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Nordrhein-Westfalen | 28.09.2017

Achtung Kastanien!

Autofahrer sollten bei der Parkplatzwahl auch nach oben schauen

Herbstzeit ist Kastanienzeit. Während Kinder die Rosskastanien zum Basteln von lustigen Figuren verwenden, haben Autofahrer an der braunen Baumfrucht oftmals eher weniger Spaß. Denn Kastanien können teure Dellen auf Motorhauben und Autodächern verursachen.

Der ADAC Nordrhein rät Autofahrern, im Herbst bei der Wahl des Parkplatzes besonders wählerisch zu sein und Kastanienbäume möglichst zu meiden. Denn Besitzer von Kastanienbäumen, egal ob es sich um Privatpersonen oder Städte oder Gemeinden handelt, müssen weder Warnschilder aufstellen, noch Schadenersatz übernehmen, wenn herunterfallende Kastanien Schäden am Fahrzeug verursachen. Nach Ansicht zahlreicher Gerichte gehört es zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man sein Fahrzeug unter Kastanienbäumen parkt (so z.B. OLG Hamm Az.9U219/08 und AG Potsdam Az. 20 C55/09).

Eine bestehende Teilkaskoversicherung kommt dann für den Schaden auf, wenn ein nachweisbarer Sturm mit mindestens Windstärke 8 Kastanien (oder auch Äste) vom Baum weht. Auskünfte darüber, ob ein Sturm an dem jeweiligen Ort und zu der Zeit vorlag, können vielfach nur durch den Wetterdienst erteilt werden. Etwaige Kurzgutachten zur Vorlage bei der Versicherung sind kostenpflichtig und rund 150 Euro teuer. Ansonsten hilft die Vollkaskoversicherung, welche solche Schadenereignisse nach der Definition eines Unfalles abdeckt. Nachteilig wirken sich hierbei allerdings die etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung und eine mögliche Prozentrückstufung aus.


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