Fahrstreifen befährt, weicht nach links aus, Autofahrer auf allen anderen Fahrstreifen fahren nach rechts. Ansonsten drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
- Damit Fahrzeuge bei Pannen oder Notfällen eine Ausweichmöglichkeit haben sowie Polizei und Rettungskräfte schneller zum Einsatzort kommen, muss der Standstreifen frei bleiben. Wer dort hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Parken hat mindestens 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Auch über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren, ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt rechnen. Einzige Ausnahme: Wenn Schilder den Standstreifen als eine weitere Fahrspur ausweisen.
- Laut Straßenverkehrsordnung ist es auch im Stau nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Die Fahrbahn betreten darf nur, wer einen Unfall oder eine Panne absichern will. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Steht der Verkehr bei einer Vollsperrung allerdings für längere Zeit still, liegt es im Ermessen der Polizei, ob sie ein Auge zudrückt, wenn sich Autofahrer kurz die Beine vertreten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden. Zudem sollte man in der Nähe des Fahrzeugs bleiben, um zügig weiterfahren zu können, wenn sich der Stau auflöst.
- Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von höchstens 20 km/h überholt werden, maximal aber mit 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
- Rückwärtsfahren oder wenden auf der Autobahn ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, sofern der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist. Wer trotzdem zum Smartphone greift, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt rechnen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung sogar mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Bei einem Stau die Autobahn zu verlassen und über Landstraßen zu fahren, bringt übrigens nur selten einen Vorteil. „Oft sind auch die Ausweichstrecken schnell verstopft, weil sie nicht für so viel Verkehr ausgelegt sind. In der Regel macht es erst ab Staus von mehr als 10 Kilometern Länge oder bei einer Vollsperrung Sinn, die Autobahn zu verlassen“, rät Roman Suthold, Leiter Verkehr und Umwelt des ADAC Nordrhein e.V.
Eine detaillierte Stauvorschau mit Angaben zur genauen Tages- und Uhrzeit können Autofahrer über den ADAC Routenplaner unter http://maps.adac.de (Button „Echtzeit-Verkehrslage“) abrufen.
Presse Ansprechpartner