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Nordrhein-Westfalen | 26.08.2016

Auch bei kurzem Parkstopp dürfen Kinder nicht im heißen Auto zurückgelassen werden

Immer wieder kommt es vor, dass Eltern ihre Kinder im Wagen zurücklassen. Der ADAC Nordrhein weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass sich bei direkter Sonneneinstrahlung das Fahrzeuginnere schnell auf Sauna-Temperaturen von über 60 Grad erhitzen kann – gerade für Babys und Kleinkinder im geschlossenen Auto lebensgefährlich!

„Passantin rettet Dreijährigen aus überhitztem Auto“ – In jedem Sommer schockieren Meldungen wie diese die Öffentlichkeit. Wie zuletzt in Kleve kommt es leider immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder im Wagen zurücklassen. Der ADAC Nordrhein weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass sich bei direkter Sonneneinstrahlung das Fahrzeuginnere schnell auf Sauna-Temperaturen von über 60 Grad erhitzen kann – gerade für Babys und Kleinkinder im geschlossenen Auto lebensgefährlich!

Daher sollten Autofahrer, die kleine Kinder an Bord haben, diese auch bei kürzeren Stopps immer mitnehmen. Dies gilt auch, wenn das Auto im Schatten geparkt wurde, denn durch den sich ändernden Sonnenstand kann es schnell in der prallen Sonne stehen. Kleine Kinder können die Wärme schlechter ausgleichen, weil sie eine recht geringe Körperoberfläche im Vergleich zu ihrem Körpervolumen haben. Es kann zum Hitzestau kommen. Laut Medizinern versagt der menschliche Organismus ab einer Körpertemperatur von über 42 Grad. Der Hitzetod tritt ein, weil die Organe nicht mehr mit Sauerstoff versorgt werden und Herz- und Kreislauf versagen. Eltern sollten zudem überprüfen, ob Kindersitz und Gurte nicht zu heiß werden, denn diese können gerade bei nackter Haut zu Verbrennungen führen. Zudem gilt für alle an heißen Tagen: viel trinken!

Passanten, denen ein in der Sonne geparktes Auto auffällt, in dem ein Kind sitzt, sollten sich vergewissern, dass es dem Kind gut geht. Wenn das Kind nicht reagiert oder Lebensgefahr zu befürchten ist, darf im Rahmen der Nothilfe auch die Scheibe eingeschlagen werden. Unbedingt sollte die Polizei benachrichtigt werden. Wenn die Situation nicht ganz so dringend erscheint, weil das Kind zwar reagiert, aber die Türen und Fenster nicht öffnen kann, sollten ebenfalls Polizei oder Feuerwehr gerufen werden. Sind Personen durch die Hitze gefährdet, kann die Polizei das Fahrzeug gewaltsam öffnen lassen. Wird ein Mensch verletzt, droht sogar Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung.


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