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Nordrhein-Westfalen | 27.11.2020

Neue Förderung privater Ladestationen für E-Autos: Das rät der ADAC in NRW

Für die Anschaffung und Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden gibt es Förderprogramme vom Bund sowie vom Land NRW. Der ADAC in NRW gibt Tipps, worauf man achten sollte.

Eine aktuelle Studie der Bundesregierung prognostiziert für das Jahr 2030 etwa 3,1 Millionen zugelassene Elektrofahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Damit steigt in den nächsten zehn Jahren nicht nur der Bedarf an öffentlichen Ladepunkten. Auch die Nachfrage nach heimischen Lademöglichkeiten nimmt deutlich zu. „Mehr als 50 Prozent der E-Auto-Besitzer laden ihr Fahrzeug zu Hause, gerade weil es bequem und planbar ist“, erklärt Mobilitätsexperte Prof. Dr. Roman Suthold vom ADAC in NRW.

Für die Anschaffung und Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden gibt es Förderprogramme vom Bund sowie vom Land NRW. „Diese sind allerdings nicht kombinierbar. Verbraucher sollten die Förderbedingungen deshalb genau vergleichen und sich dann erst entscheiden“, rät Suthold. Wichtig dabei: Bei beiden Förderungen muss der Antrag vor dem Kauf eingereicht werden.

Vom Bund gibt es (seit 24.11.2020) 900 Euro pro Ladepunkt. Parallel läuft das Förderprogramm des Landes NRW weiter. Ab dem 1. Dezember verringern sich die zwischenzeitlich erhöhten Fördersummen allerdings wieder auf eine Förderquote von 50 Prozent und eine Fördergrenze von 1000 Euro pro Ladepunkt.

Der ADAC empfiehlt die Installation von dreiphasigen Wallboxen mit einer Leistung von elf Kilowatt Wechselstrom. Auch Fahrzeuge mit großen Batterien können so über Nacht wieder voll geladen werden. Gute Wallboxen gibt es bereits für unter 1000 Euro. Zum Kostentreiber kann sich allerdings eine veraltete Hauselektrik oder ein komplizierter Anschluss mit Wanddurchbrüchen entpuppen. Der ADAC in NRW bietet seinen Mitgliedern in Kooperation mit zertifizierten Elektrofachbetrieben deshalb seit 2018 eine kostenlose Erstberatung für das Laden zu Hause an (ladenzuhause@nrh.adac.de). „Wir haben 2020 doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahr“, sagt Suthold.

Zum 1. Dezember werden zudem Hürden für den Aufbau privater Ladestationen im Wohnungseigentümergesetz (WEG) und im Mietrecht abgebaut. „Für Besitzer einer Eigentumswohnung besteht endlich ein Rechtsanspruch auf das Einrichten einer Ladestation“, erläutert ADAC Experte Suthold. Die anderen Mitglieder der Eigentumsgemeinschaft können dann nur noch über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Bisher konnte schon ein einzelner Miteigentümer per Veto den Ausbau gänzlich verhindern.

Mieter in einer Eigentumswohnung dürfen von ihrem Vermieter einfordern, dass dieser einen Antrag zum Aufbau einer Ladestation bei der Eigentümerversammlung einreicht. Wer als Mieter in einem Miethaus wohnt, kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, um eine Ladestation zu installieren. Begrenzt wird dies durch die Zumutbarkeit für den Vermieter.

„Die heimische Ladesituation spielt bei der Kaufentscheidung für oder gegen ein E-Auto eine wichtige Rolle. Deshalb sind die Anpassungen im Miet- und Wohneigentumsrecht und die neue Förderung zum Aufbau privater Ladeinfrastruktur wichtige Schritte, um das Potenzial der Elektromobilität stärker auszuschöpfen“, betont Suthold.

Einen ADAC Leitfaden für Eigentümer und Mieter inkl. Musterschreiben gibt es unter www.adac.de/e-mobilitaet.

Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/r6brjqaNbaNN35Y
 


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