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Nordrhein-Westfalen | 12.09.2019

Luftreinhalteplan und Dieselfahrverbote in Köln: Der ADAC Nordrhein bezieht Stellung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Flächendeckende Fahrverbote vorerst vom Tisch - Super-Gau für Dieselfahrer abgewendet - Hotspots schnellstens in den Griff bekommen.

Der ADAC Nordrhein bezieht Stellung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in Sachen Luftreinhalteplan/ Dieselfahrverbote in Köln. 

Prof. Dr. Roman Suthold, Leiter Verkehr und Umwelt des ADAC Nordrhein: „Ein flächendeckendes Fahrverbot analog zur Kölner Umweltzone ist vorerst vom Tisch. Damit ist zumindest der Super-Gau für Dieselfahrer abgewendet. Bezirksregierung und Stadt Köln sind aber zu spät aufgewacht und haben die Quittung für jahreslanges Nichtstun bekommen. Der überarbeitete Luftreinhalteplan und die Bemühungen der letzten Monate konnten das Gericht nicht überzeugen. Trotzdem gibt es einen positiven Trend und Grund zur Hoffnung: Die Stickstoffdioxid-Belastung in Köln sinkt. Jetzt muss weiter mit Hochdruck daran gearbeitet werden, die Hotspots Clevischer Ring, Justinianstraße, Neumarkt und Luxemburger Straße schnellstens in den Griff zu bekommen. Bei einer kurzfristigen Verbesserung der Werte könnte es auch hier noch ohne Fahrverbote gehen. Streckensperrungen würden hingegen nur zu Ausweichverkehr auf Straßen führen, die teilweise gar nicht dafür ausgelegt sind. Dann steigt dort die Schadstoffbelastung und Unfallgefahr. Klar ist: Wir brauchen insgesamt weniger motorisierten Verkehr in der Stadt. Voraussetzungen dafür sind Alternativen zum Auto, die bequem, zuverlässig und günstig sind.“

Die Pressemitteilung des OVG Münster finden Sie hier.

Audios (1)

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    O-Töne ADAC Nordrhein, Sprecher Thomas Müther zum Urteil OVG Münster Luftreinhalteplan/Dieselfahrverbote Köln

    mp3 1.32 MB

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