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Nordrhein-Westfalen | 18.07.2019

ADAC Umfrage zeigt: E-Laden in privaten Tiefgaragen fast unmöglich

Eine repräsentative ADAC Umfrage zeigt, dass fast keine privaten Tiefgaragen über Stromanschlüsse für E-Autos verfügen. Größte Hürden sind das mangelnde Interesse von Mietern und Eigentümern sowie das Wohnungseigentümergesetz.

Wer in einem Mehrfamilienhaus mit angeschlossener Tiefgarage wohnt und sein Elektroauto aufladen will, stößt schnell an seine Grenzen. Das zeigt eine repräsentative ADAC Umfrage unter Immobilienverwaltern in den elf größten Städten Deutschlands, darunter die NRW-Metropolen Köln und Düsseldorf. Nur vier Prozent der bundesweit untersuchten 4815 Tiefgaragen mit mehr als zehn Stellplätzen verfügen über einen Stromanschluss und lediglich zwei Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox. „Über Nacht zu Hause laden, ist für die Nutzer am bequemsten und effektivsten, auch wenn richtigerweise immer mehr öffentliche E-Ladestationen entstehen. Was in Einfamilienhäusern noch ganz gut klappt, wird in größeren Wohngebäuden zum Problem“, erklärt Mobilitätsexperte Professor Roman Suthold vom ADAC Nordrhein.

Hauptgrund für die mangelhafte Infrastruktur ist laut Aussage der Immobilienverwaltungen das fehlende Interesse bei Mietern und Eigentümern. Als weitere Gründe werden die hohen Kosten, technische Probleme und regulatorische Unsicherheiten genannt. Kaum besser sehen die Planungen für die Zukunft aus. Nur ein Viertel der Hausverwaltungen erwägt in den nächsten drei Jahren die Ladeinfrastruktur in ihren Anlagen auszubauen. Konkrete Pläne innerhalb eines Jahres verfolgen lediglich 13 Prozent der Befragten.

Größte Hürde für den Ausbau der Infrastruktur ist das Wohnungseigentümergesetz (WEG). Es verlangt, dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen. Ist nur einer dagegen, kommt der Ausbau nicht zustande. Pläne mehrerer Ministerien, das WEG an die Erfordernisse der Elektromobilität anzupassen, kommen derzeit nicht voran. Und auch für das „Gesetz zur Beschleunigung des Hochlaufs der Elektromobilität“ (BEmoG) gibt es noch keinen Zeitplan. Demzufolge soll der Einbau eines Stromanschlusses nicht mehr durch einzelne Miteigentümer blockiert werden können.

„Das Miet- und Wohneigentumsrecht muss dringend angepasst werden. Wir benötigen einen Gesetzesentwurf, um die Installation von Ladeinfrastruktur in Bestandsimmobilien zu erleichtern“, fordert Suthold.

Hintergrund: Für die Erhebung hat der ADAC die elf größten deutschen Städte ausgewählt: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt/Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Bremen, Dresden und Hannover. Insgesamt wurden 1.410 Unternehmen nach der Anzahl der betreuten Objekte mit mehr als zehn Stellplätzen befragt. Davon unterhielten 310 Immobilienverwalter mindestens ein Objekt dieser Größenordnung. Zusammen betreuten sie 4.815 Tiefgaragen.

Der ADAC Nordrhein bietet seit 2018 zusammen mit dem Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW eine kostenlose Erstberatung für das private Laden von Elektrofahrzeugen an.

Das Elektromobilität-Portal des ADAC

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