Der große Wintercheck: 16 Fragen, Antworten und Tipps
Winterreifen, Frostschutzmittel, Batterie, Licht: Der ADAC Nordrhein erklärt, worauf Autofahrer im Winter achten sollten.
Winterreifen, Frostschutzmittel, Batterie, Licht – winterliche Temperaturen und Witterungsverhältnisse erfordern von Autofahrern besondere Vorsorge. Hinzu kommen spezielle Regeln, die Autofahrer in der kalten Jahreszeit beachten müssen. Sonst drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Im großen Wintercheck beantwortet der ADAC Nordrhein die häufigsten Fragen und gibt Tipps:
1. Worauf muss ich beim Fahren im Winter achten?
Auf nassen, vereisten oder verschneiten Straßen sollte man besonders vorsichtig und vorausschauend fahren. Das bedeutet: die Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und einen größeren Abstand als den sonst empfohlenen „halben Tacho“ einhalten. Auch wichtig: den Verkehrsfluss davor im Auge haben, sanft bremsen und lenken sowie die hinter einem fahrenden Autos beobachten. Achtung: Abrupte Manöver können zum Ausbrechen und Rutschen des Wagens führen! Wer ein Gefühl für die veränderten Straßenverhältnisse bekommen möchte, kann eine kurze Bremsprobe durchführen, wenn es die Verkehrssituation gefahrenfrei zulässt.
ADAC Tipp: Bei winterlichen Bedingungen von vorneherein längere Fahrzeiten einplanen und so ohne Zeitdruck entspannter unterwegs sein.
2. Freikratzen der Scheiben im Winter ist Pflicht, ein Guckloch reicht nicht aus. Was muss ich noch von Eis und Schnee befreien?
Vor dem Losfahren muss das Auto komplett von Schnee und Eis befreit werden. Also auch die Außenspiegel, das Dach, Kennzeichen sowie Scheinwerfer und Blinker frei machen. Das sorgt für uneingeschränkte Sicht und verhindert zudem, dass andere Verkehrsteilnehmer durch herabfallenden Schnee oder Eisstücke gefährdet werden. Wer sein Autodach nicht freiräumt, muss 25 Euro zahlen, verdeckte Scheinwerfer oder Blinker kosten zehn Euro. Ist das Kennzeichen nicht erkennbar, werden fünf Euro fällig.
ADAC Tipp: Ein Gummipflegestift verhindert das Anfrieren der Autotüren. Eine kleine Flasche Türschlossenteiser in der Jackentasche hilft bei älteren Fahrzeugen mit eingefrorenen Schließzylindern.
3. Wie kann ich die Scheinwerfer richtig einstellen?
Klare Reflektoren, sprungfreie, regelmäßig gesäuberte Gläser und intakte Lampen haben höchste Priorität. Ob alles funktioniert, kann man vor Fahrtantritt selbst an einer Garagen- oder Hauswand testen. Lichttests von ADAC und Deutscher Verkehrswacht zeigen: Jeder fünfte Pkw ist mit defekter Beleuchtung unterwegs. Kaputte Lampen sollten umgehend erneuert werden. Wichtige Informationen zur Beleuchtung stehen in der Bedienungsanleitung. Sind die Scheinwerfer zu tief eingestellt, wirkt sich das negativ auf die Sicht des Fahrers aus. Strahlen sie zu weit nach oben, blenden sie den entgegenkommenden Verkehr. Beides kann schnell zu kritischen Verkehrssituationen führen. Ist das Auto schwer beladen, zum Beispiel auf dem Weg in den Urlaub, muss die Leuchtweiteneinstellung entsprechend angepasst werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.
ADAC Tipp: Das Abblendlicht soll maximal zwei Leitpfosten weit die Fahrbahn voraus gut ausleuchten (rund 100 Meter). Wer auf Nummer sicher gehen will, macht einen Licht-Check in einer Fachwerkstatt oder beim ADAC.
4. Was ist mit Kühlmittel und Wischwasser in den Wintermonaten?
Auf jeden Fall den Frostschutz prüfen, denn Eis im Kühlsystem verursacht Motorschäden. Frostschutz benötigt auch das Wischwasser der Scheibenwaschanlage (mindestens bis -15 Grad).
ADAC Tipp: Ob das Kühlmittel des Motors winterfest ist (mindestens -25° Celsius), lässt sich an der Tankstelle, in einer Werkstatt oder bei den Prüfstationen des ADAC testen.
5. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum für den Wechsel auf Winterreifen gibt es nicht. Ab wann genau muss ich denn Winterreifen haben?
