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Nordrhein-Westfalen | 18.11.2025

Lkw-Parken an Rastanlagen: ADAC Erhebung zeigt kritische Lage in NRW

In Nordrhein-Westfalen hat der ADAC 21 Rastanlagen an der A1, A2, A3, A4, A45 und A61 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Zu den drei Messzeitpunkten - 22 Uhr, 23 Uhr, 0 Uhr - zählten die ADAC Tester im Schnitt 518 gleichzeitige Lkw-Parkverstöße,

Foto: ADAC, Theo Klein

Die wichtigsten Ergebnisse der ADAC Untersuchung auf einen Blick:

  • Unverändert: Lkw-Stellplatzmangel führt zu katastrophalen Zuständen auf Autobahn-Rastanlagen
  • Gefährliche Lkw-Parkverstöße auf fast jeder zweiten Rastanlage
  • Kritische Lage auch in NRW
  • Auf 21 NRW-Anlagen mehr als 500 Verstöße gleichzeitig
  • ADAC Experte: „Es passiert zu wenig!“

An deutschen Autobahnen herrschen mit Blick auf die Lkw-Parksituation weiterhin katastrophale Zustände. Besonders kritisch ist die Lage in Nordrhein-Westfalen. Zu diesem Ergebnis kommt der ADAC in einer aktuellen Erhebung auf 100 Rastanlagen und unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der zwölf Hauptrouten für den Schwerlastverkehr (A1 bis A9, A14, A45 und A61). Lediglich auf einer untersuchten Anlage („Plater Berge West“ an der A14 in Mecklenburg-Vorpommern) fand der ADAC zu den Zählzeitpunkten 22 Uhr, 23 Uhr und 0 Uhr keinen falsch abgestellten Lkw.

Besonders gefährlich: Auf fast jeder zweiten Rastanlage (48 von 100) registrierte der Mobilitätsclub hochriskante Lkw-Parkverstöße. Hier standen Laster im sensiblen Ein- und Ausfahrtbereich oder auf dem Seitenstreifen der Autobahn. Auf 85 Prozent der Anlagen parkten Lkw im absoluten Halteverbot oder auf nicht für sie freigegebenen Parkflächen wie Pkw- oder Wohnmobil-Stellplätzen. Das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb markierter Flächen, zum Beispiel in den Fahrgassen zwischen den Stellplätzen, war bis auf wenige Ausnahmen fast schon die Regel (91 von 100). Bei seinem letzten Test im Jahr 2022 kam der ADAC zu ähnlichen Ergebnissen.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden von 2018 bis 2023 rund 4.500 neue Lkw-Stellplätze an Rastanlagen und Autohöfen entlang der Autobahnen geschaffen. Laut einer BASt-Untersuchung besteht aber weiterhin ein erhebliches Stellplatzdefizit. Im Jahr 2023 fehlten nachts rund 20.000 Lkw-Stellplätze, 3.600 davon in Nordrhein-Westfalen. 2018 waren es etwa 23.500 (NRW: 3800).

„Natürlich lässt sich der Stellplatzmangel nicht von heute auf morgen beheben. Aber das Problem ist schon seit Jahrzehnten bekannt. Die Politik ist zu spät aufgewacht. Die neu geschaffenen Stellplätze reichen hinten und vorne nicht, um den Bedarf zu decken. Überall sind Rastanlagen verstopft“, kritisiert Prof. Dr. Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC in NRW. Die Zählungen zu den drei Erhebungszeitpunkten liefern ein klares Bild: Bereits um 22 Uhr waren die meisten Rastanlagen ausgelastet, anschließend nahm der Parkdruck weiter zu.

In Nordrhein-Westfalen hat der ADAC 21 Anlagen an der A1, A2, A3, A4, A45 und A61 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis bleibt auch hier besorgniserregend: Zu den drei Messzeitpunkten (22 Uhr, 23 Uhr, 0 Uhr) zählten die ADAC Tester am Tag der Erhebung im Schnitt 518 gleichzeitige Lkw-Parkverstöße, davon 349 leichte, 123 mittlere und 46 schwere Vergehen. NRW-Spitzenreiter war mit 63 zeitgleichen Verstößen die Anlage „Lipperland Nord“ an der A2 bei Herford (Bad Oeynhausen - Bielefeld). Die wenigsten Vergehen (jeweils drei) registrierte der ADAC auf der Raststätte „Sauerland West“ bei Lüdenscheid (A45, Dortmund - Olpe) und dem Rastplatz „Engelgau“ bei Blankenheim (A1, Euskirchen - Blankenheim). Bei letzterem gab es allerdings zwei Verstöße im Hochrisikobereich.

