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Nordrhein-Westfalen | 22.07.2026

ADAC Test Barrierefreiheit im ÖPNV: Bielefeld auf gutem Weg mit einigen Hürden

Im Rahmen eines bundesweiten Tests ist der ADAC der Frage nachgegangen, wie barrierefrei der ÖPNV in Deutschland ist. Auch Bielefeld war unter den getesteten Städten. Das Ergebnis zeigt Licht und Schatten.

Im Rahmen eines bundesweiten Tests ist der ADAC der Frage nachgegangen, wie barrierefrei der ÖPNV in Deutschland ist. Auch Bielefeld war unter den getesteten Städten. Das Ergebnis zeigt Licht und Schatten. Während das Ergebnis gerade im Bereich der Auffindbarkeit der Haltesteige für sehbehinderte Personen im bundesweiten Vergleich positiv ausfällt, zeigt sich beim Einstieg in die Verkehrsmittel für Mobilitätseingeschränkte noch großes Verbesserungspotenzial.

Wer im Rollstuhl sitzt, mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs ist bzw. sehbehindert ist, sollte sich problemlos mit Bus oder Straßenbahn fortbewegen können. Denn der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss grundsätzlich barrierefrei sein, diese gesetzliche Vorgabe gilt seit 1. Januar 2022. Der ADAC hat daher in ganz Deutschland getestet, wie es um die Barrierefreiheit tatsächlich bestellt ist. Im Fokus des Tests standen insgesamt nahezu 150 Haltepunkte in den Städten in Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Magdeburg, Mainz, Mannheim und Rostock, und zwar für Fahrten zu jeweils vier wichtigen Zielen wie Rathaus, Einkaufszentrum, Krankenhaus und Schwimmbad. Geprüft wurde in den Kategorien Zugang zum Haltepunkt, Ausstattung der Haltepunkte und Zustieg ins Verkehrsmittel. Für ein realistisches Ergebnis wurden die Vor-Ort-Tests teilweise von Betroffenen begleitet. In Bielefeld wurden die Haltestellen Rathaus, Turnerstraße, Jahnplatz, Johannesstift, Tieplatz Kirche und Muerfeldstraße untersucht. Dabei standen insgesamt 20 Haltesteige auf dem Prüfstand. Davon entfielen 14 auf Bushaltestellen und 6 auf Straßenbahnhaltestellen.

Einstieg wird zur Hürde

Für einen selbstständigen Einstieg mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen in Bus und Bahn ist es essenziell, dass der Abstand zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug möglichst stufenlos und nah ist. Dadurch sind Mobilitätseingeschränkte nicht auf eine Rampe angewiesen, die häufig erst umständlich und aufmerksamkeitserregend ausgeklappt werden muss. Regelwerke empfehlen, dass der Abstand zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug maximal fünf Zentimeter in der Waagrechten und in der Höhe (sog. Spaltmaß) betragen sollte. Die Untersuchung zeigt in Bielefeld deutlichen Handlungsbedarf. Keine der untersuchten Straßenbahnen ermöglichte einen schwellenarmen Zugang. Das empfohlene Spaltmaß von maximal fünf Zentimetern wurde bei sämtlichen Anfahrten überschritten. Auch bei den analysierten Bussen fielen die Ergebnisse ähnlich negativ aus.

Nicht nur in Bielefeld, sondern auch bundesweit war das Ergebnis negativ: Nur gut 20 Prozent der untersuchten Anfahrten von Straßenbahnen erfüllten diese Maße, und sogar nur 3 Prozent aller Busse hielten passgenau. Was der ADAC Test aber auch zeigt, ist, dass oft das Fahrkönnen und die Aufmerksamkeit des Fahrpersonals darüber entscheiden, wie treffsicher eine Haltestelle angefahren wird und wie gut dadurch der Einstieg in Bus oder Straßenbahn gelingt. Deshalb sind regelmäßige Schulungen des Personals wichtig, denn nicht jedem Fahrgast sieht man eine Einschränkung von Weitem an.


