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Nordrhein-Westfalen | 04.01.2023

Parkplatznot in Köln: Wohin mit dem Wohnmobil?

Der ADAC Nordrhein bietet in Hürth-Gleuel bei Köln Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen an. Besitzer können auch ihr Fahrzeug checken lassen.

An der ADAC Campingstation in Hürth bei Köln kann man Wohnmobile oder einen Stellplatz für das eigene Fahrzeug mieten und seinen Camper checken lassen.

Der ADAC Nordrhein bietet ab sofort Stellplätze für Camping-Fahrzeuge im Raum Köln an. Die 25 asphaltierten Plätze befinden sich auf dem Gelände der ADAC Campingstation in Hürth-Gleuel (Innungsstraße 16-18, 50354 Hürth) und können monatlich oder auf unbestimmte Zeit angemietet werden. Die Preise richten sich nach der Fahrzeuglänge und beginnen bei 55 Euro pro Monat (bis 6 Meter) für ADAC Mitglieder und 60,50 Euro für Nicht-Mitglieder. Das Gelände ist eingezäunt und mit einem Rolltor gesichert. Vor Ort können die Besitzer an der ADAC Campingstation zudem ihr Fahrzeug wiegen, Gasflaschen wechseln oder einen Sicherheitscheck am Wohnmobil/Wohnwagen durchführen lassen.

Stellplatz-Anmietung beim ADAC telefonisch unter 0221 47 27 320 oder per E-Mail an campingstation.gleuel@nrh.adac.de. Mehr Infos zu den Prüfleistungen für Camping-Fahrzeuge unter www.adac.de/nrw.

Urlaub mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen hat während der Corona-Pandemie stark an Beliebtheit gewonnen. In Köln waren laut Landesbetrieb IT.NRW zum 1. Januar 2022 mehr als 7700 Wohnmobile zugelassen. Das sind fast 2000 Fahrzeuge und damit 34,2 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor. Das Problem: In der Rheinmetropole herrscht ein enormer Parkdruck.

Stellplätze sind Mangelware, auch für Wohnmobile“, sagt Prof. Dr. Roman Suthold vom ADAC Nordrhein. Immer mehr Fahrzeuge werden deshalb außerhalb der Urlaubszeit monatelang in Wohngebieten abgestellt. Das sorgt häufig für Unmut bei Anwohnern, die ihrerseits auf der Suche nach einem Parkplatz sind. „Das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum bringt über kurz oder lang erfahrungsgemäß Ärger mit sich, auch wenn die meisten der Wohnmobile oder Gespanne legal am Straßenrand oder auf Parkplätzen stehen“, weiß der Mobilitätsexperte.

Wohnmobile dürfen im öffentlichen Straßenverkehr überall dort parken, wo es nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung oder durch entsprechende Schilder nicht ausdrücklich verboten oder der Platz für bestimmte andere Fahrzeugtypen reserviert ist, wie beispielsweise Busse oder Lkws. Ein Zeitlimit für das Abstellen eines Campers gibt es nicht. Wohnwagen dürfen hingegen abgekoppelt nicht länger als zwei Wochen am Straßenrand stehen. Auch im eigenen Garten kann man den Wohnwagen nicht dauerhaft abstellen. Das wird als „überwiegend ortsgebundene Nutzung“ im Sinne des Baurechts interpretiert und bedarf einer speziellen Genehmigung durch die Baubehörden.

Der ADAC Nordrhein plädiert jenseits der oft eindeutigen Rechtslage für gegenseitige Rücksichtnahme. „Eine klärendes Gespräch zwischen Nachbarn bzw. mit den Anwohnern vor Ort ist im Konfliktfall oft das Vernünftigste“, empfiehlt Suthold. Fahrer von Campern sollten beim Parken ihres Fahrzeugs auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer im Blick behalten. So kann etwa auf Schulwegen ein Wohnmobil rechtlich korrekt abgestellt sein. Da dennoch Schulkindern die Sicht beim Überqueren der Straße erschwert werden könnte, sollten Wohnmobil und Wohnwagen nicht vor der Schule oder einem Kindergarten geparkt werden – selbst wenn es erlaubt ist.

Grundsätzlich rät der ADAC Camping-Urlaubern, die den Kauf eines eigenen Wohnmobils oder Wohnwagens planen, schon vorab einen geeigneten Stellplatz zu suchen.


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