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Nordrhein-Westfalen | 07.07.2017

Urlaubszeit ist Mautzeit

Der ADAC Nordrhein rät, sich vor der Reise über die verschiedenen Systeme zu informieren

Wer sich mit dem Auto aufmacht, seinen Urlaub in Europa zu verbringen, sollte sich rechtzeitig über die verschiedenen Mautsysteme im Urlaubsland informieren. Denn Verstöße gegen die Landesregelungen können sehr teuer werden. Ob Vignette, streckenbezogene Maut oder Umweltzonen in den Städten – wer heute in Europa unterwegs ist, muss sich auskennen. Auch die zunehmende Digitalisierung hat ihre Tücken: In England (London), Irland (Dublin) und in Italien (A36, A59, A60) gibt es Streckenabschnitte, für die sich Reisende bereits vorab im Internet registrieren müssen.

In Frankreich gibt es für das Autobahnnetz eine streckenbezogene Maut, bei der die Autofahrer beim Ein- oder Ausfahren eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer zahlen müssen. Seit diesem Jahr besteht in drei Städten (in Paris und bei Luftverschmutzungsalarm im Großraum Grenoble und in Lyon) eine Umweltzone. Um einfahren zu können, ist eine kostenpflichtige Umweltplakette, die „Crit´Air“, erforderlich. Ähnlich wie die deutschen Plaketten sind sie nach Abgasklassen gestaffelt und müssen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Deutsche Umweltplaketten werden in Frankreich nicht anerkannt. Die Umweltplakette „Crit´Air“ kann bisher nur online auf der Seite des französischen Umweltministeriums bestellt und mit Kreditkarte bezahlt werden. Es kann jedoch zu Engpässen kommen, weshalb eine längere Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen eingeplant werden sollte.

Italien erhebt für die meisten Autobahnen Gebühren. Bei der Autobahnauffahrt muss ein Ticket gezogen und bei der Ausfahrt der entsprechende Mautbetrag bezahlt werden. Wird das Ticket verloren, wird ein Maximalbetrag berechnet, den man jedoch im Nachhinein reklamieren kann. Auch führen technische Defekte an den automatischen Mautstationen immer wieder zu Problemen. So kann es etwa passieren, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Es empfiehlt sich jedoch, in solchen Fällen immer den Hilfeknopf zu drücken und einen Beleg anzufordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden. Wer die Maut nicht innerhalb von 15 Tagen nachzahlt, muss mit weiteren Gebühren rechnen. In manchen Städten gelten zudem Zufahrtsbeschränkungen (etwa in Bologna, Mailand oder Palermo), Autofahrer müssen sich um entsprechende Tickets kümmern.

Österreich: Das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz ist bis auf wenige Ausnahmen vignettenpflichtig. Zusätzlich gibt es noch Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe. Die Vignette sollte gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden. Die Kontrolle erfolgt sowohl durch Videoüberwachung der österreichischen Behörden als auch durch mobile Kontrollen der Polizei. Ausflüchte lassen sie nicht gelten, denn eine nicht geklebte Vignette ist eine ungültige Vignette.

Weitere Informationen zur geplanten Reisestrecke inklusive Mautkosten gibt es unter www.adac.de/maps.


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