Solch schwerwiegende Parkverstöße stellte der Club bei insgesamt 14 von 21 NRW-Rastanlagen (67 Prozent) fest. Auf der Anlage „Lichtendorf Nord“ bei Schwerte an der A1 (Dortmund - Gevelsberg) parkten im Schnitt acht Lkw gleichzeitig in der Ein- und Ausfahrt oder auf dem Seitenstreifen der Autobahn. So viele wie auf keiner anderen Anlage im ADAC Test. An der Raststätte „Tecklenburger Land West“ bei Lengerich (A1, Osnabrück - Münster) zählte der ADAC durchschnittlich sieben parkende Lkw im hochriskanten Bereich, auf der Anlage „Siegburg West“ (A3, Köln - Frankfurt) und dem Rastplatz „Stindertal West“ bei Erkrath (A3, Oberhausen - Köln) jeweils fünf.

Auf 19 von 21 Rastanlagen (90 Prozent) in NRW fand der ADAC Fahrzeuge auf nicht für sie zugelassenen Parkflächen oder im absoluten Halteverbot. Negative Spitzenreiter waren die Anlagen „Lipperland Nord“ an der A2 (19 zeitgleiche Verstöße im Schnitt) und Rhynern Süd“ (16) bei Hamm (A2, Dortmund - Rheda-Wiedenbrück).

Lkw, die außerhalb von markierten Parkflächen abgestellt wurden, entdeckte der ADAC auf 18 von 21 Anlagen (86 Prozent). Mehr als 30 dieser Verstöße zur gleichen Zeit gab es auf den Rastplätzen „Lipperland Nord“ (44), „Lichtendorf Nord“ (40), „Ohligser Heide West“ (32) bei Hilden (A3, Oberhausen - Köln) und „Ville West“ (21) bei Hürth (A1, Köln - Euskirchen).

„Dass Lkw-Fahrer häufig falsch parken, liegt nicht an mangelnder Rücksicht, sondern ist oft Ausdruck purer Verzweiflung, weil sie keinen Stellplatz finden und ihre vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten müssen“, weiß ADAC Experte Suthold. Je länger die Parkplatzsuche dauert, umso mehr nimmt die Konzentrationsfähigkeit ab. Übermüdung gehört laut ADAC neben zu geringem Abstand und Ablenkung zu den drei Hauptursachen von Lkw-Unfällen. Infolge der Parkplatznot stellen zahlreiche Fahrer ihre Fahrzeuge dann unerlaubt in hochriskanten Bereichen ab – mit gefährlichen Konsequenzen für alle Verkehrsteilnehmer. „In den Ein- und Ausfahrten von Rastanlagen passieren immer wieder schreckliche Auffahrunfälle. Hier den Lkw illegal abzustellen, bleibt ein No-Go“, sagt Suthold. Stärkere Kontrollen durch die Polizei seien wünschenswert.

Der ADAC fordert von der Politik einen zügigeren Aus- und Neubau von Lkw-Stellplätzen entlang der Autobahnen, auch, weil Prognosen zufolge das Lkw-Aufkommen weiter steigen soll. Allerdings bestehen gegen den Neu- und Ausbau von Rastanlagen oftmals auch starke Vorbehalte betroffener Anwohner, Gemeinden und Grundstückseigentümer. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen bei der Schaffung von Baurecht.

Neben konventionellen Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen können durch die optimierte Nutzung von Rastanlagen („Lkw-Kolonnenparken“) ohne zusätzlichen Flächenverbrauch auch kurzfristiger Stellplatzkapazitäten erhöht werden. Hier besteht nach Ansicht des ADAC noch beträchtliches Potenzial. „Mehr Rastanlagen müssen mit intelligenten, digitalen Parksystemen ausgestattet werden“, fordert der ADAC Verkehrsexperte. Laut Autobahn GmbH gibt es bundesweit aktuell fünf Rastanlagen mit telematischen Parkverfahren. Bis 2030 sollen bis zu 50 weitere Anlagen in ähnlicher Weise ausgestattet werden.

