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Nordrhein-Westfalen | 11.05.2021

Sommerurlaub 2021 - Chancen, Risiken, Reiseziele: Der ADAC Nordrhein informiert

ADAC Tourismus-Experte Dirk Schneider kennt die Top-Reiseziele, gibt Tipps, worauf man bei einer Buchung achten muss, und erklärt Stornierung und Kosten.

Foto: PiNCAMP

Die Sehnsucht nach einer Auszeit ist groß, doch die Corona-Situation macht die Urlaubsplanung nach wie vor kompliziert. Wie stehen die Chancen auf einen Sommerurlaub 2021? Was werden die Top-Reiseziele? Worauf sollte man bei einer Buchung achten? Warum hat eine Pauschalreise in Corona-Zeiten Vorteile? Was ist der wichtigste Tipp für Individualurlauber? Und wann kann man eine Reise kostenfrei stornieren?

Mit solchen Fragen befasst sich Reise-Experte Dirk Schneider. Der 44-Jährige leitet seit sieben Jahren den Fachbereich Tourismus des ADAC Nordrhein in Köln und hat Antworten.

ADAC Tourismus-Experte Dirk Schneider über

…die Chancen auf Sommerurlaub in diesem Jahr: „Wenn das Impftempo konstant hoch bleibt und die Infektionszahlen weiter zurückgehen, könnte Sommerurlaub ab etwa Mitte Juli machbar sein. Grundsätzlich gilt: Je später man im Jahr verreisen will, desto größer sind die Chancen, dass es mit dem Urlaub auch klappt. Noch spüren wir in Bezug auf die Buchungslage eine gewisse Zurückhaltung. Aber die Sehnsucht nach Sonne, Strand und Meer ist groß. Sobald sich die Corona-Situation verbessert, erwarte ich einen Run auf Reisebüros und Online-Buchungsportale. Über allem steht allerdings, dass die Aufhebung von Einschränkungen nicht zu einer Steigerung des Infektionsgeschehens führen darf. Reisen muss sicher sein.“

…Top-Reiseziele 2021: „Der klassische Strandurlaub steht hoch im Kurs. Spanien und Griechenland werden wieder sehr gefragt sein. Im Trend liegen auch Camping und individuelle Roadtrips in Deutschland und Europa. Noch haben einige Campingplätze trotz zunehmender Reservierungszahlen freie Kapazitäten. Das kann sich aber schnell ändern. Wer im Sommer eine Reise mit Wohnmobil oder Wohnwagen plant, sollte sich deshalb jetzt um einen Stellplatz bemühen. Auf gut Glück ohne Buchung losfahren, sorgt vor Ort möglicherweise für eine große Enttäuschung.“

…die Vorteile einer Pauschalreise in Corona-Zeiten: „Wer auf Nummer sicher gehen will, bucht in diesem Jahr lieber eine Pauschalreise. Der Reiseanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Buchungen seiner Kunden abzusichern, und zwar den kompletten Reisepreis inklusive Anzahlung. Das heißt: Selbst, wenn zum Beispiel eine Fluggesellschaft ihren Betrieb einstellen sollte oder ein Hotel insolvent ist, gibt es für Pauschalreisekunden entweder gleichwertige Alternativflüge bzw. Unterkünfte oder sie bekommen ihr Geld zurück. Zusätzliche Sicherheit bieten die sog. „Flex-Angebote“ vieler Reiseveranstalter. Gegen einen geringen Aufpreis kann die gebuchte Reise bis zehn oder 14 Tage vor Anreise ohne speziellen Grund kostenfrei umgebucht oder storniert werden. Wichtig: Die Flex-Option ersetzt keine Rücktrittskostenversicherung.“

…Tipps für Individualurlauber: „Anders als bei einer Pauschalreise gibt es weder eine umfangreiche reiserechtliche Absicherung noch Unterstützungsleistungen der Veranstalter. Ich empfehle deshalb dringend, sich vor der Buchung für jede Leistung – Flüge, Hotel, Ferienhaus oder Mietwagen – die Miet- und Stornierungsbedingungen genau durchzulesen, auch wenn das mühsam ist. Sofern sich der Vermieter darauf einlässt, kann man in den Mietvertrag für eine Ferienwohnung zum Beispiel aufnehmen lassen, wie und zu welchen Bedingungen man bei Reiseverzicht wieder aus dem Vertrag rauskommt. Dann steht man im Ernstfall nicht mit leeren Händen da.“

…Stornierungsoptionen und Kosten: „Eine Pauschalreise kann jederzeit storniert werden, mit einer „Flex-Option“ gegen Aufpreis bis zehn oder 14 Tage vor Reiseantritt auch kostenfrei. Ansonsten verlangen die Veranstalter gestaffelte Stornogebühren. Je näher der Reisezeitpunkt rückt, umso teurer wird es für den Kunden. Ausnahme: Die Anreise oder Durchführung wird durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände wie ein generelles Einreiseverbot erheblich beeinträchtigt. Dann ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Das gilt auch bei erheblichen Mängeln vor Ort, wenn bei einem gebuchten Badeurlaub beispielsweise der Strand aufgrund von Corona-Einschränkungen nicht nutzbar wäre. Aber Vorsicht: Dieser Umstand darf nicht schon bei der Buchung absehbar gewesen sein.

Auf Individualreisende kommt im Falle einer Stornierung des Urlaubs ein erheblicher größerer Aufwand zu. Wer nicht mehr verreisen will, sollte sich mit der Unterkunft in Verbindung setzen, um eine Kulanzregelung zu finden. Auch wer einen Flug gebucht hat, den er nun nicht mehr antreten will, kann versuchen, bei der Fluggesellschaft eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder ein alternatives Ziel zu erreichen. Hier entstehen meistens jedoch Zusatzkosten.“

…Absagen von Reisen in Risikogebiete: „Wer einen Pauschalurlaub in einem Land gebucht hat, das anschließend für den Reisezeitraum zum Risikogebiet erklärt wird, kann regelmäßig noch kostenfrei von der Reise zurücktreten. Ganz so sicher wie zu Beginn der Corona-Pandemie ist das aber leider nicht mehr. Die Einstufung als Risikogebiet und damit verbundene Reisewarnungen könnten Gerichte inzwischen auch als durchaus vorhersehbar bewerten. Eine solche Verschiebung des Risikos zu Lasten der Verbraucher sieht der ADAC kritisch. Dann lägen nämlich keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände mehr vor, die eine kostenfreie Stornierung ermöglichen. Klar ist hingegen: Wenn man Urlaub in einem Land bucht, das schon zum Buchungszeitpunkt als Risikogebiet eingestuft wird, hat man schlechte Karten, wenn die Urlaubsregion Risikogebiet bleibt und man kurzfristig aus Angst nicht mehr reisen möchte.“

…vermeintlich nur ein Jahr gültige Reise-Gutscheine: „Wenn ein Kunde freiwillig einen Gutschein angenommen hat, weil seine Pauschalreise nicht stattfinden konnte, darf sich der Reiseveranstalter nicht darauf berufen, dass die Gültigkeit bereits nach einem Jahr abläuft. Sollte die Einlösung des Gutscheines nicht möglich sein, behält der Verbraucher den Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Zeigt sich der Reiseveranstalter uneinsichtig, empfehlen wir, sich rechtlich beraten zu lassen.“

Ein O-Ton-Paket (Audio) sowie ein Foto von Dirk Schneider zur redaktionellen Verwendung (Quellenangabe) können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/mnRiAK2WciDkc3s


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