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Nordrhein-Westfalen | 08.11.2018

Fahrverbote in Köln und Bonn: Der ADAC Nordrhein bezieht Stellung

Der ADAC Nordrhein hält die vom Verwaltungsgericht Köln angeordneten Fahrverbote für unangemessen und fordert Politik und Industrie zum Handeln auf.

Der ADAC Nordrhein hält die vom Verwaltungsgericht Köln angeordneten Fahrverbote in der gesamten Kölner Umweltzone für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter (ab 1. April 2019) und Euro 5 (ab 1. September 2019) für unangemessen. In Bonn soll es ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote geben. „Das ist ein schwerer Schlag für alle Dieselbesitzer, die auf ihr Auto angewiesen sind. Es kann nicht sein, dass Verbraucher jahrelang an der Nase herumgeführt werden und jetzt auch noch die Versäumnisse von Industrie und Politik ausbaden müssen“, erklärt Dr. Roman Suthold, Leiter Verkehr und Umwelt des ADAC Nordrhein.

Klares Bekenntnis zur Luftreinhaltung

Gleichzeitig bekennt sich der Automobilclub zur Luftreinhaltung. „Die Gesundheit der Menschen steht für uns ohne jeden Zweifel an erster Stelle. Wir setzen uns für eine deutliche Verbesserung der Luftqualität auch in Köln und Bonn ein. Fahrverbote können aber nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen, die Luft sauberer zu machen, in ihrer Wirksamkeit berechnet wurden und umgesetzt sind“, erläutert Mobilitätsexperte Suthold.

Hardware-Nachrüstungen müssen grundsätzlich in Luftreinhaltepläne

Bereits 2017 hatte der ADAC Nordrhein ein umfassendes Maßnahmenpaketvorgeschlagen. Teil der Lösung müssen aus Sicht des Automobilclubs auch Hardware-Nachrüstungen (Euro-5-Diesel) sein. Deren hohe Wirksamkeit (Reduzierung Stickoxid-Ausstoß um 60 bis 80 Prozent) hatte der ADAC in einer Testreihe mit mehreren Fahrzeugen bereits 2017 nachgewiesen. „Hardware-Nachrüstungen gehören grundsätzlich in die Luftreinhaltepläne der Kommunen. Zudem muss der Gesetzgeber die notwendigen Rahmenbedingungen und Zulassungsanforderungen für Nachrüstsysteme festschreiben. Und die Fahrzeughersteller sind gefordert, gemeinsam mit den Nachrüstern die notwendigen technischen Anpassungen vorzunehmen. Für Politik und Industrie gilt: Schluss mit Abwarten, Taktieren und Verzögern, sondern endlich handeln!“, fordert Suthold und warnt: „Es darf allerdings nicht sein, dass die betroffenen Autofahrer am Ende doch für die Kosten der Nachrüstungen aufkommen müssen. Den Schaden haben schließlich die Autohersteller verursacht.“

Maßnahmenpaket des ADAC Nordrhein lag schon 2017 auf dem Tisch

Der ADAC Nordrhein spricht sich zudem für eine intelligente Verflüssigung des Verkehrs aus und sieht in einer stärkeren Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, einer Verbesserung des ÖPNV sowie der Radinfrastruktur, gut angebundenen P&R-Parkplätzen und der Umstellung innerstädtischer Flotten auf alternative Antriebe weitere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. „Gerade in Köln ist der ÖPNV zu Stoßzeiten häufig überlastet und die Bedingungen für Radfahrer müssen dringend verbessert werden. Die derzeitigen Angebote reichen nicht aus, um den sinnvollen Umstieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel schmackhaft zu machen. Mobilität beginnt im Kopf“, erklärt Suthold.

ADAC Nordrhein rät: Fahrzeuge nicht übereilt verkaufen

Auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rät der ADAC Nordrhein Dieselbesitzern davon ab, voreilig Konsequenzen zu ziehen und übereilt ihre Fahrzeuge zu verkaufen. Stattdessen sollten Autofahrer zunächst in Ruhe prüfen, inwieweit sie von Fahrverboten betroffen wären. Die mit Umtausch-Prämien beworbenen Neuwagen-Angebote lohnen sich in erster Linie für Besitzer von alten Diesel-Fahrzeugen (Abgasnorm Euro 1 bis 4), die weiterhin uneingeschränkt in die Innenstädte fahren müssen. Wer beim Neuwagenkauf wieder über einen Diesel nachdenkt, sollte einen Pkw mit dem neuen Abgasstandard Euro 6d TEMP bzw. Euro 6d wählen. Erst ab dieser Schadstoffklasse sind die Fahrzeuge im Realbetrieb sauber. Hier ist das Risiko gering, in den nächsten Jahren in Deutschland von innerstädtischen Fahrverboten betroffen zu sein.

Diesel-Paket der Bundesregierung darf kein Papiertiger sein

„Wir stellen aber fest, dass gerade Autofahrer von Euro-5-Dieseln ihr noch relativ junges Auto gerne behalten wollen. Viele können sich trotz Prämien schlichtweg auch kein neues Fahrzeug leisten. Besonders für diese Menschen kann die Hardware-Nachrüstung eine Lösung sein. Da müssen sich die Hersteller zu ihrer Verantwortung bekennen und die Kosten übernehmen. So sieht es auch das Diesel-Paket der Bundesregierung vor. Dieses Programm darf kein Papiertiger sein“, sagt Suthold. Die neuen Angebote sollen für besonders betroffene Städte mit hohen Grenzwertüberschreitungen bei der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid (NO2) gelten, darunter Köln, Düren, Düsseldorf und Bochum. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte auch Bonn in das Programm der Bundesregierung aufgenommen werden.

 Weiter Informationen zur Dieselthematik finden Sie hier.
 


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