Einen ergänzenden Lösungsansatz sieht der ADAC im Ausbau von Lkw-Parkleitsystemen, die den Fahrern in Echtzeit Informationen über freie Parkplätze liefern. Seit Juli 2025 werden die Daten von rund 1.000 Raststätten direkt aus dem Lkw-Mautsystem in die „Mobilithek“ des Bundes gesendet. Dort stehen sie interessierten Unternehmen zur Verfügung, etwa Anbietern von Navigations- oder Logistiksoftware, die die Daten in ihre Anwendungen integrieren können. Bis Mitte 2026 soll der Stellplatzinformationsdienst für alle rund 1.900 Rastanlagen des Bundes funktionieren. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen der Autobahn GmbH, dem Bundesverkehrsministerium und dem Mautbetreiber Toll Collect. „Der Gedanke ist richtig, aber der Nutzen entlang mancher Strecken begrenzt, solange dort alle Rastanlagen regelmäßig überfüllt sind. Wenn dem Fahrer kein freier Stellplatz angeboten werden kann, bekommt er eine schlechte Nachricht nach der anderen“, erläutert Suthold.

Darüber hinaus hält der ADAC den Ausbau von Stellplatzkapazitäten in Autobahnnähe, also in der Nähe von Anschlussstellen sowie auf Autohöfen, für erforderlich. Auch private Firmengelände (z.B. von Speditionen) sollten nach Ansicht des Clubs stärker für die Nutzung als Lkw-Stellplätze in Betracht gezogen werden. Auf einer Internetplattform sollten Unternehmen geeignete Parkplätze auf dem Firmengelände ggf. gegen ein Nutzungsentgelt anbieten können.

Das können/sollten Lkw-Fahrer aus Sicht des ADAC tun:

  • Reservierungssysteme nutzen
  • Nationale Regeln und Verkehrsvorschriften einhalten
  • Zu- und Abfahrtsbereiche von Rastanlagen immer freihalten
  • Parkflächen freihalten, die nicht für Lkw freigegeben sind (z.B. für Pkw, Wohnmobile)

Das rät der ADAC Autofahrern und Campern:

  • Insbesondere bei Dunkelheit mit großer Vorsicht und langsam auf Rastanlagen ein- und ausfahren
  • Verständnis aufbringen für Lkw-Fahrer, die im Notfall falsch parken (z.B. wegen der Pflicht zum Einhalten gesetzlicher Lenk- und Ruhezeitenregelungen)
  • Lkw-Parkflächen freihalten

Methodik: Der ADAC hat für seine Erhebung 100 bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen untersucht, davon 21 in Nordrhein-Westfalen. Die Rastplätze liegen an den Lkw-Hauptverkehrsrouten A1 bis A9 sowie der A14, A45 und A61. Sie befinden sich an Standorten, wo nach Zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) besonders viel Schwerlastverkehr unterwegs ist. Die Zählung der Lkw-Parkverstöße fand an den stark frequentierten Wochentagen Dienstag und Mittwoch statt (5./6. August), jeweils um 22 Uhr, 23 Uhr und 0 Uhr.

Registriert wurden an den Anlagen jeweils die falsch parkenden Lkw unter Berücksichtigung der Beschilderung vor Ort. Spezielles Augenmerk wurde auf Falschparker in den Ein- und Ausfahrten sowie auf den Standstreifen gelegt, da von diesen eine besondere Gefahr ausgeht. Je nach Gefährdung der Verkehrsteilnehmer stufte der ADAC die Parkverstöße in drei Kategorien ein: Als leichtes Vergehen wurde das Parken außerhalb markierter Parkflächen im Lkw-Bereich gewertet (z.B. in deren Fahrgassen). Das Abstellen auf nicht für Lkw zugelassenen Parkplätzen (z.B. Pkw-Stellplätzen) und das Parken im absoluten Halteverbot zählten als mittleres Vergehen. Schwere Vergehen waren für die ADAC Tester hochriskantes Parken in den Ein- und Ausfahrten oder auf dem Seitenstreifen der Autobahn.

Mehr Informationen zur ADAC Erhebung und die Einzelergebnisse aller Rastplätze finden Sie auf adac.de/lkw-parken.

Ein O-Ton-Paket (Audio) sowie eine Grafik und ein Mottobild zur redaktionellen Verwendung (Quellenangabe) können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/tSbPEoWmM4PNWAz

Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage auch Video-Footage (Quelle: ADAC e.V.) zur Verfügung.
 


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