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Nordrhein-Westfalen | 06.10.2017

Reifenwechsel

Das Bergpiktogramm mit Schneeflocke ist ab sofort ein Muss beim Winterreifenkauf

Ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – auf dieses Alpine-Symbol sollten alle Autofahrer achten, die sich in diesem Jahr neue Winter- oder Ganzjahresreifen kaufen wollen. Denn durch eine Änderung der Winterreifpflicht reicht es künftig nicht mehr aus, wenn die Reifen mit einer „M+S“- Kennzeichnung versehen sind. Vorhandene Reifen müssen jetzt aber nicht sofort entsorgt werden, für sie gibt es eine Übergangsregelung: Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen mit „M+S“-Kennzeichnung als wintertauglich und dürfen bis dahin aufgebraucht werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Nach wie vor gilt, dass es in Deutschland keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht gibt. Das heißt: Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Schnee, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte sein Auto bewegen will, muss Winterreifen aufgezogen haben. Sonst drohen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer aber sicher weiß, dass er bei solchen Wetterbedingungen sein Fahrzeug stehen lassen wird, kann auch die Sommerreifen drauf lassen.

Der ADAC empfiehlt allerdings, frühzeitig auf Winterreifen zu wechseln, denn „Sommer"-Gummimischungen verhärten bereits bei niedrigen Plus- Graden, womit sich die Haftung auf der Straße spürbar reduzieren kann. Winter-Typen bleiben weich und verfügen zudem über ein spezielles Lamellen- Profil, das auf Schnee und Eis besonders gut greift – also bei Witterungsbedingungen, die überall in Deutschland und auch durchaus schon um den Gefrierpunkt herum anzutreffen sind. Neben einem ausreichend vorhandenen Profil – am besten mindestens vier Millimeter – ist übrigens auch das Reifenalter wichtig: Winterreifen büßen bereits ab ca. sechs Jahren einen Teil ihrer Wintereigenschaften ein, die Gummimischung verhärtet und der Grip lässt nach. Von einer Nutzung von Reifen, die älter als acht Jahre sind, rät der ADAC ab.

Eine weitere Neuerung betrifft die Motorradfahrer: Zweiräder dürfen bei winterlichen Verhältnissen auch ohne Winter- bzw. Ganzjahresreifen gefahren werden. Jedoch ist vor jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt mit dem Motorrad anzutreten oder ob das Ziel auch mit anderen Verkehrsmitteln
erreicht werden kann. Wird die Fahrt mit dem Zweirad angetreten, muss ein ausreichender Abstand (= halber Tachowert) eingehalten und es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Durch diese Änderung wird berücksichtigt, dass es für Krafträder kaum Reifen auf dem Markt gibt, die die entsprechende Kennzeichnung erhalten könnten. Zum anderen wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kaum Kraftradfahrer tatsächlich am fließenden Verkehr teilnehmen wollen. Der ADAC rät jedoch, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen das Zweirad besser stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen, da Motorradfahren selbst mit Winterreifen bei schlechter Witterung mit erheblichen Risiken verbunden.


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