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Nordrhein-Westfalen | 13.03.2024

Unfallschaden: ADAC Nordrhein erklärt Anspruch auf Gutachten

Der ADAC Nordrhein bietet in seinen Prüfzentren in Köln und Oberhausen sowie auf den Mobilen Prüfstationen ab sofort Begutachtungen im Rahmen von Haftpflichtschäden an.

Auch der ADAC Nordrhein bietet in seinen Prüfzentren in Köln und Oberhausen sowie auf den Mobilen Prüfstationen ab sofort Begutachtungen im Rahmen von Haftpflichtschäden an. (Foto: INBO Media)

Alle zwölf Sekunden passiert in Deutschland statistisch gesehen ein Unfall. In den meisten Fällen kommt es nur zu Blechschäden, dennoch ist die Situation für alle Beteiligten ärgerlich. Bei einer Schadenshöhe von mehr als 800 bis 1000 Euro (Bagatellgrenze) hat der Geschädigte Anspruch, den Schaden von einem Gutachter prüfen zu lassen. Darauf weist der ADAC Nordrhein hin.

Oft schlägt die gegnerische Versicherung einen Gutachter vor. „Dieser Vorschlag ist aber nicht bindend. Man kann sich selbst einen unabhängigen Sachverständigen aussuchen“, erklärt Rechtsexpertin Elke Hübner. Der Gutachter prüft zunächst, ob der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet. Laut ADAC ist diese Bewertung in der Regel kostenlos. Erst im Anschluss komme es zur Auftragserteilung. Die Kosten für das Gutachten und die anschließende Reparatur muss die Versicherung des Unfallverursachers gemäß Verschuldensquote übernehmen.

Auch der ADAC Nordrhein bietet in seinen Prüfzentren in Köln und Oberhausen sowie auf den Mobilen Prüfstationen (Rheinland/Niederrhein) ab sofort Begutachtungen im Rahmen von Haftpflichtschäden an.

  • Kontakt: 0221 47 27 628; kfz-gutachten@nrh.adac.de

Vorteil: Der ADAC ist nicht in die Schadensregulierung einbezogen und verfolgt keinerlei Eigeninteressen. „Der Geschädigte kann sichergehen, dass die Wertermittlung sachgerecht und neutral erfolgt“, verspricht Peter Bredol, Technikleiter des ADAC Nordrhein.

Das ADAC Gutachten orientiert sich an den Schadenspositionen, die nach aktueller Rechtsprechung zugesprochen werden. Dazu zählen auch Punkte wie Wertminderung, Lackierkosten und der Ansatz marktüblicher Werkstattpreise. Weitere Anlaufstelle für Mitglieder und Kunden in Sachen Schadensgutachten sind die circa 25 ADAC Vertragssachverständigen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.

Mehr Informationen gibt es auf adac.de/nrw.

Ein O-Ton-Paket (Audio) sowie Fotos zur redaktionellen Verwendung (Quellenangabe) können Sie hier herunterladen:

https://cloud.adac-nrh.de/s/caEpSFQNtHxWnAm
 


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