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Nordrhein-Westfalen | 15.07.2021

City-Maut/Anti-Stau-Gebühr für Köln? Das sagt der ADAC Nordrhein

Der ADAC Nordrhein ist gegen eine City-Maut/Anti-Stau-Gebühr in Köln und fordert bessere Alternativen zum Auto in der Stadt.

Der ADAC Nordrhein bezieht Stellung zum aktuellen Thema „City-Maut/Anti-Stau-Gebühr für Köln?“.

Prof. Dr. Roman Suthold, Mobilitätsexperte ADAC Nordrhein:

„Für saubere Luft und mehr Lebensqualität brauchen wir weniger Autos in der Stadt. Eine City-Maut oder Bepreisung von Hauptverkehrsachsen ist aus Sicht des ADAC aber der falsche Ansatz. Sie schafft Schranken statt attraktive Mobilitätsoptionen ohne Auto. Köln hat im großen Unterschied zu Stockholm oder London keinen so gut ausgebauten ÖPNV. Bevor man über neue Einnahmequellen aus dem Pkw-Verkehr nachgedenkt, müssen also erstmal bessere Alternativen geschaffen werden. Bei einer Nutzungsgebühr für einzelne Straßen besteht zudem die Gefahr, dass Autofahrer auf Wohn- und Nebenstraßen ausweichen und dort das Unfallrisiko steigt.

Köln braucht ein tragfähiges Verkehrskonzept unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden im Umland. Das Ziel, Autos vermehrt aus der Kölner Innenstadt fernzuhalten, um dort den verbleibenden Verkehr umweltfreundlicher, flüssiger, sicherer und stadtverträglicher zu gestalten, kann durch optimierte Verkehrssteuerungssysteme, moderne Parkraumkonzepte, benutzerfreundliche P+R-Plätze sowie einen Ausbau des ÖPNV-Angebots wirksamer und gerechter erreicht werden.

Eine City-Maut setzt zudem hohe Investitionen voraus. Und die Systemkosten im laufenden Betrieb fressen etwa 20 Prozent der Einnahmen wieder auf. Es gibt keine Garantie, dass die erhofften Effekte auch eintreten. In London konnten mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet keine nennenswerten positiven Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt erzielt werden. Auch der wirtschaftliche Erfolg – sprich Einnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs – hat sich aufgrund der hohen Erhebungskosten nur bedingt eingestellt.

Abgesehen davon gibt es für eine City-Maut heute – auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes – keinerlei Rechtsgrundlage in Deutschland.“

Ein O-Ton-Paket (Audio) können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/GyXDfpHkAaNxent
 


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