Schwachstelle Sitzgelegenheit

Vor allem für mobilitätseingeschränkte und ältere Personen sind Sitzgelegenheiten an Haltestellen entscheidend. Bundesweit zeigte sich, dass diese erfreulicherweise an nahezu allen Haltepunkten (92 Prozent), zum großen Teil (81 Prozent) auch mit Rückenlehnen vorhanden sind. Dagegen liegt in Bielefeld das Angebot für Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnen mit 65 Prozent bei den untersuchten Haltestellen unter dem Durchschnitt. Besonders negativ

bewertete der ADAC den Bushaltesteig am Jahnplatz. Auf dem Haltesteig selbst waren keine Sitzgelegenheiten vorhanden. Diese befanden sich erst einige Meter weiter dahinter. Von dort aus war die Anzeigetafel mit den Abfahrtsinformationen jedoch nicht mehr sichtbar. Zudem musste der Radweg gequert werden, um zur Anzeigetafel zu gelangen. Für sehbehinderte Menschen war dabei nicht erkennbar, wann sie den Radweg betraten. Für Radfahrer ist die Querung durch die in Bielefeld verwendete Sonderlösung zwar gut ersichtlich, ob sich diese Lösung in der Praxis bewährt, muss sich jedoch noch zeigen.

Bei der Ausstattung mit Sitzgelegenheiten samt Armlehnen sahen die Testerinnen und Tester ebenfalls noch Optimierungsbedarf. Armlehnen sind vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie für ältere Personen eine große Hilfe und erleichtern das Hinsetzen und Aufstehen deutlich. Obwohl die untersuchten Haltepunkte mit einem Ergebnis von 30 Prozent in Bielefeld in diesem Bereich im bundesweiten Vergleich positiv hervorstechen, offenbart sich dennoch ein klarer Handlungsbedarf.


Vorbildliches Ergebnis bei Auffindestreifen und Leitsystemen für blinde Personen

Überzeugende Ergebnisse erzielt Bielefeld im ADAC Test bei den sogenannten Auffindestreifen, die quer über den Gehweg führen. Blinde Personen können sich an ihnen mit dem Blindenstock orientieren, wogegen das Fehlen solcher Streifen das Auffinden der Haltestellen erheblich erschwert. Im bundesweiten Vergleich sind Bielefeld und Chemnitz positive Vorbilder: Alle Testhaltesteige verfügten über Auffindestreifen. Dagegen waren es in Magdeburg und Mainz nur jeweils rund 20 Prozent. Ebenfalls zufriedenstellend bewerteten die Testenden, dass es an allen untersuchten Haltepunkten in Bielefeld Leitstreifen gab, die parallel zur Bordsteinkante verlaufen und diese so zur Fahrbahn bzw. zu den Gleisen absichern. Auch zeigte sich bei der Breite der getesteten Haltesteige ein durchweg erfreuliches Bild.


Trotz dieser vorbildlichen Ergebnisse wurden auch Schwachstellen deutlich. Dazu zählen Radwege, über die das Blindenleitsystem führt, der Nutzer aber nicht weiß, dass er sich auf dem Radweg befindet. Auch Rampen erachtet der ADAC noch als ausbaufähig in Bielefeld. An der Haltestelle Johannesstift war die Rampe zum Hochsteig beispielsweise zu steil und aufgrund des mittig geführten Handlaufs zu schmal.

Barrierefreiheit endet jedoch nicht bei Rampen und Leitsystemen. Sowohl Betroffene als auch Mitreisende können die Situation im ÖPNV verbessern. Da Rollstuhlfahrende und blinde Menschen häufig nur bestimmte Einstiegstüren und Flächen in den Fahrzeugen nutzen können, sollten diese Bereiche möglichst freigehalten werden. Zur besseren Planung ihrer Verbindungen finden Betroffene in den Apps oder auf den Webseiten vieler Verkehrsunternehmen spezielle Mobilitätseinstellungen mit Informationen zu Aufzügen und barrierefreien Zugängen.

„Der Platz in Fahrzeugen und an Haltesteigen ist oft begrenzt. Im Zweifel tut es nicht weh, den eigenen Sitzplatz aufzugeben, damit möglichst alle, ob zu Fuß, im Rollstuhl oder z.B. mit dem Kinderwagen den ÖPNV reibungslos nutzen können“, rät Marko Schöppner, Leiter der Abteilung Verkehr und Technik des ADAC OWL.

Der ADAC fordert, den Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller voranzutreiben und das notwendige Budget dafür bereitzustellen. Zuständig sind jeweils mehrere Stellen wie Kommunen, Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Straßenverkehrsbehörden, was die Umsetzung oft verzögert. Gleichzeitig müssen die Nutzungsfristen nach einem barrierefreien Umbau angepasst werden, damit die Haltestellen modernisiert werden können, sobald es

technische Neuerungen gibt. Diese Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Art bzw. Wert der Anlage und liegen in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren.

Weitere Informationen gibt es auf adac.de/barrierefrei-test


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