Ärger um E-Scooter: ADAC Nordrhein appelliert an Fahrer und erklärt Regeln
Beliebtes Verkehrsmittel für die einen, ärgerliches Hindernis für andere: Der ADAC Nordrhein erklärt, was bei der Nutzung von E-Scootern unbedingt beachtet werden muss und appelliert an die Fahrer.
E-Scooter sind seit ihrer Zulassung vor zwei Jahren für viele Menschen zu einem beliebten Fortbewegungsmittel in der Freizeit geworden. Doch gerade mit zunehmenden Nutzungszahlen im Sommer sorgen sie auch für Ärger: In Köln stießen Taucher kürzlich auf mehr als 500 E-Scooter im Rhein. Im Stadtteil Porz der Rheinmetropole wird sogar darüber diskutiert, die Roller ganz aus dem Verkehr zu ziehen. „Ärger und Unfälle mit E-Scootern drohen vor allem dort, wo Regeln nicht eingehalten werden. Gerade wahllos geparkte Scooter sind ein echtes Problem “, sagt Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC Nordrhein.
Auch in Köln-Porz sind falsch abgestellte E-Tretroller der Grund für die Diskussionen um eine Verbannung der Fahrzeuge. „Die Scooter blockieren Geh- und Fahrradwege und sind eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. So geht es nicht!“, appelliert Suthold an die Vernunft der Fahrer. E-Scooter dürfen laut ADAC Nordrhein zwar am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden – auch in Fußgängerzonen, die für E-Scooter freigegeben wurden. „Dabei muss aber so viel Platz gelassen werden, dass Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden“, erklärt der ADAC Experte. Auch Rollstuhlfahrer müssen die abgestellten Roller ungehindert umfahren können.
Wird der Elektro-Tretroller ordnungswidrig abgestellt, droht ein Verwarngeld. In Köln liegt das bei 15 Euro. „E-Scooter fügen sich nur dann sinnvoll in den Mobilitätsmix ein, wenn sie mit Vernunft, Umsicht und regelkonform genutzt werden“, mahnt Suthold. Nach Ansicht des ADAC Nordrhein sollten Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher genutzt werden, um die Regeln durchzusetzen. „Dort, wo es Probleme gibt, müssen Städte und Anbieter gemeinsam sinnvolle Lösungen entwickeln. Sonst stehen die Scooter irgendwann vor dem Aus“, fordert der ADAC Fachmann.
Laut NRW-Unfallstatistik wurden im letzten Jahr 587 Unfälle mit E-Scootern registriert, drei Viertel verursachten die Rollerfahrer selbst. Die meisten Unfälle gab es NRW-weit in Köln, Düsseldorf, Bonn, Aachen und Bochum. „Der Platz im Verkehr ist mit den Scootern gerade in den größeren Städten noch enger geworden. Eine fahrlässige Nutzung der Roller ist daher wegen ihrer Geschwindigkeit und ihrer Wendigkeit gerade für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger gefährlich“, sagt Roman Suthold. Der ADAC Nordrhein rät deshalb: Wer zum ersten Mal auf einem Tretroller steht oder sich unsicher fühlt, sollte das Fahren unbedingt vorher auf einem großen Platz üben.
Alkohol- und Drogenkonsum sind häufige Unfallursache
Fahren dürfen Elektrotretroller nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Wer auf einem Fußweg, in der Fußgängerzone oder im Gegenverkehr fährt, kann ebenfalls belangt werden. Die Fahrt auf dem Gehweg kostet zwischen 15 und 30 Euro. Verboten ist auch die Mitnahme von anderen Menschen und Gepäckstücken wie etwa Koffern oder Musikboxen. Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Das gilt auch dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. „Fahrten zu zweit, wie man sie leider immer wieder sieht, sind kein Spaß, sondern verdammt gefährlich“, warnt Suthold. Außerdem dürfen E-Scooter nur hintereinander und niemals nebeneinander fahren.
Beim Thema Alkohol gelten bei der Fahrt mit dem E-Scooter die gleichen Grenzen wie für Autofahrer. Alkohol und Drogenkonsum waren bei knapp einem Viertel der E-Scooter-Unfälle im vergangenen Jahr die Ursache. Die meisten Unfälle passierten am späten Nachmittag und nachts zwischen 1 und 5 Uhr. „Die Dunkelziffer ist noch viel höher, zum Beispiel am Rheinufer in Köln oder Düsseldorf“, berichtet Suthold. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Scooter unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille begeht der Fahrer eine Straftat. Gleiches gilt aber schon für eine Fahrt mit einem Promillewert von etwa 0,3 Promille, wenn der Fahrer in Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht.
Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Tragen eines Helms ist empfehlenswert, eine Pflicht besteht aber nicht.
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