Wohnmobil oder Caravan überladen? Das kann gefährlich und teuer werden
Tipps für die Urlaubsreise
Stauraum ist in den meisten Wohnmobilen und Caravans inzwischen ausreichend vorhanden. Dies führt dazu, dass oft mehr eingepackt wird, als die Gewichtsbeschränkung zulässt, denn ein Wohnmobil oder Caravan ist schnell überladen. Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr, die von überladenen oder falsch beladenen Campingfahrzeugen ausgeht. Die Fahrstabilität nimmt ab und das Fahrzeug kann in Kurven ausbrechen, außerdem verlängert sich der Bremsweg deutlich. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und riskiert schwerwiegende Folgen. Bei einem Unfall kommt es zu Problemen mit der Versicherung, bei Verkehrskontrollen drohen Bußgelder. Darauf weisen die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein hin. Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, kann die Polizei die Entladung des Wohnmobils anordnen und die Weiterfahrt untersagen.
Wer sein Fahrzeug überlädt, muss in Deutschland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Wohnmobil bis 7,5 t und Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG)):
- ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
- ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
- ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro und ein Punkt in Flensburg
- ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro und ein Punkt in Flensburg
Im europäischen Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen, wobei viele Länder bezüglich der Überladung eine Nulltoleranzgrenze haben.
Beispiele:
- Belgien: mindestens 50 Euro
- Dänemark: je % über zGG 75 Kronen (ca. 10 Euro)
- Frankreich: mindestens 90 Euro (Höchststrafe 750 Euro)
- Großbritannien: mindestens 60 Pfund (ca. 70 Euro) (Höchststrafe 6000 Euro)
- Italien: mindestens 60 Euro (Höchststrafe 1682 Euro)
- Niederlande: mindestens 130 Euro (Höchststrafe 850 Euro)
- Österreich: mehr als 2 Prozent: mindestens 36 Euro (Höchststrafe 2180 Euro)
- Schweiz: mindestens 100 Franken (ca. 80 Euro)
- Spanien: 6 bis 15 Prozent über zGG 300 bis 400 Euro (Höchststrafe 4600 Euro)
Um Bußgelder und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Urlauber ihr Wohnmobil oder Gespann im Zweifel an einer öffentlichen Waage wiegen (Standorte unter www.adac.de/nrw).
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