Autokorso und Fahnen zur Fußball-EM: ADAC in NRW erklärt die Rechtslage
Laut ADAC in NRW sind Autokorsos streng genommen gemäß StVO nicht erlaubt. Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während einer Fußball-EM oder WM aber ein Auge zu, wenn die Sache nicht aus dem Ruder läuft.
Mit Beginn der Fußball-Europameisterschaft am Freitag (14. Juni) dekorieren viele Fußballfans ihre Autos wieder in den Landesfarben ihrer Nationalmannschaft. Und nach einem Sieg geht es im Autokorso durch die Innenstadt.
Der ADAC in NRW klärt auf, welche Regeln beim Dekorieren des Fahrzeugs und bei Jubelfahrten beachtet werden müssen.
„Jeder Fan darf seine Fußballbegeisterung zum Ausdruck bringen. Wichtig ist aber, dass der Fahrer freie Sicht durch Fenster und Spiegel hat und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden“, sagt ADAC Rechtsexpertin Elke Hübner. Fahnen und andere Fanartikel müssen stabil am Fahrzeug befestigt sein.
Beliebt sind vor allem die kleinen Autofahnen, die im Seitenfenster festgemacht werden. Ab etwa 50 Stundenkilometern steigt laut ADAC in NRW allerdings die Gefahr, dass die Halterung abreißt. Ab 90 km/h wird es kritisch. „Vor Fahrten auf der Landstraße oder der Autobahn sollte man die Fähnchen lieber abnehmen, im Stadtverkehr passt es“, rät Hübner.
Große Flaggen an einer langen Stange sollten während der Fahrt nicht aus dem Fenster gehalten werden, sonst besteht das Risiko, Fußgänger und Radfahrer zu gefährden oder zu verletzen. „Kommt es zu einem Unfall kann das auch strafrechtliche Folgen haben“, warnt die ADAC Juristin.
Auf die sogenannten „Spiegelsocken“ müssen viele Autofahrer inzwischen ganz verzichten. In modernen Autos sind Blinker und Sensoren häufig im Seitenspiegel integriert und würden durch die „Spiegelsocken“ verdeckt bzw. wirkungslos. Das ist nicht zulässig. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Sichtbeeinträchtigungen eines Rückspiegels wird ein Bußgeld von 15 Euro erhoben.
Autokorso zur Fußball-EM: Immer im Wagen bleiben
Laut ADAC in NRW sind Autokorsos streng genommen nicht erlaubt. Gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. „Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während einer Fußball-EM oder WM aber ein Auge zu, wenn die Sache nicht aus dem Ruder läuft“, sagt Verbraucherschützerin Hübner. Deshalb wird zum Beispiel auch das Hupkonzert geduldet, obwohl es gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Wichtig: Auch im Autokorso gilt die Straßenverkehrsordnung. Anschnallpflicht, Verkehrszeichen und Ampeln müssen laut ADAC unbedingt beachtet werden. Das Herauslehnen aus dem Fenster oder Schiebedach ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Gleiches gilt für eine Mitfahrt im offenen Kofferraum. Wer sich zu solch leichtsinnigen Aktionen hinreißen lässt, kann schon bei niedrigen Geschwindigkeiten beim Bremsen aus dem Auto stürzen und sich schwer verletzen.
Bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Auch Mitinsassen im Fahrzeug haben ggf. Ansprüche gegenüber der Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verletzung der Anschnallpflicht) entsteht, kann dies im Einzelfall zu einer Mithaftung führen.
Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/w5PAgERCje73Jzo
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