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Nordrhein-Westfalen | 04.10.2019

ADAC Stauprognose zum Start der Herbstferien in NRW

Zum Start der Herbstferien in Nordrhein-Westfalen erwartet der ADAC in NRW viel Verkehr. Urlauber und Wochenendausflügler sind unterwegs, zahlreiche Baustellen sorgen für erhöhtes Staupotential.

Herbsturlauber und Wochenendausflügler sorgen an diesem Wochenende für viel Verkehr in Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland. Autofahrer aus 14 Bundesländern sind unterwegs, weil die Herbstferien beginnen (NRW und Sachsen), in die zweite Woche gehen oder bereits enden (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt). Lediglich in Bayern und Baden-Württemberg ist noch regulär Schule. Viele Urlauber und bei schönem Wetter auch Tagesausflügler steuern die Wandergebiete der Alpen und Mittelgebirge, die Küsten und warme südliche Länder an. Für erhöhtes Staupotential sorgen zudem zahlreiche Herbstbaustellen. Mehr als 500 davon gibt es derzeit bundesweit auf den Autobahnen. In NRW müssen Autofahrer insbesondere wieder auf der A1 (Köln – Dortmund – Osnabrück), der A2 (Dortmund – Hannover) und A3 (Oberhausen – Köln – Frankfurt) sowie rund um den Kölner Ring (A1/A3/A4) und auf der A61 (Mönchengladbach – Koblenz) mit Verzögerungen rechnen.

Bei einem Stau die Autobahn zu verlassen und über Landstraßen zu fahren, bringt aber nur selten einen Vorteil. Oft sind auch die Ausweichstrecken schnell verstopft. In der Regel macht es erst ab Staus von mehr als 10 Kilometern Länge oder bei einer Vollsperrung Sinn, von der Autobahn abzufahren, rät der Mobilitätsclub. Um staugeplagte Autofahrer zu unterstützen, sind auch die ADAC Stauberater zum Start der Herbstferien wieder mit ihren Motorrädern auf den Autobahnen in NRW unterwegs. Sie beruhigen genervte Urlauber, helfen bei der Routenplanung, erklären die Rettungsgasse und verteilen Getränke und Spielsachen für Kinder, um die Wartezeit erträglicher zu machen.

Das sind deutschlandweit die Autobahnen mit dem größten Staupotenzial:

- Fernstraßen zur und von der Nord- und Ostsee
- A1 / A3 /A4 Kölner Ring
- A2 Dortmund – Hannover
- A3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
- A4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt - Dresden
- A5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe – Basel
- A6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
- A7 Hamburg – Hannover – Würzburg – Füssen/Reutte
- A8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
- A9 München – Nürnberg – Berlin
- A10 Berliner Ring
- A24 Hamburg – Berlin
- A61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
- A93 Inntaldreieck – Kufstein
- A95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
- A99 Umfahrung München

In den benachbarten Alpenländern ist der Herbsturlauberverkehr ebenfalls zeitweise sehr stark. Zu den Staurouten zählen unter anderem die Arlberg-, Tauern-, Fernpass-, Brenner- und Gotthard-Route, aber auch die wichtigen Bundesstraßen in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten und der Steiermark. An den drei Autobahnübergängen Suben (A3 Linz – Passau), Walserberg (A8 Salzburg – München) und Kiefersfelden (A93 Kufstein – Rosenheim) müssen sich Autofahrer bei der Einreise nach Deutschland auf Wartezeiten von bis zu 30 Minuten einstellen.

Deutschlandweite Informationen über Baustellen finden Autofahrer unter https://www.adac.de/reise_freizeit/verkehr/baustellen.

Eine detaillierte Stauvorschau mit Angaben zur genauen Tages- und Uhrzeit können Autofahrer über den ADAC Routenplaner unter http://maps.adac.de (Button „Echtzeit-Verkehrslage“) abrufen. Mit dem Zeitregler lässt sich die geplante Abfahrtszeit einstellen. Per Zoom-Funktion auf der Karte erhält man die Verkehrsprognose für die gewünschte Fahrstrecke.

So verhalten sich Autofahrer im Stau richtig

Rettungsgasse: Sobald der Verkehr stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer den linken Fahrstreifen befährt, weicht nach links aus, Autofahrer auf allen anderen Fahrstreifen fahren nach rechts. Ansonsten drohen Bußgelder von mindestens 200 Euro und zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Ist es in engen Baustellenbereichen aufgrund deutlich schmalerer Fahrspuren nicht möglich, die Rettungsgasse korrekt zu bilden, empfiehlt der ADAC Nordrhein, mit genügend Abstand versetzt zu fahren. So können Autofahrer im Ernstfall in die rechte Spur einfädeln und damit den linken Fahrstreifen für Rettungskräfte freimachen.

Standstreifen: Damit Fahrzeuge bei Pannen oder Notfällen eine Ausweichmöglichkeit haben sowie Polizei und Rettungskräfte schneller zum Einsatzort kommen, muss der Standstreifen frei bleiben. Wer dort hält, riskiert ein Verwarnungsgeld von 30 Euro. Parken hat mindestens 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg zur Folge. Auch über den Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt zu fahren, ist verboten. Wer es dennoch tut, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt rechnen. Einzige Ausnahme: Wenn Schilder den Standstreifen als eine weitere Fahrspur ausweisen.

Aussteigen: Laut Straßenverkehrsordnung ist es auch im Stau nicht erlaubt, auf der Autobahn aus dem Auto auszusteigen. Die Fahrbahn betreten darf nur, wer einen Unfall oder eine Panne absichern will. Ein Verstoß wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet. Steht der Verkehr bei einer Vollsperrung allerdings für längere Zeit still, liegt es im Ermessen der Polizei, ob sie ein Auge zudrückt, wenn sich Autofahrer kurz die Beine vertreten. Dabei dürfen Rettungskräfte nicht behindert werden. Zudem sollte man in der Nähe des Fahrzeugs bleiben, um zügig weiterfahren zu können, wenn sich der Stau auflöst.

Rechts überholen: Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder höchstens 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Geschwindigkeitsdifferenz von höchstens 20 km/h überholt werden, maximal aber mit 80 km/h. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Wenden: Rückwärtsfahren oder wenden auf der Autobahn ist auch im Stau tabu, es sei denn, die Polizei fordert dazu auf. Sonst drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Telefonieren: Auch während eines Staus ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, sofern der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist. Wer trotzdem zum Smartphone greift, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt rechnen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung sogar mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
 


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