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Nordrhein-Westfalen | 31.01.2017

Krank am Steuer

ADAC Nordrhein rät: Wer durch Grippe oder Medikamente geschwächt ist, sollte nicht Auto fahren

Die Grippewelle rollt derzeit über NRW hinweg. Um die Symptome zu lindern, sind Medikamente oftmals die „Retter in der Not“. Ob frei verkäuflich oder rezeptpflichtig – immer gilt: Ein Blick in den Beipackzettel ist unerlässlich, wenn man sich hinters Steuer eines Fahrzeugs setzt, denn viele Präparate haben Neben- oder Wechselwirkungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Auch Arzt oder Apotheker können darüber Auskunft geben.

Rund ein Fünftel aller Medikamente hat Auswirkungen auf die Fahrsicherheit – dazu gehören nicht nur verschreibungspflichtige Arzneimittel, sondern auch viele frei verkäufliche Präparate wie Schnupfenspray, Hustensaft oder Schmerzmittel. Die darin enthaltenen Wirkstoffe können Müdigkeit, Unruhe, Sehstörungen und Schwindel verursachen, das Reaktionsvermögen herabsetzen oder die Konzentration beeinträchtigen. Manche Medikamente haben außerdem einen Alkohol-Gehalt im zweistelligen Prozentbereich. Ärzte oder Apotheker können oftmals alternative Arzneimittel empfehlen, die für Autofahrer besser geeignet sind.

Um sich und andere nicht zu gefährden, empfiehlt der ADAC Nordrhein, in jedem Fall die eigene Fahrtüchtigkeit zu hinterfragen:
-Fühle ich mich fit und ausgeruht?
-Habe ich Medikamente genommen und bin ich sicher, dass sie die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflussen?
-Gibt es heute vielleicht eine Alternative zum Auto?

Aber auch ohne Medikamenteneinnahme kann der Fahrer allein durch die Erkrankung so beeinträchtigt sein, dass er nicht aktiv am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen sollte. Grundsätzlich rät der ADAC, sich bei Erkältungskrankheiten, die das Allgemeinbefinden und damit auch die Fahrsicherheit beeinträchtigen, nicht hinters Steuer zu setzen. Wer sich unwohl fühlt, Fieber, starken Husten und Schnupfen oder Kopfschmerzen hat, sollte aufs Autofahren am besten verzichten oder sich fahren lassen. Ein Niesanfall führt zum Beispiel schon bei Tempo 50 zu fast 14 Metern Blindflug!

Der ADAC Nordrhein warnt, dass bei der Einnahme von Medikamenten jeder Verkehrsteilnehmer für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich ist. Geschieht unter Einwirkung von Medikamenten ein Unfall, können unter bestimmten Voraussetzungen Regressforderungen der Kfz-Haftpflicht und Kürzungen der Vollkaskoversicherung vorgenommen werden. Zudem können eine Geldstrafe, ein Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafe drohen, wenn jemand schwer oder sogar tödlich verletzt wurde.
 


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