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Nordrhein-Westfalen | 16.06.2017

Mitten auf der Kreuzung stecken bleiben – und dann geht nichts mehr

Streit im Straßenverkehr - Typische Situationen. Serie, Teil 6

Es ist zwar Grün, aber hinter der Kreuzung staut es sich bereits. „Mir egal! Grün ist Grün…“, scheinen sich viele Autofahrer zu denken und drücken munter aufs Gas. Auf der Kreuzung kommt der Verkehr zum Stehen und plötzlich geht gar nichts mehr – wer ist jetzt im Recht?

Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder Grün nicht in die Kreuzung eingefahren werden, wenn bereits erkennbar ist, dass sie nicht rechtzeitig wieder verlassen werden kann und damit der Verkehr auf der Kreuzung blockiert wird, erklären die Juristen vom ADAC Nordrhein. Grünes Licht an der Ampel heißt also nicht automatisch freie Fahrt. Festgelegt ist dies in §11 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, riskiert er nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, sondern kann auch zur (Mit-)Haftung für mögliche Unfallschäden herangezogen werden. Wer allerdings „Grün“ bekommt und in die Kreuzung einfährt, ohne den dort wartenden Fahrzeugen die Möglichkeit zu geben, die Kreuzung wieder zu verlassen, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen.

Autofahrer sollten nur dann in die Kreuzung einfahren, wenn sie sicher sind, dass sie diese während der Grünphase auch wieder verlassen können. Andernfalls kommt es schnell zum Kollaps auf der gesamten Kreuzung. Und dann dauert es noch länger.

Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das auch in §1 StVO verankert ist. Zum fairen und rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr kann jeder beitragen.


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