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Nordrhein-Westfalen | 13.12.2022

ADAC Nordrhein: So klappt der Weihnachtsbaum-Transport per Auto, Fahrrad oder ÖPNV

Der ADAC Nordrhein gibt Tipps und Sicherheitshinweise für den Transport des Weihnachtsbaums.

Der Weihnachtsbaum auf dem Dach muss ordentlich gesichert werden. Foto: adobestock/Elenathewise

Der ADAC Nordrhein rät beim Weihnachtsbaum-Transport mit dem Auto dazu, sich Zeit für eine ausreichende Sicherung zu nehmen. „Für den Transport auf dem Dach gibt es zwei ganz wichtige Tipps: Damit der Baum nicht zum Windfang wird, muss die Baumspitze nach hinten und das abgesägte Ende des Stamms immer nach vorne zeigen. Und man sollte in jedem Fall Spanngurte verwenden“, erklärt Heinz-Gerd Lehmann. Der ADAC Technik-Experte weiter: „Am besten man lässt sich vom Händler ein Netz über die Tanne ziehen. Das macht den Baum für den Transport kompakter und verhindert auch, dass Äste während der Fahrt aufs Dach schlagen oder abreißen.“ Auf dem Autodach sollte der Baum immer mit einem Dachträger transportiert werden. Eine Decke unter dem Baum verhindert, dass der Lack zerkratzt.

Bei nicht ausreichender Sicherung kann der häufig sperrige und lange Baum zu einer echten Gefahr im Straßenverkehr werden. Ein ADAC Crashtest zeigt: Bei einem Unfall mit 50 km/h wird aus einem 30 Kilogramm schweren Baum, der nur mit einfachen Spanngummis auf dem Dach fixiert ist, schnell ein Geschoss mit einer Wirkung von 750 Kilo. Wer seine Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, muss zudem mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen, bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit 60 Euro und einem Punkt.

Beim Weihnachtsbaum im Kofferraum und im hinteren Sitzbereich des Autos sollte die Rückbank umgelegt und der Stamm gegen die Rückenlehne des Beifahrersitzes geschoben werden – so kann der Baum nicht verrutschen. Mit Spanngurten wird der Baum an den Ösen im Laderaum befestigt. Dabei wichtig: Den Gurt einmal um den Stamm und einmal um die Spitze schlingen. Planen oder Decken im Innenraum verhindern, dass Harz die Sitze verklebt oder Tannennadeln sich ins Futter bohren. Reicht der Platz im Kofferraum nicht aus, sollte der Kofferraumdeckel dennoch so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt am Auto gesichert werden. Ab einem Meter Überstand muss das Ende des Baums mit einer hellroten Fahne kenntlich gemacht werden. Bei Dunkelheit mit einer roten Leuchte und einem Rückstrahler. Kennzeichen und Rückleuchten dürfen vom Baum nicht verdeckt werden. Wird der Überstand nicht gekennzeichnet, werden 25 Euro Bußgeld fällig.

Fällt der Weihnachtsbaum während der Fahrt vom Autodach oder aus dem Kofferraum, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Fremdschaden auf. Beschädigungen durch den Baum-Transport am eigenen Fahrzeug muss der Halter in der Regel selbst bezahlen.

Wer den Weihnachtsbaum mit einem anderen Verkehrsmittel abholen möchte, sollte auch hier die Gefahren beim Transport beachten.

Transport auf dem Lastenrad oder Rad/Pedelec mit Anhänger: Handelt es sich um eine kleine Weihnachtstanne, kann der Transport per Lastenrad oder Rad/Pedelec mit Anhänger eine Alternative für kurze Wege sein. Hier gilt: Unbedingt das zulässige Gesamtgewicht des Modells gemäß Herstellerangaben beachten. Wird ein Fahrrad oder Pedelec mit Anhänger genutzt, schwere Gegenstände tief und wenn möglich über der Achse verstauen, damit das Kurvenverhalten komfortabler ist. Wichtig: Die Tanne darf sich beim Einlenken nicht im Hinterrad verfangen. Der Baum sollte zudem mit Spanngurten gesichert werden. Ragt der Weihnachtsbaum hinten mehr als einen Meter über die Transportbox oder den Anhänger hinaus, muss die Ladung wie beim Auto z.B. mit einer hellroten Fahne kenntlich gemacht werden. Bei Dunkelheit sind zusätzlich eine rote Leuchte und ein Rückstrahler Pflicht.

Transport auf dem Fahrrad oder E-Scooter: Einhändig Fahrrad zu fahren, ist nur bei vollständiger Kontrolle über das Rad erlaubt. Mit Baum unterm Arm also nicht. Am einfachsten und sichersten: Den Baum mit Spanngurten am Fahrrad fixieren und das Rad schieben. Wer einen kleinen Baum mit Netz in einem großen, tiefen Rucksack verstaut, kann auch mit dem Rad oder E-Scooter fahren. Auf dem E-Scooter selbst dürfen hingegen keine Gegenstände transportiert werden. Auch Anhänger sind nicht gestattet. Bei größeren Weihnachtsbäumen rät der Mobilitätsclub generell vom Transport per Fahrrad oder E-Scooter ab.

Transport im ÖPNV: So lange der Weihnachtsbaum nicht zu groß, entsprechend eingepackt und gesichert ist, darf er bei ausreichender Kapazität mit dem ÖPNV transportiert werden. Es gilt: Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme weder gefährdet noch belästigt werden. Dazu zählt, dass der Gegenstand keinen eigenen Sitzplatz blockiert. Im Einzelfall entscheidet allerdings das Personal, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen, also auch des Weihnachtsbaums, besteht nicht.

Ein O-Ton-Paket (Audio) können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/aSjXb44q5aZKgxP


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