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Nordrhein-Westfalen | 30.11.2022

Streit um gestohlene Parklücke: Wer hat Recht?

ADAC Nordrhein erklärt: Beim Streit um eine Parklücke hat laut Straßenverkehrsordnung derjenige Vorrang, der die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht.

Gerade zur Weihnachtszeit herrscht in den Innenstädten ein enormer Parkdruck. Um eine freie oder frei werdende Parklücke streiten sich häufig gleich mehrere Autofahrer. In solchen Fällen kommt es zwischen gestressten Fahrern nicht selten zu Handgreiflichkeiten, manchmal sogar bis hin zur Körperverletzung. Dabei gibt es eine klare rechtliche Regelung, auf die der ADAC Nordrhein hinweist. „Laut Straßenverkehrsordnung hat derjenige Vorrang, der die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht“, erklärt ADAC Rechtsexpertin Elke Hübner.

Das gilt auch dann, wenn der Berechtigte nach Setzen des Blinkers zunächst an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, wenn anderweitig rangiert werden muss oder zunächst noch an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird. „Jemandem den Parkplatz wegzunehmen, obwohl er oder sie zuerst da war, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und erfüllt damit den Bußgeldtatbestand“, erläutert Hübner.

Wer sich von der anderen Seite in eine Parklücke drängelt, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt also gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden. Aber wie lässt sich beweisen, dass jemand einem die Parklücke „gestohlen“ hat?

„Wenn ich alleine unterwegs bin, ist das schwierig. Wer zu zweit im Auto sitzt, hat in der Theorie einen Zeugen oder Zeugin. Ob aber mit einem solchen Fall Verwaltungsbehörden und Gerichte zeit- und kostenintensiv beschäftigt werden sollten, sollte überdacht werden“, appelliert ADAC Verbraucherschützerin Hübner an Vernunft und Rücksichtnahme der Beteiligten.

Übrigens: Wer als Autofahrer eine freie Parklücke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort hinstellt, bis er die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die Straßenverkehrsordnung.

Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/MC8bKCYGWEcNejK


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