Schnee und Glättegefahr in NRW: ADAC gibt Tipps für Autofahrer
Der ADAC in NRW erklärt, wie sich Autofahrer bei Schneefall und Glättegefahr verhalten sollten.
Am Mittwochabend und am Donnerstag müssen sich Autofahrer in Nordrhein-Westfalen laut Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) auf Schneefall und Glättegefahr einstellen. Der ADAC in NRW empfiehlt, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die aktuellen Wetter- und Straßenverhältnisse zu informieren, nicht unbedingt notwendige Autofahrten zu vermeiden und ggf. im Homeoffice zu arbeiten.
Wer trotz extremer Witterungsbedingungen ins Auto steigen muss und auf die Fahrt nicht verzichten kann, sollte generell längere Fahrzeiten einplanen und auf nassen, vereisten oder verschneiten Straßen besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Das bedeutet: die Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und einen größeren Abstand als den sonst empfohlenen „halben Tacho“ einhalten. Wer ein Gefühl für die veränderten Straßenverhältnisse bekommen möchte, kann eine kurze Bremsprobe durchführen, wenn es die Verkehrssituation gefahrenfrei zulässt.
Auch wenn es vor Ort ein explizites Tempolimit gibt, dürfen Autofahrer bei Schneefall oder vereisten Straßen immer nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug noch beherrschen. Das kann also, je nach Umständen, auch langsamer als gesetzlich erlaubt sein. Ist die Sichtweite bei Schneefall geringer als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Der ADAC in NRW empfiehlt außerdem, den Verkehrsfluss vorne und im Rückspiegel im Auge zu haben sowie sanft zu bremsen und zu lenken. Abrupte Manöver können zum Ausbrechen und Rutschen des Wagens führen.
Wer trotz angepasster Fahrweise plötzlich ins Rutschen gerät, sollte laut ADAC vier Dinge tun: Fuß vom Gaspedal nehmen, auskuppeln, gefühlvoll gegenlenken und bremsen. Mit ein paar Stundenkilometern weniger lässt sich das Auto oft schon wieder besser kontrollieren. Reagiert das Fahrzeug nicht mehr, hilft hingegen nur eine Vollbremsung. Grundsätzlich gilt: Wer langsam fährt, kann dadurch die Rutschgefahr reduzieren.
Vor dem Losfahren muss das Auto komplett von Schnee und Eis befreit werden. Ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Auch die Außenspiegel, das Dach, Kennzeichen sowie Scheinwerfer und Blinker müssen schnee-/eisfrei sein. So werden andere Verkehrsteilnehmer nicht durch herabfallenden Schnee oder Eisstücke gefährdet. Wer sein Autodach nicht freiräumt, muss 25 Euro zahlen, verdeckte Scheinwerfer oder Blinker kosten zehn Euro. Ist das Kennzeichen nicht erkennbar, werden fünf Euro fällig.
Bei Temperaturen um die 0-Grad-Marke, Schnee oder Eisglätte gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Wer bei solchen Verhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere, zudem drohen ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann auch noch die Kaskoversicherung ihre Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit erheblich kürzen. Seit 1. Oktober 2024 gelten strengere Regeln für Reifen, die bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben sind: Zulässig sind nur noch Modelle mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Alte Reifen, die noch ausschließlich die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) haben, sind nicht mehr erlaubt. Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinne Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.
Autofahrer sollten vor der Fahrt laut ADAC zudem die Winterausrüstung im Fahrzeug prüfen und Eiskratzer, Handfeger, Starthilfekabel, Scheibenfrostschutz sowie eine Abdeckfolie für die Frontscheibe dabeihaben. Gerade bei längeren Fahrten sind auch eine Wolldecke und eine Thermoskanne mit heißem Tee hilfreich.
Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/LqMp36bJfNNHbao
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