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Nordrhein-Westfalen | 27.04.2017

Maibaum-Transport nur gut gesichert

Auch in diesem Jahr werden wieder überall im Rheinland junge Männer mit bunt geschmückten Birken unterwegs sein. Dabei sollten sie allerdings einige Transportregeln beachten, rät der ADAC Nordrhein.

Die alte Tradition, der Liebsten in der Nacht zum 1. Mai einen Maibaum vor das Fenster zu stellen, hat auch im digitalen Zeitalter nicht an Attraktivität verloren. Auch in diesem Jahr werden wieder überall im Rheinland junge Männer mit bunt geschmückten Birken unterwegs sein. Dabei sollten sie allerdings einige Transportregeln beachten, rät der ADAC Nordrhein. Denn die Verkehrssicherheit ist auch in der Mainacht oberstes Gebot und wird von der Polizei streng kontrolliert.

• Ob auf dem Dach oder im Kofferraum: Die richtige Ladungssicherung ist das A und O, damit der Baum bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Statt mit Schnüren oder Expandern sollte der Maibaum mit Spanngurten gut festgezurrt werden. Dabei sollte der Stamm der Birke nach vorne zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht abreißt. Wird jemand durch falsch oder nicht gesicherte Ladung gefährdet, drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, ebenso wie hohe Schadenersatzforderungen.
• Auch wenn für die Liebste der Baum nicht groß genug sein kann – für den Transport auf dem Autodach gibt es Beschränkungen: Fahrzeug und Ladung dürfen laut Paragraf 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als vier Meter sein. Außerdem darf der Baum nicht über die vordere Stoßstange hinausragen, erst ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 Meter (Lkw) sind 50 Zentimeter nach vorne erlaubt. Hier gilt: Sicht und Gehör des Fahrers dürfen nicht beeinträchtigt werden! Nach hinten darf die Ladung bei Strecken unter 100 Kilometern höchstens drei Meter hinausragen. Insgesamt dürfen Fahrzeug und Ladung nicht länger als 20,75 Meter sein. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er mit einer roten Fahne oder einem entsprechenden Schild gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist eine Leuchte mit rotem Licht notwendig. Das Kennzeichen sowie die hintere Beleuchtung dürfen nicht verdeckt werden.
• Wenn die Birke beim Transport Äste verliert, durch die der nachfolgende Verkehr behindert werden kann, müssen diese sofort beseitigt werden.
• Auch wenn viele helfende Hände vonnöten sind, um den Baum aufzustellen: Personen im Laderaum oder auf der Ladefläche von Kraftfahrzeugen oder Anhängern mitzunehmen, ist verboten.
• Alkohol und Drogen am Steuer sind auch in der Mainacht tabu und werden dann besonders streng kontrolliert. Und auch wenn der Baum schnell an Ort und Stelle gebracht werden soll: Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind ebenfalls nicht außer Kraft gesetzt.


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