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Nordrhein-Westfalen | 27.01.2022

Auch in Düsseldorf: Schilder-Wirrwarr an öffentlichen E-Ladestationen

Laut ADAC Befragung bestehen bei Nutzern und Kommunen große Unklarheiten über Regeln und Beschilderung an öffentlichen E-Ladestationen.

Bei den Regeln und Beschilderungen an öffentlichen E-Ladestationen gibt es in den 16 deutschen Landeshauptstädten erhebliche Unterschiede. So lautet das Fazit des ADAC nach einer Befragung der Kommunen zu ihren aktuellen Park- und Laderegelungen. „Es herrscht ein regelrechtes Schilder-Wirrwarr! Da blickt niemand mehr durch, schon gar nicht der Verbraucher. Teilweise ist die Beschilderung durch falsche Kombination verschiedener Zeichen widersprüchlich oder sogar rechtlich umstritten. Das trifft auch auf Düsseldorf zu“, sagt Prof. Dr. Roman Suthold, Experte für Elektromobilität beim ADAC Nordrhein.

In der Rheinmetropole dürfen Elektroautos mit und ohne E-Kennzeichen an Ladesäulen parken. Das erlauben sonst nur noch Berlin, Dresden, Magdeburg und Stuttgart. Das Problem in Düsseldorf: An Schnelladestationen hängt unter dem blauen Parken-Schild das Sinnbild-Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“. Das kennzeichnet laut Elektromobilitätsgesetz (EmoG) aber einen Parkplatz mit E-Kennzeichen-Pflicht. Ein Widerspruch.

An Normalladestationen verwendet die Stadt unter dem Halteverbots-Schild den verbalen Zusatz „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei“. Die rechtliche Verbindlichkeit solcher Zusatzzeichen aus dem Straßenverkehrsgesetz ist allerdings umstritten und lässt Interpretationsspielraum. Ob ein eingestecktes Ladekabel ausreicht oder tatsächlich Strom fließen muss, bleibt Auslegungssache. Unklar ist auch, welche Regelung gilt, wenn das Fahrzeug bereits vollgeladen ist, aber immer noch parkt.

Reines Parken ohne sein E-Fahrzeug zu laden, ist in Düsseldorf verboten, genau wie in Hannover, Magdeburg, Mainz und Stuttgart. Die restlichen Städte haben dafür unterschiedliche zeitliche Einschränkungen. Während des Ladevorgangs beträgt die maximale Parkdauer an Schnellladestationen in Düsseldorf eine Stunde. Nutzer müssen eine Parkscheibe auslegen. Nur in Stuttgart (und künftig in Berlin) kann man an Schnellladestationen uneingeschränkt lange laden. An Normalladestationen gibt es in Düsseldorf während des Ladens keine Parkzeitbegrenzung (sonst nur noch in Stuttgart). Gebühren für das Parken selbst werden nirgends erhoben.

„Die Untersuchung zeigt, dass nicht nur bei den Nutzern Unklarheiten über Regeln und Beschilderung an öffentlichen E-Ladestationen bestehen, sondern teilweise auch bei den Kommunen selbst“, sagt Roman Suthold. „Man darf den schwarzen Peter aber nicht nur den Städten in die Schuhe schieben. Die Verwaltungen sind oft selbst nicht glücklich mit den aktuellen Regelungen. Die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben sind viel zu ungenau und anfällig für Interpretationen. Hier besteht Handlungsbedarf.“ Deshalb fordert der ADAC Experte: „Wenn die Regelungen zum Laden und Parken an Elektro-Ladesäulen vom Verbraucher verstanden und akzeptiert werden sollen, muss die Beschilderung unmissverständlich klar sein.“ Das ist laut ADAC auch nicht der Fall, wenn das blaue Parken-Schild mit dem verbalen Zusatzzeichen „für Elektrofahrzeuge frei“ kombiniert wird. Im juristischen Sinne sind Elektrofahrzeuge hier nämlich von der Parkerlaubnis ausgenommen.

Die Forderungen des ADAC im Überblick:

  • Rechtssichere Beschilderung entwickeln, die zum Beispiel das Parken von E-Fahrzeugen an öffentlichen E-Ladestationen nur im Ladezustand zulässt
  • Klare Definition für den Begriff „im Ladezustand“ schaffen, damit Ladevorgänge erkennbar sind und somit bei Verstößen auch sanktioniert werden können
  • Ladezeitraum begrenzen und Ladestation entsprechend beschildern, solange der Begriff „im Ladezustand“ unklar ist
  • Parken bei gleichzeitigem Laden für alle E-Fahrzeuge (auch ohne E-Kennzeichen) erlauben
  • Widersprüchliche Beschilderungen vermeiden

Hintergrund: Mindestens 15 Millionen Elektrofahrzeuge sollen bis 2030 gemäß Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung in Deutschland zugelassen sein. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) teilen sich aktuell 21 E-Autos eine Ladesäule – Tendenz steigend. In Düsseldorf gab es zum 1. Oktober 2021 laut Bundesnetzagentur 315 Normalladepunkte und 19 Schnellladepunkte. 

Ein flächendeckendes Ladenetz gilt als Voraussetzung für den Durchbruch der E-Mobilität in Deutschland. Je mehr Fahrzeuge sich eine Ladesäule teilen, umso eher kann es zu Engpässen kommen. Die Ladepunkte sind aber nicht nur von E-Autos besetzt, sondern auch von Verbrennern zugeparkt. Der Grund: Die Beschilderung ist unklar und steht rechtlich auf wackeligen Beinen. Eine Sanktionierung von Verstößen gestaltet sich schwierig.

Der ADAC hatte deshalb die 16 deutschen Landeshauptstädte nach ihren aktuelle Park-/Laderegelungen an E-Ladestationen und deren Beschilderungen befragt. Erfasst wurden neben der Grundfrage, wer an öffentlichen Schnell- und Normalladepunkten überhaupt parken bzw. besser laden darf, u.a. die maximal erlaubte Park-/Ladedauer, eventuelle kommunale Parkgebühren sowie mögliche Sondernutzungsrechte für Car-Sharing-Fahrzeuge. Die Erhebung wurde im Juni und November 2021 durchgeführt. Das Fazit: Die Regelungen wiesen in den untersuchten Städten erhebliche Unterschiede auf. Das gilt auch für die teilweise sogar rechtlich umstrittene Beschilderung. Einigkeit herrschte lediglich darin, dass keine Gebühren für das Parken selbst verlangt wurden.

Ein O-Ton-Paket (Audio) sowie Beispiel-Fotos von der Beschilderung in Düsseldorf zu redaktionellen Verwendung (Quelle: ADAC Nordrhein) können Sie hier herunterladen:
https://cloud.adac-nrh.de/s/ErdbAiMnDYRxmyY

Weitere Infos zur ADAC Befragung auf www.adac.de.


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