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Nordrhein-Westfalen | 04.01.2022

Terminprobleme beim Führerschein-Umtausch: Was können Autofahrer tun?

Der ADAC Nordrhein rät: Wer keinen Termin zum Umtausch bekommt, sollte die Führerscheinstelle schriftlich zur Terminvergabe auffordern.

Wer einen alten Papierführerschein (grau oder rosa) oder einen bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellten Scheckkartenführerschein besitzt, muss diesen in den kommenden Jahren umtauschen. Grund hierfür ist eine EU-Richtlinie (2006/126/EG) nach der künftig alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein sollen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind fast zehn Millionen Führerscheine von dieser Regelung betroffen. Ein Stufenplan regelt anhand von Ausstellungsdatum und Geburtsjahr, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen. Der verpflichtende Führerschein-Umtausch hat 2022 mit den Jahrgängen 1953 bis 1958 begonnen. Schon bis zum 19. Januar müssen alte Dokumente, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden, in das neue Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Das Problem: Coronabedingt kommt es in örtlichen Führerscheinstellen vermehrt zu Engpässen und längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe. „Viele Mitglieder berichten uns, dass es derzeit schwierig ist, die zuständigen Behörden für einen Termin zu erreichen. Entweder es ist dauerhaft besetzt oder es hebt niemand ab. Die Menschen haben Sorge, die Frist zu verpassen. Der Beratungsbedarf ist hoch“, sagt Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein.

Was können betroffene Autofahrer tun? ADAC Verbraucherschützerin Schön rät: „Wer bei seiner Behörde trotz tagelanger Versuche weder telefonisch noch online einen Termin bekommt, sollte die Führerscheinstelle auf dem Postweg mit Nachweis auffordern, einen Termin für den Umtausch zu benennen.“ Eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg legen Autofahrer am besten griffbereit ins Handschuhfach. „So kann man im Falle einer Polizeikontrolle glaubhaft darlegen, dass man sich bereits gekümmert und alles getan hat, was gegenwärtig möglich war“, sagt die ADAC Juristin.

Wer seinen alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, dem droht nach Ablauf der Frist eigentlich ein Verwarngeld von zehn Euro. Aufgrund der Schwierigkeiten in vielen Fahrerlaubnisbehörden hat die Verkehrsministerkonferenz vor Kurzem beschlossen, dass der Umtausch länger möglich sein soll. Wer es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht bis zum 19. Januar schafft, soll bis zum 19. Juli Zeit bekommen. Bis dahin sollen keine Bußgelder verhängt werden. „Wir raten trotzdem dazu, sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern und die Führerscheinstelle bei Nicht-Erreichbarkeit schriftlich um einen Umtauschtermin zu bitten. Ansonsten verlagert man das Problem nur nach hinten“, empfiehlt ADAC Expertin Schön.

So funktioniert der Führerschein-Umtausch: Pkw- und Motorradfahrer benötigen für den Umtausch ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild sowie den aktuellen Führerschein. Stimmt die ausstellende Behörde des alten, rosafarbenen bzw. grauen Papierführerscheins nicht mit der des aktuellen Wohnsitzes überein, ist zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragt werden und wird an die neue Führerscheinstelle geschickt. Der eigentliche Umtausch erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle per Antragstellung und kostet circa 25 Euro zuzüglich der Kosten für das biometrische Lichtbild. Das neue Führerschein-Dokument ist dann 15 Jahre lang gültig.

Weitere Informationen, Umtauschtabellen und einen Führerschein-Umtauschrechner gibt es auf adac.de.

Ein O-Ton-Paket (Audio) zur freien redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/jdJnHSMTr8WTdgP


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