Urlaubsreisen mit Tieren: ADAC Nordrhein gibt Tipps
Beim Autofahren müssen Tiere im Fahrzeug gesichert werden. Sie gelten laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland als Ladung. Ansonsten wird es bei einem Unfall gefährlich, zeigt ein ADAC Crashtest.
Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte an einen sicheren Transport denken und sich rechtzeitig über besondere Bestimmungen im Urlaubsland informieren. Darauf weist der ADAC Nordrhein hin. Für Reisen innerhalb der EU brauchen Tiere einen Heimtierausweis, den vorab der Tierarzt ausstellt. Besonders Hundebesitzer sollten wissen, dass die Vorschriften für die Leinen- und Maulkorbpflicht, die Listen mit verbotenen Hunderassen sowie die erforderlichen Behandlungen gegen Parasiten von Land zu Land variieren können. Wichtig ist auch, an Impfungen gegen Tollwut zu denken. Viele Tiere müssen für Reisen innerhalb der Europäischen Union „gechippt“ sein. Die Chip-Pflicht gilt in Ländern der EU für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden.
Beim Autofahren müssen Tiere im Fahrzeug gesichert werden. Sie gelten laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland als Ladung. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen 30 und 60 Euro. „Im Falle eines Unfalls kann auch die Kaskoversicherung Leistungen aufgrund grober Fahrlässigkeit kürzen“, erklärt Elke Hübner, Rechtsexpertin des ADAC Nordrhein. Für den geschützten Transport eignen sich spezielle Transportboxen. Diese werden im Fußraum der Rücksitze oder im Laderaum direkt hinter den Sitzlehnen platziert, kombiniert mit einem Trenngitter oder Netz. Welche fatalen Folgen ein Unfall mit einem ungesicherten Hund haben kann, zeigt ein ADAC Crashtest mit einem Tier-Dummy: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h flog der 22 Kilogramm schwere, nicht gesicherte Spielzeughund nach vorne und prallte mit dem rund 25-fachen seines Eigengewichts gegen die Windschutzscheibe. Die Wucht entsprach einem Gewicht von über 500 Kilogramm.
Auf längeren Fahrten mit einem Hund sind Zwischenstopps für das Wohlbefinden des Vierbeiners wichtig. Achtung: Tiere sollten auch für eine kurze Zeit niemals im verschlossenen Auto zurückgelassen werden. ADAC Untersuchungen zeigen, dass die Temperatur im Auto selbst bei leicht geöffneten Seitenscheiben im Sommer schnell bis auf 60 Grad ansteigt. Es droht Lebensgefahr.
Bei Flugreisen gilt: Nicht jede Airline erlaubt Tiere. Urlauber müssen sich also vor der Buchung informieren. Je nach Fluggesellschaft gibt es unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme im Kabinenraum. Für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Transportboxen. Auch die Kosten variieren. Zudem ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt: Hunde müssen früh angemeldet werden. Für den Transport von Tieren im Flugzeug macht der Airline-Dachverband IATA allgemeine Vorgaben.
Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung finden Sie hier: https://cloud.adac-nrh.de/s/8GYEJKwScWXJbnB
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