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Nordrhein-Westfalen | 15.10.2024

ADAC Test: Ladeinfrastruktur auf NRW-Rastanlagen stark verbesserungswürdig

Auf den meisten NRW-Rastanlagen brauchen E-Auto-Fahrer laut ADAC Test beim Ladevorgang viel Geduld. Kaum Schnellladestationen, zu wenig Ladepunkte und fehlender Komfort machen Reisenden mit E-Auto das Leben schwer.

Im ADAC Rastanlagentest war die Ladeinfrastruktur auf vielen Anlagen veraltet und langsam. High-Power-Charging (über 300 kW) wie hier auf der Anlage Gütersloh West (A2) gab es auf den wenigsten Anlagen. Foto: ADAC e.V.

Die Ladeinfrastruktur für Elektroautos an deutschen Autobahnen ist nach wie vor stark verbesserungswürdig. Das zeigt der aktuelle ADAC Test an 40 Rastanlagen entlang der wichtigsten Autobahnrouten. In Nordrhein-Westfalen untersuchte der ADAC die Anlagen Am Haarstrang Süd (A44), Ville West (A1), Gütersloh Süd (A2), Frechen Süd (A4) und Münsterland West (A1). Das Ergebnis für NRW: Ein Totalausfall, langsame Ladesäulen und ein schneller Lichtblick mit allerdings zu wenig Ladepunkten.

„Reisende wollen auch mit dem E-Auto weite Strecken ohne lange Wartezeiten zurücklegen können. Die Ladeinfrastruktur auf den Rastanlagen ist zum großen Teil aber veraltet und reicht längst nicht aus, um den aktuellen Bedarf zu decken. Moderne Ladeparks sind nach wie vor eher die Ausnahme. E-Auto-Fahrer sollten daher bei der Planung längerer Reisen auch auf Lademöglichkeiten an Autohöfen oder in Gewerbegebieten entlang der Autobahnen achten“, sagt ADAC Mobilitätsexperte Prof. Dr. Roman Suthold.

Immerhin war an 37 der 40 getesteten Rastanlagen eine Ladeinfrastruktur vorhanden. Allerdings boten mehr als 40 Prozent der Anlagen (16) ausschließlich Ladesäulen mit unter 150 kW Ladeleistung an. Mehrheitlich konnte Strom hier sogar nur mit bis zu 50 kW geladen werden – zu wenig, um kurze Ladezeiten zu ermöglichen. Auch auf den NRW-Anlagen Frechen Süd (50 kW), Ville West und Münsterland West (beide max. 120 kW) brauchen E-Auto-Fahrer beim Laden Geduld.

Von den 21 Rastanlagen, die über Schnellladesäulen mit mindestens 150 kW verfügen, bieten nur vier ausschließlich sogenanntes High-Power-Charging (über 300 kW) an, nämlich Gütersloh Süd (A2), Auerswalder Blick Süd (A4), Fuchsberg Süd (A20) sowie Brohltal West (A61). An drei der 40 untersuchten Rastanlagen, darunter die NRW-Anlage Am Haarstrang Süd (A44), fehlte die Ladeinfrastruktur hingegen komplett.

Neben der Ladeleistung hat der ADAC auch die Anzahl der Ladepunkte untersucht. Sechs der 21 Rastanlagen mit Ladesäulen von 150 bis 350 kW verfügten lediglich über maximal drei Ladepunkte. Auch auf der Anlage Gütersloh Süd (A2) war die Anzahl mit nur zwei Ladepunkten zu gering. Ein zeitgemäßer Ladepark sollte nach Ansicht des ADAC mindestens zehn Ladepunkte bieten. Durchschnittlich kamen die 21 Rastanlagen nur auf einen Wert von gut vier Ladepunkten ab 150 kW. Falschparker, die die Tester auf acht der 37 Rastanlagen mit Ladeinfrastruktur vorfanden und die temporär zumindest einen Ladepunkt blockierten, verschärfen das Problem zusätzlich.

Der ADAC bemängelt auch den fehlenden Komfort an den Ladesäulen. Überdachte Ladeplätze, die Autofahrer bei Regen schützen – Standard beim Tanken – sind selten, nur zwei Rastanlagen boten diese Möglichkeit. Auf den untersuchten NRW-Anlagen Ville West (A1), Gütersloh Süd (A2), Frechen Süd (A4) und Münsterland West (A1) gab es keine Überdachung. Für Fahrer von Gespannen bleibt das Laden weiterhin eine Herausforderung: Nur an einer der 40 Rastanlagen war es möglich, ohne Abkuppeln und Rangieren des Anhängers zu laden.

Kritisch sieht der ADAC die Bezahlmöglichkeiten: An Schnellladesäulen mit einer Leistung von mehr als 150 kW müssen E-Autofahrer für die Ad-hoc Bezahlung weiterhin einen QR-Code benutzen, um dann mit Debit- oder Kreditkarte zahlen zu können. So auch auf der Rastanlage Gütersloh Süd (A2). Dies birgt Sicherheitsrisiken, da Kriminelle mit gefälschten QR-Codes durch sogenanntes „Quishing“ an Kreditkartendaten gelangen können. Nur vereinzelt fanden die Tester bereits Kartenterminals an den Ladesäulen. An neu installierten Schnellladesäulen sind Kartenlesegeräte seit April 2024 Pflicht, bestehende Ladesäulen müssen bis Ende 2027 nachgerüstet werden.

Das fordert der ADAC: Um den Hochlauf der E-Mobilität voranzutreiben und den Einsatz auf Langstrecken attraktiver zu machen, muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigt werden. Der ADAC fordert an Rastanlagen Ladeparks mit mindestens zehn Ladepunkten und einer Ladeleistung von mindestens 150 kW, deren Anzahl mit steigendem Bedarf erweiterbar sein sollten. Zudem sollten Ladeplätze überdacht und ausreichend beschildert sein.

Hintergrund: Aktuell verzögert sich der Ausbau von Schnelladestationen auf Autobahnrastanlagen offenbar auch aufgrund eines Rechtsstreits. Ein vor Jahren von der Autobahn GmbH an Tank & Rast vergebener Auftrag zum Aufbau von Schnellladern an den Rastanlagen ist derzeit Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Tesla und Fastned hatten geklagt, da die Autobahn GmbH kein förmliches Vergabeverfahren eingeleitet hatte und sie ihrerseits Ladeparks an der Autobahn errichten wollen. Im Frühjahr 2024 war dann bekannt geworden, dass die Autobahn GmbH des Bundes und Tank & Rast den weiteren Ausbau von Ladesäulen an Autobahnrastanlagen vorläufig eingefroren haben. Mit diesem Schritt soll wohlmöglich das Risiko einer teuren Rückabwicklung minimiert werden, falls die Rechtmäßigkeit der seit 2022 aufgebauten Ladesäulen in Frage gestellt wird.

Ein O-Ton-Paket (Audio) sowie Fotos (Quelle ADAC e.V.) können Sie hier herunterladen (SPERRFRIST: Dienstag, 15. Oktober, 0 Uhr): https://cloud.adac-nrh.de/s/EMrqkKoi4jCCi8H
 


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