Halber Tacho - Abstand rettet Leben!
WDR 4 und der ADAC in NRW werben mit einer großen Programmaktion gemeinsam für mehr Sicherheitsabstand.
WDR 4 und der ADAC in NRW machen gemeinsam auf die Gefahren durch Drängeln und zu dichtes Auffahren im Straßenverkehr aufmerksam. In der Programmaktion „Halber Tacho – Abstand rettet Leben“ erinnert der Radiosender vom 21. Oktober bis 11. November mit Trailern, Moderationen, Hörer-Interviews, Experten-Talks sowie im WDR 4 Verkehrsservice an den richtigen Sicherheitsabstand. Außerdem können die Hörerinnen und Hörer insgesamt 60 Plätze für eines von sechs ADAC Fahrsicherheitstrainings gewinnen, die am Fahrsicherheitstag (9. November) zeitgleich an den sechs ADAC Standorten Weilerswist, Grevenbroich, Rüthen, Haltern/Recklinghausen, Olpe und Paderborn stattfinden. WDR 4 ist an diesem Tag in Weilerswist vor Ort und berichtet live.
In allen rund 40 Service-Centern und Geschäftsstellen des ADAC in NRW erhalten Besucherinnen und Besucher während des Aktionszeitraums einen kostenlosen Duftbaum in Tacho-Optik für ihr Fahrzeug (solange der Vorrat reicht). Im Anschluss an die dreiwöchige Programmaktion verlosen ADAC und WDR 4 weitere zehn Gutscheine für ein PKW-Kompakttraining in einem ADAC Fahrsicherheitszentrum in NRW (Teilnahme bis 30.11.2024).
„Autofahrer, die den Mindestabstand nicht einhalten, unterschätzen in der Regel das Unfallrisiko, das von ihnen ausgeht. Wenn der Vorausfahrende plötzlich und unverhofft abbremst, geht die Chance, einen Crash zu verhindern, gegen Null. Wir wollen gemeinsam mit WDR 4 zeigen, wie wichtig ein ausreichender Sicherheitsabstand ist“, erklärt Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC in NRW.
Im vergangenen Jahr stellte die Polizei bei Abstandskontrollen in Nordrhein-Westfalen etwa 59.000 Verstöße fest. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer. Laut Statistischem Landesamt sorgten Drängler 2023 in NRW für 7.087 Unfälle mit 10.201 Verunglückten. 16 Menschen starben dabei, 687 wurden schwer verletzt. „Zu geringer Sicherheitsabstand gehört zu den Hauptunfallursachen, insbesondere auf der Autobahn“, erläutert Suthold.
Laut einer ADAC Umfrage (2021) stört dichtes Auffahren bei hohen Geschwindigkeiten die Befragten im Straßenverkehr am meisten. In solchen Situationen empfiehlt der ADAC: Ruhe bewahren und sich nicht von eigenen Emotionen zu riskanten Machtspielen hinreißen lassen. „Am besten man verzichtet auf das eigene Recht und lässt den Drängler überholen. Das soll das Drängeln nicht legitimieren, aber in dem Moment ist die Gefahr eines Unfalls einfach zu groß“, weiß der ADAC Experte.
Ulf Pohlmeier, stellvertretender Programmleiter bei WDR 4, sagt: „Jeder kennt Drängler auf der Autobahn und jeder ärgert sich über sie. Wir machen NRW gemeinsam ein Stück sicherer und holen uns das zurück ins Bewusstsein, was wir alle noch aus der Fahrschule kennen: Mindestens ein halber Tacho in Metern Abstand!“
Laut Straßenverkehrsordnung muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass der Fahrer das eigene Auto auch dann problemlos anhalten kann, wenn das vorausfahrende Fahrzeug unerwartet abbremst. Für die Abstandslänge gibt es keine vorgeschriebenen Meterangaben, aber zumindest Faustregeln.
Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man den Abstand ganz einfach mit dem „Halben Tacho“ einhalten. Beispiel: Fährt man mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf der Autobahn, dann sollte der Abstand mindestens 50 Meter betragen. Die Entfernung lässt sich anhand der Leitpfosten am Straßenrand abschätzen, in der Regel stehen sie jeweils 50 Meter voneinander entfernt. Bei Regen oder schlechten Sichtbedingungen rät der ADAC zur Formel „Abstand gleich Geschwindigkeit“. Innerorts sollte der Abstand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mindestens drei Fahrzeuglängen betragen.
So ist die Rechtslage: Zu dichtes Auffahren wird in Deutschland mit hohen Strafen geahndet. Wer bei einer Geschwindigkeit von über 130 Kilometern pro Stunde zu dicht auffährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. „Fährt ein Autofahrer anhaltend zu eng auf und drängelt mit der Lichthupe, begeht er eine Nötigung und damit schon eine Straftat“, erklärt ADAC Rechtsexpertin Elke Hübner. Ob das falsche Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat ausgelegt wird, hängt aber vom Einzelfall ab. Entscheidend dafür sind Dauer und Vehemenz des Druckausübens sowie die Frage, ob dadurch ein Unfall passiert ist oder nicht. Außerdem spielt die sogenannte „Verwerflichkeit des Verhaltens“ eine große Rolle. „Der Richter muss unter anderem entscheiden, welches Motiv der Angeklagte hatte, inwieweit das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war“, sagt Hübner.
Mehr Information zur Aktion „Halber Tacho – Abstand rettet Leben“ von WDR 4 und ADAC in NRW finden Sie unter adac.de/nrw oder https://www.wdr.de/k/halbertacho.
Eine Grafik zum Download (Quelle: WDR 4) sowie Fotos zum Thema Fahrsicherheitstraining gibt es hier: https://cloud.adac-nrh.de/s/x9AiDspgnbKze3Y
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