Fahrverbote in Essen: Situation für Dieselfahrer in NRW spitzt sich zu
Der ADAC Nordrhein bezieht Stellung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Hardwarenachrüstungen müssen Teil der Lösung sein.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, in Essen eine Diesel-Fahrverbotszone für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter (ab 1. Juli 2019) und Euro 5 (ab 1. September 2019) einzurichten. Dazu nimmt Gabriele Schön, Verbraucherschutz-Expertin des ADAC Nordrhein, wie folgt Stellung:
„Die anzuordnenden Fahrverbote verschärfen die Situation im Ruhrgebiet und in ganz NRW und zeigen, wie ernst die Lage ist. Dass auch Teile der A40 von einem Fahrverbot betroffen sein sollen, verwundert, weil Bundesfernstraßen mit überregionaler Bedeutung nicht ohne weiteres gesperrt werden können. Keine Frage: die Luftqualität in Essen, Köln und vielen weiteren Städten muss besser werden. Auch für den ADAC steht die Gesundheit der Menschen an erster Stelle. Dass aber die Dieselfahrer für die Tricksereien der Automobilindustrie und die lange Untätigkeit der Politik alleine die Zeche zahlen müssen, ist inakzeptabel. Es müssen jetzt dringend alle geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden, um die Luft sauberer zu machen. Dazu gehören neben einer kurzfristigen Verbesserung des ÖPNV auch zeitnahe Hardwarenachrüstungen.
Der ADAC Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, mit einer Nachrüstrichtlinie endlich die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass Nachrüstsysteme zur Schadstoffreduzierung schnell zugelassen werden können. Damit die umgerüsteten, schadstoffarmen Fahrzeuge dann auch unkompliziert die Fahrverbotszonen befahren dürfen, sind Anpassungen der Fahrzeugpapiere oder generelle Ausnahmetatbestände zwingend erforderlich. Und wir erwarten, dass die Frage der Kostenübernahme für die Umrüstung endlich abschließend und zugunsten der Verbraucher geklärt wird.
Zudem muss die Radinfrastruktur in den Städten ausgebaut werden. Wir brauchen gut angebundene P&R-Parkplätze, eine stärkere Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, die Umstellung innerstädtischer Flotten auf alternative Antriebe und eine intelligente Verflüssigung des Verkehrs. Fahrverbote können nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen wirksamen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt sind."
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