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Nordrhein-Westfalen | 18.07.2018

Andere Länder, andere Sitten

Wer mit dem Auto in ein anderes Land fährt, sollte sich vorab mit den dortigen Verkehrsbestimmungen vertraut machen

Strenge Promillegrenzen, Warnwesten-Pflicht, Radarwarner-Verbote: Wer mit dem Auto in ein anderes Land fährt, sollte sich vorab mit den dortigen Verkehrsbestimmungen vertraut machen. „Auch ungewollte Verstöße können richtig teuer werden“, warnt Elke Hübner, Rechtsexpertin des ADAC Nordrhein e.V.

Der Automobilclub fasst besonders wichtige Regelungen zusammen:

Tempoverstöße
Die höchsten Bußgelder verlangen Norwegen, Schweden, die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschreitet, muss in Norwegen mindestens 395 Euro bezahlen und in Schweden 250 Euro. In Italien kosten 20 km/h zu viel 170 Euro – allerdings nur tagsüber. Zwischen 22 und 7 Uhr kann das Bußgeld um ein Drittel höher ausfallen. Zum Vergleich: In Deutschland werden für einen vergleichbaren Verstoß maximal 35 Euro fällig.

Alkohol am Steuer
Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien und Ungarn. Hier gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen in Tschechien Geldstrafen ab 100 Euro, in Ungarn bis zu 970 Euro. Richtig teuer kann es in Großbritannien werden, denn dort gibt es keine Begrenzung für die Geldstrafe. In Italien kann die Polizei bei 1,5 Promille im Blut das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 Promille und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe. Für Fahranfänger gelten in vielen Ländern oftmals niedrigere Promillegrenzen.

Telefonieren am Steuer
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt in Estland bis 400 Euro, den Niederlanden und Großbritannien 230 Euro und in Dänemark und Spanien 200 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt das Bußgeld mindestens 100 Euro.

Parken
Auch Falschparken sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. In Spanien wird dies mit bis 200 Euro besonders kostspielig. In den Niederlanden drohen mindestens 95 Euro und in Norwegen 80 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro los. Gewöhnungsbedürftig: Griechische Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten nur in ungeraden Monaten, Schilder mit zwei senkrechten Linien in den geraden. Durcheinander kommen beim Parken kann man auch bei den Vorschriften in den Niederlanden. Parken an gelben Bordsteinkanten ist verboten, an blauen muss eine Parkscheibe benutzt werden. Wenn Parkverbote nicht beachtet werden, wird das Fahrzeug häufig mit einer Radklemme versehen. Und: Bei Parkverstößen werden mindestens 90 Euro fällig.

Blitzerwarner
Schon das bloße Mitführen von Radarwarnern auf Navis oder Smartphones ist in vielen Ländern verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Geldstrafen (Tschechien: bis zu 7350 Euro, Griechenland: ab 2000 Euro) oder sogar Haftstrafen (Schweden, Schweiz) rechnen.

Warnweste
Autofahrer, die außerorts nach einem Unfall oder einer Panne das Auto verlassen und keine Warnweste tragen, erwartet in Frankreich ein Bußgeld von mindestens 90 Euro, in Luxemburg 74 Euro und in Belgien 55 Euro.

Rauchverbot
Sitzen Kinder unter zwölf Jahren mit im Auto, gilt in Griechenland Rauchverbot. Wer trotzdem erwischt wird, zahlt bis zu 1500 Euro. In Italien gilt dann ein Rauchverbot im Pkw, wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind. Bei Missachtung werden hohe Geldbußen zwischen 500 und 5000 Euro fällig.

Bußgeld-Eintreibung
Ab einem Betrag von 70 Euro werden unbezahlte Strafen aus dem EU-Ausland hierzulande vollstreckt. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden rät der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls unverzüglich Einspruch einzulegen. Wer übrigens Bußgelder sofort bezahlt, erhält erhebliche Rabatte. Das gilt vor allem für Spanien, Italien und Frankreich.
Ab einem Betrag von 70 Euro werden unbezahlte Strafen aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden rät der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls unverzüglich Einspruch einzulegen.

Unfall im Ausland
Die grundsätzliche Regel lautet: Besser immer die Polizei rufen, auch wegen der Versicherung. In Österreich gilt jedoch eine Besonderheit: Wer bei einem Verkehrsunfall mit reinem Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten untereinander nur die Daten hätten austauschen müssen, der muss eine sogenannte Unfallmeldegebühr zahlen. In Kroatien dagegen müssen Unfälle immer der Polizei gemeldet werden. Ansonsten können Autofahrer aus dem Ausland bei nach außen sichtbaren Unfallschäden an der Heimfahrt gehindert werden. Verweigert die Polizei in einem Land die Unfallaufnahme aufgrund eines geringen Schadens, sollte man mit allen Beteiligten einen mehrsprachigen Unfallbericht (z.B. beim ADAC erhältlich) aufnehmen. Weil die Handhabung in allen Ländern unterschiedlich ist, stellt der Automobilclub zu vielen Urlaubsländern spezifische Merkblätter für Auslandsunfälle bereit.

Wer Informationen zu Verkehrsbestimmungen in einem bestimmten Land benötigt, kann diese beim ADAC Nordrhein e.V. unter der kostenfreien Rufnummer 0 800 5 10 11 12 erfragen, sich im ADAC Center beraten lassen oder hier nachschauen.


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