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Nordrhein-Westfalen | 22.11.2022

Darum ist Drängeln eine der größten Gefahren im Verkehr

Der ADAC Nordrhein appelliert an alle Autofahrer, die große Gefahr durch enges Auffahren ernst zu nehmen und rät, was bei penetrantem Drängeln zu tun ist.

Drängeln und zu dichtes Auffahren sind Hauptursachen für schwere Unfälle im Straßenverkehr. Mehr als 100 Menschen starben in den vergangenen fünf Jahren allein in Nordrhein-Westfalen bei Unfällen, verursacht durch zu geringen Abstand. Im Jahr 2021 erwischte die NRW-Polizei 53.480 Drängler auf Autobahnen. Der ADAC Nordrhein appelliert an alle Autofahrer, die große Gefahr durch enges Auffahren ernst zu nehmen und rät, was bei penetrantem Drängeln durch andere zu tun ist.

„In solchen Situation heißt es: Ruhe bewahren und sich nicht von eigenen Emotionen zu riskanten Machtspielchen hinreißen lassen“, sagt Prof. Dr. Roman Suthold, Verkehrsexperte beim ADAC Nordrhein. „Am besten, man verzichtet auf das eigene Recht und lässt den Hintermann überholen. Das soll das Drängeln nicht legitimieren, aber in dem Moment ist die Gefahr eines Unfalls einfach zu groß.“ Gleichzeitig erwartet der Mobilitätsclub von der Polizei engmaschige Kontrollen, um penetrante Drängler aus dem Verkehr zu ziehen.

Autofahrer, die den Mindestabstand auf der Straße nicht einhalten, unterschätzen in der Regel das Unfallrisiko, das von ihnen ausgeht. Wenn der Vorausfahrende plötzlich und unverhofft abbremst, kann der nachfolgende Autofahrer bei zu geringem Abstand einen Unfall kaum noch verhindern. Entscheidend hierfür ist die sogenannte Vorbremszeit – also der Zeitraum, von dem Moment, in dem der Hintermann das Abbremsen wahrnimmt, bis er die eigene Bremse durchtritt. Diese Zeit beträgt etwa eine Sekunde.

„In dieser Sekunde verkürzt sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen, ohne dass der Hintermann reagieren kann. Die Chance einen Crash zu verhindern, geht gegen Null“, warnt der ADAC Verkehrsexperte. Kracht das Fahrzeug vor einem gegen ein Hindernis, ist ein Unfall gar nicht mehr vermeidbar – nicht einmal von einem Notbremsassistenten.

Eine Beispielrechnung: Macht ein vorausfahrender Autofahrer eine Vollbremsung, kann sich die Geschwindigkeit seines Pkw in einer Sekunde um mehr als 20 Stundenkilometer verringern. In dieser Sekunde hat sich der Abstand zum nachfolgenden Fahrzeug schon um sechs Meter verkürzt, bevor der drängelnde Autofahrer überhaupt bremsen kann.

Faustregeln geben Abstand vor
Wie groß der Abstand zum Vordermann sein muss, steht zwar in der Straßenverkehrsordnung, aber nicht mit konkreten Angaben: Der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass der Fahrer das eigene Auto auch dann problemlos anhalten kann, wenn der Vordermann unerwartet abbremst. „Für die Abstandslänge gibt es keine vorgeschriebenen Meterangaben, aber eindeutige Faustregeln“, erklärt Suthold. „Wenn diese eingehalten werden, sinkt das Risiko eines Auffahrunfalls deutlich.“

Faustformel 1: „Halber Tacho“
Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man den Abstand ganz einfach mit dem „Halben Tacho“ einhalten. Beispiel: Fährt man mit einer Geschwindigkeit von 100, dann sollte der Abstand zum Vordermann mindestens 50 Meter betragen. Die Entfernung kann man anhand der Leitpfosten am Straßenrand abschätzen, in der Regel stehen sie jeweils 50 Meter voneinander entfernt.

Faustformel 2: „Die Zwei-Sekunden-Regel“
Autofahrer können sich an einem auffälligen Merkmal am Straßenrand orientieren, etwa einer Brücke oder einem einzelnen Baum. Wenn das vorausfahrende Auto diesen Punkt passiert, fängt man an zu zählen und sollte an dieser Stelle frühestens zwei Sekunden später vorbeifahren.

Drängler können sich strafbar machen
Zu dichtes Auffahren wird in Deutschland mit hohen Strafen geahndet. Wer bei einer Geschwindigkeit von über 130 Kilometern pro Stunde zu dicht auffährt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot rechnen. „Fährt ein Autofahrer anhaltend zu eng auf und drängelt mit der Lichthupe, begeht er eine Nötigung und damit schon eine Straftat“, erklärt ADAC Rechtsexpertin Elke Hübner. Ob das falsche Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat ausgelegt wird, hängt aber vom Einzelfall ab. Entscheidend dafür sind Dauer und Vehemenz des Druckausübens sowie die Frage, ob dadurch ein Unfall passiert ist oder nicht. Außerdem spielt die sogenannte „Verwerflichkeit des Verhaltens“ eine große Rolle.

„Der Richter muss unter anderem entscheiden, welches Motiv der Angeklagte hatte, inwieweit das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war“, sagt Hübner. 2021 wurden laut Landeskriminalstatistik insgesamt 7695 Strafanzeigen und/oder Strafanträge wegen Nötigung im Straßenverkehr (u.a. Drängeln) gestellt.

Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/eyxzNRNtCQe6EeF
 


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