Diese Rechte haben Verbraucher nach einem Unfall: ADAC Vortragsabend am 6. November in Köln
Die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein geben beim Vortragsabend am 6. November in Köln-Sülz Hinweise und praktische Tipps zum Thema Rechte und Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Wer zahlt nach einem Verkehrsunfall den Schaden? Reicht ein Kostenvoranschlag oder ist ein Gutachten notwendig? Kann ich während der Reparatur einen Mietwagen nehmen?
Die Verbraucherschützer des ADAC Nordrhein geben am Donnerstag, den 6. November von 17.30 bis 19 Uhr im Kölner ADAC Haus (Luxemburger Str. 169) wichtige Hinweise und praktische Tipps zum Thema Rechte und Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Im Anschluss beantworten die ADAC Experten individuelle Fragen der Teilnehmer.
Der Eintritt zum Vortragsabend ist frei. Das Angebot richtet sich an ADAC Mitglieder. Eine Vorab-Anmeldung bis zum 30. Oktober ist erforderlich, telefonisch unter 0221 47 27 617 oder per E-Mail an verbraucherschutz@nrh.adac.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Kostenlose Parkplätze und Fahrradstellplätze gibt es in der ADAC Tiefgarage (Zufahrt über die Paul-Schallück-Straße).
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