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Nordrhein-Westfalen | 08.02.2020

Orkanwarnung: ADAC Nordrhein gibt Tipps für Autofahrer

Der ADAC Nordrhein rät, das Auto bei scherem Sturm besser stehen zu lassen. . Ansonsten gilt: Defensiv fahren, Geschwindigkeit reduzieren, beide Hände ans Lenkrad und volle Konzentration auf die Straße

In Nordrhein-Westfalen müssen sich Autofahrer angesichts der Orkanwarnung auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen und mit umgestürzten Bäumen, herabfallenden Ästen sowie deutlich längeren Fahrzeiten rechnen. „Bei schwerem Sturm sollte man das Auto besser stehen lassen. Ansonsten gilt: Defensiv fahren, Geschwindigkeit reduzieren, beide Hände ans Lenkrad und volle Konzentration auf die Straße“, rät Verkehrsexperte Prof. Dr. Roman Suthold vom ADAC Nordrhein. Ablenkungsquellen wie laute Musik oder das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung sollten ausgeschaltet werden.

Wird das Fahrzeug von einer Böe erfasst, heißt es kontrolliert gegenzulenken. Das fällt bei niedrigen Geschwindigkeiten erheblich leichter. Außerdem wichtig: Baumreiche Strecken meiden und auf Brücken und in Waldschneisen die Hinweisschilder beachten. Hier ist die Gefahr groß, von heftigen Böen erfasst zu werden. Besondere Vorsicht gilt auch beim Überholen von Lastwagen und Bussen. „Schon beim Eintauchen in den Windschatten des überholten Fahrzeugs verändert das Auto seine Richtung. Nach dem Überholvorgang wird es dann wieder voll vom Seitenwind erfasst“, warnt Suthold. Dachlasten wie Skiboxen erhöhen aufgrund der größeren Aufprallfläche die Wirkung des Sturms. Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im schlimmsten Fall sogar umkippen.

Wer mit seinem Auto gegen einen umstürzenden Baum fährt, kann den Schaden über die bestehende Teilkaskoversicherung geltend machen. Das gilt auch, wenn Äste oder Dachziegel auf das Auto fallen. Die Teilkaskoversicherung zahlt in diesen Fällen, wenn der Sturm nachweislich mindestens Windstärke 8 hatte. Wenn der Schaden allerdings durch das Auffahren auf einen bereits auf der Straße liegenden Baum verursacht wird, zahlt die Teilkaskoversicherung nicht. Hier ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich.
 


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