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Nordrhein-Westfalen | 08.06.2021

Autokorso und Fahnen zur Fußball-EM 2021: Was ist erlaubt und was nicht?

Ob Autofahnen oder -korso: Zur Fußball-EM 2021 drücken Fans ihre Fußballbegeisterung gerne mit dem Auto aus. Was mit dem Fahrzeug erlaubt ist und was nicht, erklärt der ADAC Nordrhein.

 Mit Beginn der Fußball-Europameisterschaft am Freitag (11. Juni) dekorieren viele Fußballfans ihre Autos wieder in den Landesfarben ihrer Nationalmannschaft. Und nach einem Sieg geht es im Autokorso durch die Innenstadt. Der ADAC Nordrhein klärt auf, welche Regeln beim Dekorieren des Fahrzeugs und bei Jubelfahrten beachtet werden müssen.

„Jeder Fan darf seine Fußballbegeisterung zum Ausdruck bringen. Wichtig ist aber, dass der Fahrer freie Sicht durch Fenster und Spiegel hat und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden“, sagt ADAC Rechtsexpertin Elke Hübner. Fahnen und andere Fanartikel müssen stabil am Fahrzeug befestigt sein.

Beliebt sind vor allem die kleinen Autofahnen, die im Seitenfenster festgemacht werden. Ab etwa 50 Stundenkilometern steigt laut ADAC Nordrhein allerdings die Gefahr, dass die Halterung abreißt. „Vor Fahrten auf der Landstraße oder der Autobahn sollte man die Fähnchen lieber abnehmen, im Stadtverkehr passt es“, rät Hübner.

Große Flaggen an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten, ist generell verboten. Entsteht durch solche Fahnen ein Schaden oder kommt es zum Unfall, kann die Versicherung Regressansprüche an den Fahrzeughalter stellen.

Auf die sogenannten „Spiegelsocken“ müssen viele Autofahrer inzwischen ganz verzichten. In modernen Autos sind die Blinker häufig im Seitenspiegel integriert und würden von den „Spiegelsocken“ verdeckt. Das ist nicht zulässig. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Autokorso zur Fußball-EM 2021: Immer im Wagen bleiben

Laut ADAC Nordrhein sind Autokorsos streng genommen nicht erlaubt. „Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während einer Fußball-EM oder WM aber ein Auge zu, wenn die Sache nicht aus dem Ruder läuft“, sagt Verbraucherschützerin Hübner.

Wichtig: Auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Anschnallpflicht, Verkehrszeichen und Ampeln müssen laut ADAC unbedingt beachtet werden. Das Herauslehnen aus dem Fenster oder Schiebedach ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Gleiches gilt für eine Mitfahrt im offenen Kofferraum. Wer sich zu solch leichtsinnigen Aktionen hinreißen lässt, kann schon bei niedrigen Geschwindigkeiten beim Bremsen aus dem Auto stürzen und sich schwer verletzen.

Ein O-Ton-Paket (Audio) können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/Hn97cNf92RnieHy

Alle Pressemitteilungen des ADAC Nordrhein finden Sie unter www.presse.adac.de/nrw


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