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Nordrhein-Westfalen | 13.07.2021

Starkregen in NRW: So verhalten sich Autofahrer richtig

Unwetterwarnung in NRW: Der ADAC erklärt, wie sich Autofahrer bei Starkregen und Gewitter verhalten sollten.

Starkregen kann zur echten Gefahr für Autofahrer werden. Foto: ADAC

Extreme Situationen wie Gewitter und Starkregen können auch für Autofahrer gefährlich werden. Darauf weist der ADAC in NRW hin. Zuvor hatte der Deutsche Wetterdienst (DWD) von Dienstag bis Donnerstag vor Unwettern in Teilen Nordrhein-Westfalens gewarnt. Der ADAC rät, die Fahrweise unbedingt den Wetter- und Sichtverhältnissen anzupassen. „Die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, den Sicherheitsabstand vergrößern und vorausschauend fahren, ist bei starkem Regen das A und O“, sagt Verkehrsexperte Prof. Dr. Roman Suthold. Sobald der Scheibenwischer auf die höchste Stufe gestellt werden muss, empfiehlt der ADAC, nur noch maximal 80 km/h zu fahren. Erst letzten Donnerstag mussten Teilabschnitte der A 42 und A 43 in NRW wegen Überflutung zeitweise gesperrt werden.

Bei heftigen Regenfällen steigt besonders auf Strecken mit viel Schwerlastverkehr die Gefahr für Aquaplaning. Wasser sammelt sich in Spurrillen und läuft nicht mehr schnell genug ab. Die Reifen können das Regenwasser bei hohen Geschwindigkeiten dann nicht mehr verdrängen, das Auto verliert den Kontakt zur Straße und beginnt zu schwimmen. Der ADAC empfiehlt, in so einer Situation den Fuß vom Gas zu nehmen und keine abrupten Brems- oder Lenkmanöver zu machen. Drohendes Aquaplaning erkennen Autofahrer an Wassergeräuschen, Veränderungen der Motordrehzahl oder einer leichtgängigen Lenkung.

Sind Straßen oder Unterführungen nach einem Unwetter überflutet, sollten Autofahrer auf keinen Fall mit Schwung durchs Wasser fahren. Dadurch kann Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangen. Das führt fast immer zu schweren Motorschäden. „Am besten auf eine alternative Route ausweichen und gar nicht erst durch einen überfluteten Bereich fahren, wenn man nicht sicher weiß, wie tief das Wasser ist“, rät Suthold. Ansonsten gilt laut ADAC in NRW: Allenfalls Wasser, das maximal bis zur Unterkante der Stoßfänger reicht, kann noch mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden.

Bei Sichtweiten von unter 50 Metern müssen Autofahrer auch bei Starkregen die Nebelschlussleuchte einschalten. Die maximale Höchstgeschwindigkeit beträgt auch auf Autobahnen dann nur noch 50 km/h. „Wir raten dazu, bei solch extremen Verhältnissen nicht mehr den halben Tacho als Anhaltspunkt für den Abstand zu wählen. Geschwindigkeit gleich Abstand, das ist wesentlich sicherer“, erklärt Verkehrsexperte Suthold.

Zieht ein Gewitter auf, sind Autofahrer, auch wenn ein Blitz direkt ins Auto einschlägt, im Fahrzeug geschützt. Das Fahrzeug wirkt wie ein Faradayscher Käfig. Die Entladung, die bis zu einigen hundert Millionen Volt erreichen kann, fließt über die Gitterstruktur des Blechgehäuses in den Boden. Das Prinzip funktioniert auch bei Cabrios - vorausgesetzt das Fahrzeugdach ist geschlossen.

Trotz der Sicherheit sollten Autofahrer laut ADAC in NRW bei einem Gewitter keinen erhöhten Parkplatz aufsuchen, die Fenster sowie das Schiebedach schließen und die Antennen einziehen. Im Innenraum sollten Metallteile, die mit der Karosserie in Verbindung stehen, nicht berührt werden. Vorsicht ist bei Wohnwagen und Wohnmobilen geboten, die aus reinem Kunststoff bestehen, wie etwa Wohnmobile in GFK-Bauweise: Die Fahrzeuge aus glasfaserverstärktem Kunststoff bieten keinen Schutz.

Versicherung: Wer zahlt bei Unwetterschäden am Auto?

Bei Schäden durch Überschwemmungen gilt gemäß ADAC in der Regel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Versicherung. Kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen. Bei abgestellten Fahrzeugen erfolgt die Schadenregulierung über die Teilkaskoversicherung. Hier prüfen die Versicherer allerdings, ob die Möglichkeit bestand, das Auto rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet zu fahren.

Ob und welche Versicherung eintritt, hängt laut ADAC in NRW auch vom Fahrverhalten ab. Für einen durch Einfahren in eine überflutete Straße entstandenen Motorschaden tritt grundsätzlich die Vollkaskoversicherung ein. Allerdings kann die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit Leistungen teilweise oder ganz verweigern, zum Beispiel, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befahren hat. Wenn eine Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann, ist der sogenannte Wasserschlag ausnahmsweise von der Teilkaskoversicherung gedeckt.

Auch Hagelschäden können über die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Der ADAC empfiehlt, bei Schäden erstmal die eigene Versicherung zu kontaktieren und nicht auf eigene Faust zu handeln. Die Versicherung entscheidet, ob und durch wen ein Gutachten erstellt wird. Je nach Vertrag kann auch eine Werkstattbindung vereinbart sein, so dass man eine von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt ansteuern muss. Fahrer von Leasing- oder Dienstwagen sollten prüfen, ob sie vertragliche Informationspflichten gegenüber ihrem Vertragspartner haben.

Bei einer Regulierung von Unwetterschäden über die Teilkaskoversicherung findet in der Regel keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen statt. Es wird lediglich die dort vereinbarte Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen. Zahlt die Vollkaskoversicherung, wird die Versicherungsprämie im nächsten Jahr höher eingestuft.

Eine kostenlose juristische Erstberatung erhalten Mitglieder beim ADAC Nordrhein telefonisch unter 0221 47 27 47 oder per Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de.

Die ADAC Pannenhilfe ist telefonisch unter 089 20 20 4000, über die kostenlose Pannenhilfe-App oder adac.de/hilfe erreichbar.

Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung finden Sie hier zum Download: https://cloud.adac-nrh.de/s/2AijQ7sdWsS3qqA

Alle Pressemitteilungen des ADAC in NRW unter www.presse.adac.de/nrw.

 


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