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Nordrhein-Westfalen | 06.07.2018

Ohne Probleme durch den Mautdschungel

Der ADAC Nordrhein e.V. rät Autofahrern, sich vor der Fahrt in den Urlaub über die Mautbestimmungen im Reiseland zu informieren.

Der ADAC Nordrhein e.V. rät Autofahrern, sich vor der Fahrt in den Urlaub über die Mautbestimmungen im Reiseland zu informieren. „Es gibt in Europa einen regelrechten Mautdschungel. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder“, erklärt Reise-Experte Dirk Schneider. Mit der kostenlosen App ADAC Maps können sich Urlauber bereits im Vorfeld zusammen mit der Reiseroute auch die anfallenden Mautkosten berechnen lassen.

Streckenabhängige Maut oder Vignette
Neun EU-Länder haben eine streckenbezogene Maut: In Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien müssen Autofahrer eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer zahlen. Auch die Nicht-EU-Länder Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und Weißrussland rechnen nach Entfernung ab. Nicht immer ist das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren an der Mautstation. In acht weiteren Ländern benötigen Autofahrer sowohl für Fahrten auf Autobahnen als auch auf Schnellstraßen eine Vignette: Bulgarien, Österreich, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Vignetten gelten unterschiedlich lange.

Elektronische Maut
Länder wie Portugal und Polen setzen auf verschiedenen Streckenabschnitten auch elektronische Bezahlsysteme ein. Hier werden die gefahrenen Kilometer über einen zu erwerbenden Transponder erfasst. Für Ungarn, Rumänien und die Slowakei hingegen benötigen Autofahrer eine E-Vignette. Auch in Österreich gibt es seit November 2017 neben dem bekannten „Pickerl“ eine digitale Vignette. Sie ist allerdings erst 18 Tage nach der Bestellung im Internet oder über die App gültig. In England (London), Irland (Dublin) und auch in Italien (nördlich von Mailand) gibt es Streckenabschnitte, für die sich Reisende bereits vorab im Internet registrieren müssen.
Durch die zunehmende Digitalisierung an den Mautstationen kommt es immer häufiger zu technischen Schwierigkeiten bei den Bezahlsystemen. Die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein e.V. beraten Mitglieder u.a. bei Ersatzmautforderungen zur Autobahnvignette in Österreich und Problemen an italienischen Mautstationen. Italien darf nicht bezahlte Mautforderungen bis zu zehn Jahre einfordern.

Kosten für Brücken-, Pass- und Tunnelnutzung
Einige Länder verlangen eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe, zum Beispiel Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark und Schweden. Die Gebührenspanne reicht je nach Länge eines Tunnels von 5,50 Euro für den österreichischen Bosruck-Tunnel (5 509 Meter) bis hin zu 44,40 Euro für den 11,6 Kilometer langen Mont-Blanc-Tunnel zwischen Frankreich und Italien.

Verstöße
Wer keine Vignette kauft oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe anbringt, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. In Slowenien drohen bis zu 800 Euro. Auch Österreich (ab 120 Euro), die Schweiz (190 Euro plus Vignettenkosten) und Tschechien (ab 185 Euro) bitten Mautsünder ordentlich zur Kasse. Touristen trifft die zunehmende Digitalisierung der Mautsysteme oft unvorbereitet, denn auch hier gibt es immer wieder aktuelle Neuerungen, wie zum Beispiel die Umweltplakette für Paris und andere französische Städte. Wer hier mit dem eigenen Auto unterwegs ist, muss mindestens 15 Tage vor Reiseantritt online eine Umweltplakette bestellen.

Stressfrei durch die Mautstation
Mit den folgenden Tipps des ADAC Nordrhein e.V. kommen Autofahrer stressfrei durch die Mautstation:
• Rechtzeitig einordnen und abrupte Spurwechsel vermeiden.
• Auch bei Stau nicht die Lkw-Spur benutzen.
• Seitlich nah genug an den Schalter heranfahren.
• Geld oder Kreditkarte bereithalten.
• Bei Verlassen der Autobahn das Ticket bereithalten.
• Bei bereits offener Schranke in Italien vor der Durchfahrt die Hilfetaste „aiuto-help" oder „richiesta di intervento" oder „assistenza" drücken und Quittung entnehmen.
• Eine Nachzahlung ist in bestimmten Ländern möglich, in Italien beispielsweise bis zu 15 Tage später an sogenannten Punto-Blu-Stellen oder per Überweisung.
• Bei Unsicherheiten lieber Schalter mit Personal wählen.
• Tauchen später Probleme auf, an den ADAC wenden.
• Wenden und Rückwärtsfahren ist an Mautstationen verboten. Wer dennoch rückwärts die Mautspur verlassen muss, sollte das Personal informieren und die Anweisungen befolgen. Wer trotz des Verbots zurücksetzt und dabei erwischt oder gefilmt wird, dem droht beispielsweise in Italien ein Bußgeld in Höhe von 419 Euro.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Ländern rund um das Thema Maut und Vignetten findet Sie hier.

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