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Nordrhein-Westfalen | 17.08.2020

Unwetter in NRW: Wer zahlt bei Schäden am Auto?

Der ADAC Nordrhein erklärt, welche Versicherung bei Schäden am Auto durch Hagel oder Überschwemmungen eintritt.

Schwere Gewitter, Starkregen und überschwemmte Straßen haben auch Autofahrer in Nordrhein-Westfalen am Wochenende auf eine harte Probe gestellt. Wer zahlt den Schaden, wenn zum Beispiel Hagelkörner das Auto treffen oder Schäden durch Überschwemmungen entstanden sind? „Meistens gilt die Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Versicherung. Kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen“, sagt Verbraucherschützerin Elke Hübner vom ADAC Nordrhein. Bei abgestellten Fahrzeugen erfolgt die Schadenregulierung über die Teilkaskoversicherung. Hier prüfen die Versicherer allerdings, ob die Möglichkeit bestand, das Auto rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet zu fahren.

Ob und welche Versicherung eintritt, hängt laut ADAC Nordrhein auch vom Fahrverhalten ab. „Für einen durch Einfahren in eine überflutete Straße entstandenen Motorschaden tritt grundsätzlich die Vollkaskoversicherung ein“, erläutert Elke Hübner. Allerdings kann die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit Leistungen teilweise oder ganz verweigern, zum Beispiel, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befahren hat. Wenn eine Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann, ist der sogenannte Wasserschlag ausnahmsweise von der Teilkaskoversicherung gedeckt.

Auch Hagelschäden können über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. „Wir raten dazu, nicht ohne Absprache mit dem Versicherer einen Gutachter zu bestellen oder den Schaden reparieren zu lassen“, betont Hübner. Der ADAC Nordrhein empfiehlt, bei Schäden grundsätzlich erstmal die eigene Versicherung zu kontaktieren. Diese entscheidet dann, ob und durch wen ein Gutachten erstellt wird. Ein eigener Gutachter darf – anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden – hier nicht auf Kosten der Versicherung eingeschaltet werden. Je nach Vertrag kann auch eine Werkstattbindung vereinbart sein, so dass man eine von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt ansteuern muss. Fahrer von Leasing- oder Dienstwagen sollten prüfen, ob sie vertragliche Informationspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner haben.

Bei einer Regulierung von Unwetterschäden über die Teilkaskoversicherung findet in der Regel keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen statt. Es wird lediglich die dort vereinbarte Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen. Zahlt die Vollkaskoversicherung, wird die Versicherungsprämie im nächsten Jahr höher eingestuft. Beim bestehendem Rabattschutz, der von vielen Kfz-Versicherungen angeboten wird, erfolgt zwar auch eine Rückstufung, aber ohne Erhöhung der Versicherungsprämie des aktuellen Versicherers.

Eine kostenlose juristische Erstberatung erhalten Mitglieder beim ADAC Nordrhein telefonisch unter 0221 47 27 47 (Mo-Fr, 8-18 Uhr) oder per Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de.

Autofahrern, die bei Unwettern unterwegs sind, gibt der ADAC Nordrhein folgende Tipps:

Gerät ein Autofahrer auf eine überschwemmte Straße, gilt: Nicht mit Schwung durch tiefes Wasser fahren! Wenn Spritzwasser in den Ansaugtrakt des Motors gelangt, kann ein Motorschaden drohen. Die Faustregel: Allenfalls Wasser, das maximal bis zur Unterkante der Stoßfänger reicht, kann noch mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden. Ist die Wassertiefe nicht einzuschätzen, sollten Autofahrer besser warten, bis sich die Situation entspannt hat, oder nach einer alternativen Route suchen.

Startversuche im „Wasserbad“ sollten nur unternommen werden, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass sich Wasser im Ansaugtrakt befindet – sonst droht auch hier ein kapitaler Motorschaden.

Neben technischen Problemen stellt auch das Fahren bei starkem Regen eine Herausforderung dar. Das sogenannte Aquaplaning (Aufschwimmen der Reifen auf einem Wasserkeil) ist deswegen so gefährlich, weil der Kontakt des Pkw zur Straße verloren geht. Weder Lenken noch Bremsen ist dann möglich. Das Phänomen kann überall dort auftreten, wo Regenwasser nicht richtig ablaufen kann, also in Senken, Unterführungen, Spurrillen oder Kurven. Anzeichen für Aquaplaning sind eine leichtgängige Lenkung, der Verlust des Kontakts zu Fahrbahn und keine sichtbaren Fahrspuren des vorausfahrenden Fahrzeugs.

Um gar nicht erst in eine gefährliche Aquaplaning-Situation zu geraten, sollten Autofahrer schon bei stärkerem Regen den Fuß vom Gas nehmen, auskuppeln, beide Hände ans Lenkrad legen und die Spur halten. Wichtig: Nicht bremsen, da sonst Schleudergefahr droht. Durch eine vorausschauende und den Wetterbedingungen angepasste Fahrweise, eine Reifen-Profiltiefe von mindestens vier Millimetern sowie einen größeren Sicherheitsabstand zum Vordermann kann die Gefahr des Aquaplanings bereits im Vorfeld reduziert werden.

Einer tiefen Pfütze sollten Autofahrer nur ausweichen, wenn der Verkehr es zulässt und eine sichere Lücke vorhanden ist. Eine reflexhafte Entscheidung kann sonst schlimme Folgen haben. Besser: Tempo drosseln und möglichst langsam hindurchfahren. Rauschen vorausfahrende Autos oder der Gegenverkehr mit größerem Tempo durch das Wasser und landet dadurch ein ganzer Schwall auf der eigenen Windschutzscheibe, kann es schnell zum Blindflug kommen. Daher am besten schon frühzeitig die Scheibenwischer auf die höchste Stufe stellen und einen Zielpunkt hinter der Wasserlache fixieren. So verliert man nicht die Orientierung und behält die Richtung bei.

Auch wenn ein Blitz direkt ins Auto einschlägt, sind Autofahrer geschützt. Das Fahrzeug wirkt wie ein Faradayscher Käfig und die Entladung, die bis zu einigen hundert Millionen Volt erreichen kann, fließt über die Gitterstruktur des Blechgehäuses in den Boden. Auch bei Cabrios funktioniert das „Prinzip Faraday“ – vorausgesetzt das Fahrzeugdach ist geschlossen. Trotz der Sicherheit sollten Autofahrer bei einem Gewitter keinen erhöhten Parkplatz aufsuchen, die Fenster sowie das Schiebedach schließen und die Antennen einziehen. Im Innenraum sollten Metallteile, die mit der Karosserie in Verbindung stehen, nicht berührt werden. Vorsicht ist bei Wohnwagen und Wohnmobilen geboten, die aus reinem Kunststoff bestehen, wie etwa Wohnmobile in GFK-Bauweise: Die Fahrzeuge aus glasfaserverstärktem Kunststoff bieten keinen Schutz.

Die ADAC Pannenhilfe erreichen Mitglieder im Notfall unter 089 20 20 40 00 (Inland) oder +49 089 22 22 22 (Ausland) sowie über die kostenfreie ADAC Pannenhilfe-App.

Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/dmMBPBjeNZ2XFj4


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