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Nordrhein-Westfalen | 05.02.2018

Gefahr durch fliegende Eisplatten

So verhalten sich Autofahrer richtig

Im Winter kann Eis, das von einem Lkw stürzt, für Autofahrer zur tödlichen Gefahr werden. Gerade wenn sich - wie aktuell in Nordrhein Westfalen - Frost und Tauwetter abwechseln, friert Wasser auf den Dächern oder Planen der Lkws. Eisplatten bilden sich. Fallen diese zum Beispiel durch Windeinwirkung während der Fahrt vom Transporter und treffen Autos oder andere Verkehrsteilnehmer, besteht Lebensgefahr.

Der ADAC Nordrhein rät daher zur Vorsicht bei der Fahrt hinter Transportfahrzeugen und gibt Tipps, wie sich Autofahrer in einer Gefahrensituation verhalten sollten:

  • Grundsätzlich gilt: Abstand halten schafft mehr Sicherheit.
  • Wird ein Lkw mit herabfallendem Eis gesichtet, ist es ratsam, sofort die Geschwindigkeit zu reduzieren.
  • In einer solchen Situation empfiehlt es sich, den Lkw-Fahrer mit Lichthupe auf sein „Frachtproblem“ aufmerksam zu machen.
  • Bei anhaltender Gefahr muss die Polizei verständigt und das Kennzeichen des Transporters durchgegeben werden. Die Polizei kann in diesem Fall den Lkw-Fahrer sehr schnell über das Speditionsunternehmen erreichen.
  • Auch dann vorausschauend fahren, wenn ein Lkw auf der anderen Fahrbahn entgegenkommt.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung für die gefährliche Eisfracht trägt immer der Lkw-Fahrer: Er muss sein Fahrzeug vor jeder Fahrt von Eis und Schnee befreien. Tut er dies nicht, ist auch ohne akute Gefährdungslage ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig. Bei Verkehrsbeeinträchtigungen muss der Fahrer mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Kommen Personen zu Schaden, droht schlimmstenfalls sogar eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung.

 


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