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Nordrhein-Westfalen | 16.07.2018

Ärger im Urlaub: Pauschalreise richtig reklamieren

Der ADAC Nordrhein e.V. erklärt, wie geschädigte Urlauber vorgehen sollten

Ein dreckiger Pool, ein verspäteter Flug, verlorengegangenes Gepäck: Wenn die Reise nicht so verläuft wie geplant, haben Urlauber oftmals Anspruch auf Entschädigung. Für Pauschalreisen, die bis zum 30. Juni 2018 gebucht wurden, müssen Mängel innerhalb eines Monats nach Rückkehr beim Reiseveranstalter gemeldet werden. Für Buchungen ab dem 1. Juli 2018 fällt nach dem neuen Pauschalreiserecht die Monatsfrist weg. Urlauber haben jetzt zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. „Wir raten aber weiterhin dazu, Mängel unverzüglich zu melden. So kann oftmals schon am Urlaubsort Abhilfe geschaffen werden“, erklärt Rechtsexpertin Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein e.V. Während sich Reisende nach altem Recht mit ihrer Beschwerde ausschließlich an den Reiseveranstalter richten konnten, muss nun auch das Reisebüro als Vermittler eine Mängelanzeige entgegennehmen.

Der Automobilclub erklärt, wie geschädigte Urlauber vorgehen sollten:

  • Vor Ort Beweise mit Fotos, Videos und Zeugenaussagen sichern.
  • Den Reiseleiter präzise und unverzüglich über die Mängel informieren und Abhilfe verlangen. Sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen.
  • Wenn keine Abhilfe erfolgt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und den Reisepreis mindern sowie ggf. Schadenersatz verlangen.
  • Nach der Rückkehr muss eine schriftliche Beschwerde mit Beschreibung der Mängel und Forderung einer Reisepreisminderung an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro geschickt werden - am besten per Einschreiben. Bei Buchungen bis zum 30. Juni 2018 gilt noch die Anzeigefrist von einem Monat, ab dem 1. Juli nicht mehr.

Wie hoch die Minderung bei einem Reisemangel ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Der ADAC hat die bundesweite Rechtsprechung zum Reiserecht der letzten zehn Jahre ausgewertet und die häufigsten Minderungsgründe mit dem zugesprochenen Betrag in einer Tabelle zusammengestellt. Diese Übersicht steht, zusammen mit einem Formular für die Mängelmeldung vor Ort und einem Musterschreiben an den Veranstalter, auf der ADAC Homepage unter www.adac.de/reisemaengel kostenlos zum Download zur Verfügung.


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