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Nordrhein-Westfalen | 26.06.2018

Insekt im Auto: Ruhig bleiben und rechts ranfahren

Biene, Wespe und Co. im Fahrzeug-Innenraum können zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Der ADAC Nordrhein e.V. gibt Tipps zum richtigen Verhalten.

Sommerzeit ist Insektenzeit. Verirren sich Biene, Wespe und Co. ins Wageninnere, kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Das Tier während der Fahrt hektisch aus dem Auto vertreiben zu wollen, ist keine gute Idee. Ein Unfall durch Ablenkung hat meist schlimmere Folgen als ein Insektenstich, warnt der ADAC Nordrhein e.V. Der Automobilclub empfiehlt: Wer ein Insekt im Fahrzeug bemerkt, sollte nicht in Panik verfallen, sondern die Warnblinkanlage einschalten, das Tempo verringern und anhalten - möglichst am rechten Fahrbahnrand. Auf der Autobahn darf man in so einer Situation mit leuchtendem Warnblinker den Standstreifen benutzen. Einfach die Fenster aufmachen löst in den meisten Fällen schon das Problem. Wer den Wagen verlässt, sollte besonders vorsichtig sein und den nachfolgenden Verkehr sowie den Gegenverkehr im Blick behalten, rät der ADAC Nordrhein e.V.

Allergiker: Besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen

Für Allergiker hat Vorsorge Priorität. Ein für sie gefährliches Insekt darf gar nicht erst ins Auto kommen. In diesem Fall hilft es nur, die Fenster geschlossen zu halten und mit Klimaanlage zu fahren. Das gilt vor allem dann, wenn sie auf Autobahnen unterwegs sind und nicht sofort anhalten können. Allergiker sollten ihren Allergiepass und das Allergie-Notfallset stets griffbereit haben. Wer trotz Vorsichtsmaßnahmen gestochen wird und ausgeprägte allergische Symptome wie Atemnot, Hitzewallungen oder Schwächegefühl hat, sollte sofort den Notarzt rufen.

Wer zahlt bei einem Unfall?

Passiert wegen eines Insekts im Wagen ein Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der anderen Unfallbeteiligten auf. Beim eigenen Schaden kann die Kasko-Versicherung prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt und je nach Grad des Verschuldens ihre Leistung kürzen. Schließt die Versicherungspolice den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ aus, sind Autofahrer auch hier auf der sicheren Seite.
 


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