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Nordrhein-Westfalen | 11.12.2017

Fahren im Winter

Abstand vergrößern und vorausschauend unterwegs sein

Der Winter ist da – und spätestens jetzt müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Nach wie vor gilt in Deutschland keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Schnee, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte sein Auto bewegen will, muss Winterreifen aufgezogen haben. Sonst drohen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Autofahrer, die noch neue Winter- oder Ganzjahresreifen kaufen wollen, sollten auf das Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – achten. Denn durch eine Änderung der Winterreifpflicht reicht es künftig nicht mehr aus, wenn die Reifen mit einer „M+S“-Kennzeichnung versehen sind. Vorhandene Reifen müssen aber nicht sofort entsorgt werden, für sie gibt es eine Übergangsregelung: Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit „M+S“-Kennzeichnung als wintertauglich und dürfen bis dahin aufgebraucht werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

„Sommer"-Gummimischungen verhärten schon bei niedrigen Plus-Graden, womit sich die Haftung auf der Straße spürbar reduzieren kann. Winter-Typen bleiben weich und verfügen zudem über ein spezielles Lamellen-Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift. Neben einem ausreichend vorhandenen Profil – am besten mindestens vier Millimeter – ist übrigens auch das Reifenalter wichtig: Winterreifen büßen bereits ab ca. sechs Jahren einen Teil ihrer Wintereigenschaften ein, die Gummimischung verhärtet und der Grip lässt nach. Von einer Nutzung von Reifen, die älter als acht Jahre sind, rät der ADAC ab.

Um sicher ans Ziel zu kommen, empfiehlt der ADAC Nordrhein außerdem, auf weitere Punkte zu achten:

  • Vor dem Losfahren muss das Auto komplett von Schnee und Eis befreit werden, ein kleines Guckloch reicht nicht aus. Auch Außenspiegel, Dach, Kennzeichen sowie Scheinwerfer und Blinker frei machen. Auf der Scheibe festgefrorene Wischerblätter vorsichtig lösen. Falls die Türschlösser eingefroren sind, ist ein Türschlossenteiser in der Jackentasche (nicht im Auto!) hilfreich.
  • Beim Losfahren Gebläse von Heizung oder Klimaanlage auf höchster Stufe auf die Scheiben richten, damit sie nicht beschlagen; heizbare Front- und Heckscheiben einschalten. Nicht erlaubt ist es übrigens, den Wagen im Stand warmlaufen zu lassen!
  • Beim Befahren von verschneiten, vereisten oder nassen Straßen sollte man unbedingt vorausschauend und umsichtig fahren. Das bedeutet: einen größeren Abstand als den sonst empfohlenen „halben Tacho“ zum Vorausfahrenden einhalten, auch den Verkehrsfluss davor im Auge behalten, sanft bremsen und lenken sowie die hinter einem fahrenden Autos beobachten. Zudem sollten Autofahrer besonders behutsam mit dem Gaspedal umgehen, da abrupte Manöver zum Ausbrechen und Rutschen des Wagens führen können. Wer ein Gefühl für die veränderten Straßenverhältnisse bekommen möchte, kann eine kurze Bremsprobe durchführen – allerdings nur, wenn es der Verkehr zulässt und niemand hinter einem fährt. Außerdem empfiehlt es sich, bei winterlichen Bedingungen von vornherein längere Fahrzeiten einzuplanen und ohne Zeitdruck unterwegs zu sein.
  • Gerade im Winter sollte der Tank nie bis auf den letzten Tropfen leer gefahren werden, denn bei überraschend stockendem Verkehr oder einem größeren Stau mit längerem Stillstand benötigt man ausreichend Spritreserven. Nicht nur zum Fahren, sondern auch, um die Kälte zu überstehen.

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