Osterferien-Start in NRW: Stauprognose des ADAC Nordrhein
Auf den Autobahnen in den Ballungsräumen und den wichtigsten Reiserouten erwartet der ADAC Nordrhein am Freitagnachmittag (ab 15 Uhr) und am Samstag (ab 10 Uhr) starken Verkehr.
Am Wochenende starten Nordrhein-Westfalen sowie sieben weitere Bundesländer und einige Nachbarstaaten in die Osterferien. Auf den Autobahnen in den Ballungsräumen und den wichtigsten Reiserouten erwartet der ADAC Nordrhein am Freitagnachmittag (ab 15 Uhr) und am Samstag (ab 10 Uhr) starken Verkehr. Ein Stauchaos prognostiziert der Automobilclub jedoch nicht. Die Schulen schließen in NRW, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind schon seit einer Woche in den Ferien. Die meisten Urlauber fahren in die Alpen, in südliche Länder oder zur Küste. Voller wird es daher auch auf den Fernstraßen in Richtung Nord- und Ostsee.
Zu den klassischen Staustrecken in NRW zählen zum Beispiel die A1 (Köln – Dortmund – Osnabrück), die A3 (Oberhausen – Köln – Frankfurt) und die A61 (Mönchengladbach - Koblenz). Auch auf der A2 (Oberhausen – Dortmund – Hannover) sowie rund um den Kölner Ring (A1/A3/A4) erwartet der ADAC Nordrhein viel Verkehr. „Wer seine Fahrt sorgfältig vorbereitet, kann schon vor dem Start Stress reduzieren. Der beste Reisetag für das kommende Wochenende ist der Sonntag“, weiß Dr. Roman Suthold. Der Verkehrsexperte des ADAC Nordrhein empfiehlt, sich nur ausgeruht auf den Weg zu machen, Pausen einzuplanen, ausreichend Verpflegung einzupacken und sich am Steuer abzuwechseln. Bei einem Stau die Autobahn zu verlassen und über Landstraßen zu fahren, bringe nur selten einen Vorteil. „Oft sind auch die Ausweichstrecken schnell verstopft, weil sie nicht für so viel Verkehr ausgelegt sind. In der Regel macht es erst ab Staus von mehr als 10 Kilometern Länge oder bei einer Vollsperrung Sinn, von der Autobahn abzufahren“, rät Suthold.
Um staugeplagte Autofahrer zu unterstützen, sind zum Start der Osterferien am Freitag und Samstag (12./13. April) auch die Stauberater des ADAC Nordrhein wieder mit ihren Motorrädern auf den Autobahnen in NRW unterwegs. Sie beruhigen genervte Urlauber, helfen bei der Routenplanung, erklären die Rettungsgasse und verteilen Getränke und Spielsachen für Kinder, um die Wartezeit erträglicher zu machen.
Das sind deutschlandweit die besonders belasteten Strecken:
• Großräume Köln und München
• A 1 Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
• A 1/A 3/A 4 Kölner Ring
• A 2 Oberhausen – Dortmund – Hannover – Berlin
• A 3 Oberhausen – Frankfurt – Würzburg – Nürnberg – Passau
• A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
• A 5 Hattenbacher Dreieck – Frankfurt – Karlsruhe – Basel
• A 6 Kaiserslautern – Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
• A 7 Hamburg – Hannover – Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
• A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
• A 9 Berlin – Nürnberg – München
• A 10 Berliner Ring
• A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
• A 81 Stuttgart – Singen
• A 93 Inntaldreieck – Kufstein
• A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
• A 99 Umfahrung München
In NRW muss wegen Baustellen vor allem auf den hier gelisteten Autobahnen mit erhöhter Staugefahr und Behinderungen gerechnet werden.
Auf den Fernstrecken der benachbarten Alpenländer herrscht zeit- und abschnittsweise ebenfalls Gedränge durch Osterurlauber. Unter anderem beginnen nun in allen österreichischen Bundesländern die Ferien. Besonders staugefährdet sind Brenner-, Tauern- und Gotthard-Route.
Eine detaillierte Stauvorschau mit Angaben zur genauen Tages- und Uhrzeit können Autofahrer über den ADAC Routenplaner unter http://maps.adac.de (Button „Echtzeit-Verkehrslage“) abrufen. Mit dem Zeitregler lässt sich die geplante Abfahrtszeit einstellen. Per Zoom-Funktion auf der Karte erhält man die Verkehrsprognose für die gewünschte Fahrstrecke.
So verhalten sich Autofahrer im Stau richtig
Rettungsgasse: Sobald der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer den linken Fahrstreifen befährt, weicht nach links aus, Autofahrer auf allen anderen Fahrstreifen fahren nach rechts. Ansonsten drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
Standstreifen: Damit Fahrzeuge bei Pannen oder Notfällen eine Ausweichmöglichkeit haben sowie Polizei und Rettungskräfte schneller zum Einsatzort kommen, muss der Standstreifen frei bleiben. Wer dort hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Parken hat mindestens 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Auch über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren, ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt rechnen. Einzige Ausnahme: Wenn Schilder den Standstreifen als eine weitere Fahrspur ausweisen.
Aussteigen: Laut Straßenverkehrsordnung ist es auch im Stau nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Die Fahrbahn betreten darf nur, wer einen Unfall oder eine Panne absichern will. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Steht der Verkehr bei einer Vollsperrung allerdings für längere Zeit still, liegt es im Ermessen der Polizei, ob sie ein Auge zudrückt, wenn sich Autofahrer kurz die Beine vertreten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden. Zudem sollte man in der Nähe des Fahrzeugs bleiben, um zügig weiterfahren zu können, wenn sich der Stau auflöst.
Rechts überholen: Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von höchstens 20 km/h überholt werden, maximal aber mit 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Wenden: Rückwärtsfahren oder wenden auf der Autobahn ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Telefonieren: Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, sofern der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist. Wer trotzdem zum Smartphone greift, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt rechnen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung sogar mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Presse Ansprechpartner