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Nordrhein-Westfalen | 17.07.2018

Verreisen mit Haustieren

Wer mit seinem Vierbeiner ins Ausland reisen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften beachten

Für viele Haustierbesitzer ist es selbstverständlich, ihren vierbeinigen Liebling mit in den Urlaub zu nehmen. Fast eine Million Haustiere gehen jährlich mit auf Reisen. Doch wer mit seinem Vierbeiner ins Ausland reisen möchte, muss eine Reihe von Vorschriften beachten.

Das gilt innerhalb der EU: Bei Reisen mit Tieren innerhalb der EU ist der EU-Heimtierausweis erforderlich. Er muss Angaben zum Tier und seinem Besitzer sowie den Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung enthalten. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. Das Tier muss durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein. Für ab dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnete Tiere ist der Mikrochip Pflicht. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgegeben.
Achtung: In einigen Ländern herrschen strengere Regeln, was den Leinen- oder Maulkorbzwang angeht, wie z.B. in Italien und Österreich. Hier sollte man sich im Vorfeld über die individuellen Regelungen informieren und Maulkorb und Leine einpacken.

Vorschriften in Nicht-EU-Ländern: Nicht-EU-Länder haben Besonderheiten, über die sich Tierbesitzer unbedingt vor Reiseantritt informieren sollten. Die Schweiz und Liechtenstein haben die EU-Regeln übernommen – hier genügen Mikrochip (bzw. eine gut lesbare Tätowierung, sofern sie vor dem 3. Juli 2011 durchgeführt wurde), EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung. Norwegen verlangt bei Hunden zusätzlich die Behandlung gegen Bandwürmer.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern ohne gleichgestellten Tollwutstatus (wie z.B. Serbien, Türkei, Montenegro, Albanien und alle nordafrikanischen Länder) muss noch vor der Abreise in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden.

Transport von Tieren im Auto: In Deutschland gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung als Ladung und müssen gesichert werden. Sonst drohen Bußgelder zwischen 30 und 60 Euro. Im Falle eines Unfalls, der durch ein im Fußraum untergebrachtes Tier ausgelöst wird, kann die Kaskoversicherungsleistungen aufgrund grober Fahrlässigkeit gekürzt werden. In anderen Ländern ist der Tier-Transport nicht genau geregelt. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich aber auch im Ausland an den deutschen Regeln orientieren.
Tests des ADAC mit Hunde-Dummies zeigen, welche dramatischen Folgen ein Unfall mit ungesicherten Tieren haben kann: Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ist der 22 Kilogramm schwere Spielzeughund von der Hutablage un-gebremst nach vorne geflogen und mit dem rund 25-fachen seines Eigengewichts zunächst gegen Kopfstütze und Rückenlehne des Fahrersitzes und anschließend gegen die Windschutzscheibe geprallt. Die Wucht entsprach einem Gewicht von über 500 Kilogramm. Die Folgen für alle Beteiligten wären bei einem echten Vorfall fatal.
Für den sicheren Transport eignen sich stabile, im Fußraum hinter dem Vordersitz platzierte und gesicherte Transportboxen. Größere Boxen kann man in den Laderaum direkt an die Lehne der Rücksitzbank quer zur Fahrtrichtung stellen, dann verteilen sich die beim Crash auftretenden Kräfte seitlich recht gleichmäßig auf den gesamten Körper des Tieres. Durch ein stabiles Trenngitter werden insbesondere bei schweren Unfällen die Risiken für Passagiere auf der Rücksitzbank noch einmal reduziert. Bei längeren Fahrten mit Tier an Bord sollten regelmäßig Zwischenstopps eingelegt, das Fahren bei großer Hitze vermieden und dem Hund regelmäßig Wasser angeboten werden. Das Tier möglichst nicht dem direkten Zugwind aussetzen und es bei Hitze niemals allein im Auto zurücklassen. Der gewohnte Futter- und Wassernapf, Decke, Körbchen, Spielzeug, Leine und Halsband sowie Fellbürste an Bord reduzieren den Stress beim Tier noch zusätzlich.

Flugreise mit Vierbeinern: Die meisten Airlines erlauben den Transport der Tiere in der Kabine, wenn Tier und Transportbehältnis ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten. Muss das Tier im Frachtraum transportiert werden, sollte man den Gepäckschein an der Box genau überprüfen und diese mit „Life Animal" beschriften, sofern die Airline nicht über eigene Boxen verfügt.
 


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