Ärger im Urlaub: Pauschalreise richtig reklamieren
Im Urlaub kann es schnell üble Überraschungen geben. Der ADAC Nordrhein empfiehlt, Ansprüche auf Entschädigungen möglichst rasch durchzusetzen.
Ein dreckiger Pool, ein verspäteter Flug, verlorengegangenes Gepäck: Wenn die Reise nicht so verläuft wie geplant, haben Urlauber oftmals Anspruch auf Entschädigung. Seit vergangenem Jahr müssen Urlauber bei Pauschalreisen Ansprüche nicht mehr innerhalb eines Monats nach Rückkehr beim Reiseveranstalter anmelden, sondern haben zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. „Nach Möglichkeit müssen Mängel weiterhin vor Ort unverzüglich gemeldet werden, damit am Urlaubsort Abhilfe geschaffen werden kann“, erklärt Rechtsexpertin Gabriele Schön vom ADAC Nordrhein. Während sich Reisende nach altem Recht mit ihrer Beschwerde ausschließlich an den Reiseveranstalter richten konnten, muss nun auch das Reisebüro als Vermittler eine Mängelanzeige entgegennehmen.
Der Automobilclub erklärt, wie geschädigte Urlauber vorgehen sollten:
- Vor Ort Beweise mit Fotos, Videos und Zeugenaussagen sichern.
- Den Reiseleiter präzise und unverzüglich über die Mängel informieren und Abhilfe verlangen. Sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen lassen.
- Wenn keine kurzfristige Abhilfe erfolgt, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen oder bei erheblichen Mängeln die Reise kündigen.
- Neben einer Minderung für die Dauer der Beeinträchtigung der Reise kommt ggf. auch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht.
- Nach der Rückkehr muss eine schriftliche Beschwerde mit Beschreibung der Mängel und Forderung einer Reisepreisminderung an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro geschickt werden - am besten per Einschreiben.
Wie hoch die Minderung bei einem Reisemangel ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Der ADAC hat alle Informationen zu diesem Thema auf seiner Website zusammengefasst und stellt hier ein Musterschreiben zur Mängelanzeige kostenlos zur Verfügung.
Presse Ansprechpartner