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Nordrhein-Westfalen | 09.08.2018

ADAC testet Verleihsysteme für Elektro-Roller: Sieger kommt aus Düsseldorf

Modern, jugendlich, flott und flexibel - so präsentiert sich ein neues Angebot auf dem Feld der Shared-Mobility, das sogenannte Rollersharing. Die vom ADAC getesteten Verleihsysteme funktionieren meist unkompliziert und verlässlich. Mängel gibt es vor allem bei rechtlichen Klauseln.

Der ADAC hat in fünf deutschen Metropolen Verleihsysteme für Elektro-Roller getestet. Alle untersuchten Angebote in Düsseldorf, Berlin (2), München, Stuttgart und Hamburg schnitten dabei positiv ab. ADAC Testsieger ist „eddy“ in Düsseldorf. Das System erhielt die Note „gut“ und punktete vor allem mit hochwertigen Rollern und einer starken Netzabdeckung. Im Schnitt standen die E-Roller der Stadtwerke Düsseldorf (Betreiber: Electric Mobility Concepts) nur 226 Meter vom Ausgangspunkt der Kunden entfernt. Auch in Berlin und Hamburg bekamen die Verleihsysteme ein „gut“. Die Note „ausreichend“ vergaben die ADAC Tester in München und Stuttgart. „Noch gibt es Rollersharing erst in wenigen Städten. Aber der Markt entwickelt sich rasant. Gerade im Stadtverkehr sind Elektro-Roller eine leise, umweltfreundliche und vor allem schnelle Alternative zum Auto“, erklärt Mobilitätsexperte Dr. Roman Suthold vom ADAC Nordrhein.

Unzulässige Klauseln in den AGB

Allerdings offenbarten die Verleihsysteme auch Schwächen. Bei keinem der sechs Angebote konnten die Kunden zum Testzeitpunkt (April 2018) die Selbstbeteiligung der Versicherung (150 bis 500 Euro) reduzieren. Bedenklich: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aller Anbieter enthielten nach Ansicht des ADAC unzulässige Klauseln, die den Kunden eindeutig benachteiligen. Dazu gehört zum Beispiel die sogenannte Umkehr der Beweislast, wonach der Kunde im Schadenfall beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat.

So funktioniert Rollersharing: Für die Anmietung ist eine Registrierung über die App des Anbieters notwendig. Dabei werden in wenigen Minuten Führerschein und Personalausweis verifiziert. Danach kann man den nächstgelegenen Elektro-Roller lokalisieren und buchen. Vor dem Start muss das Helmfach geöffnet werden. Fahren darf man den Roller auch außerhalb des Geschäftsgebietes des Anbieters, zurückgeben ihn aber nur innerhalb. Wichtig: Kommunale Parkregeln müssen beachtet werden. In manchen Städten ist es zum Beispiel verboten, Leihroller auf dem Gehweg zu parken. Im ADAC Test rechneten drei Anbieter die Gebühren pro Fahrt minutengenau ab (1,90 Euro für 10 Minuten). Ein Anbieter verlangte eine Pauschale von drei Euro für maximal 30 Minuten und einen Euro je weitere 10 Minuten.

Test-Hintergrund: Je Verleihsystem und Stadt waren die Tester vom 11. bis 27. April 2018 auf zehn Rollern unterwegs. Dabei wurden der Leihvorgang, der Roller selbst und auch die Fahrt gewertet. Die Checkliste umfasste 140 Prüfpunkte in den fünf Kategorien Roller, Handhabung, Kosten, Recht und Information. Vor der Testfahrt wurde der nächstgelegene Roller in der App ermittelt. Die Ausgangspunkte verteilten sich über das gesamte Geschäftsgebiet.

Der ADAC Nordrhein gibt Nutzern von Rollersharing-Angeboten folgende Tipps:

  • Sich vor der Anmietung mit der Handhabung und dem Fahrverhalten eines Rollers vertraut machen und das hohe Gewicht beim Auf- und Abbocken beachten
  • Feste Schuhe sowie angepasste Kleidung, zumindest lange Hosen und langärmeliges Oberteil/Jacke anziehen
  • Für die Registrierung Führerschein und Personalausweis/Reisepass bereithalten
  • Auf einen sicheren, nicht zu lockeren Sitz des Helms achten
  • Roller vor der Fahrt auf Schäden überprüfen und mit Schadenliste abgleichen oder telefonisch melden. Fotos von Vorschäden/eigenen Schäden anfertigen
  • Verschiedene Fahrmodi beachten, die eine höhere Beschleunigung zur Folge haben können
  • Daran denken, dass Bodenmarkierungen (zum Beispiel Abbiegepfeile) schon bei geringer Feuchtigkeit rutschig sein können
  • Bei Nässe und feuchtem Laub auf der Straße besonders vorsichtig fahren
  • Bei der Fahrt zu zweit verändertes Fahrverhalten berücksichtigen
  • Verbot der Fahrt auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen beachten
  • Daran denken, dass andere Verkehrsteilnehmer den e-Roller wegen des lautlosen e-Motors nicht hören
  • Bei der Rückgabe des Rollers auf Geschäftsgebiet (meist Innenstadt) und kommunale Regelungen zum Abstellen achten
  • Daran denken, dass bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder Verkehrsverstößen teilweise hohe Gebühren seitens der Anbieter berechnet werden
     

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