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Nordrhein-Westfalen | 11.07.2017

Richtiges Verhalten im Stau

Was geht und was geht nicht, wenn nichts mehr geht? Auch im Stau müssen Regeln beachtet werden

Nordrhein-Westfalen ist seit vielen Jahren Stauland Nummer 1 und auch in den übrigen Bundesländern sieht es mit dem ungestörten Vorankommen nicht viel besser aus. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, kommt fast nie ohne Stau ans Ziel – es sei denn, er fährt in der Nacht. Aber auch beim Stehen im Stau gibt es Regeln, die Autofahrer beachten müssen, sonst drohen Strafen. Der ADAC Nordrhein hat nachfolgend die wichtigsten Infos zusammengestellt:
• Zu allererst gilt: Sobald der Verkehr zu stocken beginnt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer den linken Fahrstreifen befährt, weicht nach links aus, Autofahrer auf allen anderen Fahrstreifen fahren nach rechts. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
• Dabei muss der Standstreifen frei bleiben, um Fahrzeugen bei Pannen oder Notfällen eine Ausweichmöglichkeit zu bieten, oder damit Polizei und Rettungskräfte schneller zum Einsatzort kommen. Das Halten auf dem Standstreifen der Autobahn wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Beim Parken wird es noch teurer: mindestens 70 Euro Bußgeld und ein Punkt. Auch über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren, ist verboten. Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Einzige Ausnahme: Wenn Schilder den Standstreifen als eine weitere Fahrspur ausweisen.
• Laut § 18 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung ist es auch im Stau nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Das Betreten der Fahrbahn ist nur erlaubt, um einen Unfall oder eine Panne abzusichern. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Steht der Verkehr auf der Autobahn bei einer Vollsperrung allerdings für lange Zeit, wird die Polizei jedoch vermutlich ein Auge zudrücken, wenn sich ein Autofahrer kurz die Beine vertritt. Dabei dürfen die Rettungskräfte natürlich nicht behindert werden! Und am besten in der Nähe des Fahrzeugs bleiben, um schnell einsteigen zu können, wenn sich der Stau auflöst.
Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden, maximal mit 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Rückwärtsfahren oder gar wenden auf der Autobahn ist natürlich auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
• Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage strikt verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt geahndet.

Übrigens: Bei einem Stau die Autobahn zu verlassen und über die Landstraßen zu fahren, bringt in den wenigsten Fällen einen Vorteil. Denn oft sind die Ausweichstrecken auch schnell verstopft, weil sie nicht für so viel Verkehr ausgelegt sind.


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