In Deutschland gibt es eine situative Winterreifenpflicht. Die altbekannte Faustregel von Oktober bis Ostern liefert nur eine grobe Orientierung. Spätestens, wenn sich die Temperaturen der 0-Grad-Marke nähern, Reif- oder Eisglätte beginnt, Schnee, Schneematch dazu kommen, sind Winterreifen Pflicht. Auch bei nasser Fahrbahn haben Winterreifen in den kalten Jahreszeit mehr Bodenhaftung. Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte dringend einen Termin zum Reifenwechsel vereinbaren oder die Räder selbst wechseln.
ADAC Tipp: Die situative Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen (beim Pkw zum Beispiel alle vier Räder) Winterreifen montiert sind.
6. Wie alt dürfen Winterreifen sein?
Winterreifen sollten nicht älter als acht Jahre sein. Doch schon nach spätestens sechs Jahren ist die Gummimischung härter geworden, dass die Haftung bei tiefen Temperaturen nachlässt. Der ADAC Nordrhein empfiehlt eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern, auch wenn gesetzlich nur 1,6 Millimeter vorgeschrieben sind.
ADAC Tipp: Die Profiltiefe der Winterreifen lässt sich leicht mit einer Zwei-Euro-Münze überprüfen. Der silberne Rand ist genauso breit wie die vom ADAC empfohlene Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Einfach die Münze in die Profilrillen stecken und kontrollieren.
7. Warum reicht das „M+S-Symbol“ alleine nicht mehr aus?
Nicht alle Reifen mit dem „M+S“-Symbol (Matsch und Schnee) sind auch echte Winterreifen. Das Symbol bietet daher keine Verlässlichkeit. Seit 1. Januar 2018 ist das „Alpine“-Symbol für Winterreifen Pflicht. Reifen mit dieser Kennzeichnung (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) verfügen über echte Wintereigenschaften und bieten eine bessere Haftung als Sommerreifen mit „M+S“-Kennzeichnung . Bis zum 30. September 2024 gelten auch noch Winterreifen nur mit „M+S“-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
ADAC Tipp: In der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem „Alpine“-Symbol montieren, nicht nur wegen der situativen Winterreifenpflicht. Vorrangig geht es um die eigene Sicherheit und die der Mitfahrer. Die Folgen eines kleinen „Ausrutschers“ können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.
8. Was passiert, wenn ich jetzt noch mit Sommerreifen erwischt werde?
Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Der einfache Verstoß kostet 60 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit führen.
ADAC Tipp: Vorsicht! Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem „Alpine“-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
9. Den Motor im Stand warmlaufen lassen, ist nicht erlaubt. Was passiert, wenn ich es trotzdem mache?
Diese Methode bringt kaum etwas. Im Stand braucht der Motor deutlich länger, um Betriebstemperatur zu erreichen. Durch das Warmlaufenlassen steigt der Spritverbrauch, die Umwelt wird extrem belastet und auch der Motorverschleiß erhöht sich. Ein ADAC Test zeigt: Aus den Luftaustrittsdüsen im Innenraum kommt trotzdem nur ein laues Lüftchen mit etwa 13 Grad. Wer erwischt wird, muss ein Verwarngeld von zehn Euro zahlen.
ADAC Tipp: Eine gute Alternative für alle Autobesitzer ohne Garage ist eine Standheizung. Auch Frostschutzfolien, die nach dem Parken über das Fahrzeug gelegt und fixiert werden, können helfen. Allerdings decken diese Folien oft nur die Frontscheibe ab. Deshalb müssen meist noch Seiten- und Heckscheiben von Schnee oder Eis befreit werden.
10. Warum sollte man im Winter, wenn das Auto kalt ist, nicht mit Jacke einsteigen und losfahren?
Gerade im Winter ist die Verlockung groß, beim Einstieg ins kalte Auto die dicke Jacke anzulassen. Doch das kann schlimme Folgen haben. Ein ADAC Crashtest belegt: Wenn der Gurt nicht eng am Körper anliegt, schneidet er beim abrupten Bremsen tief in den Bauchraum ein. Das kann schwerwiegende Verletzungen verursachen, und zwar schon bei Unfällen oder Bremsmanövern mit geringer Geschwindigkeit. Der ADAC Nordrhein rät deshalb, die Winterjacke vor Fahrtantritt unbedingt auszuziehen. Besonders wichtig: Auch Kinder sollten ohne Jacke in ihrem Sitz angegurtet werden, so dass der Beckengurt die Oberschenkel (bei Erwachsenen die Hüftknochen) eng umspannt.
ADAC Tipp: Gegen die Kälte hilft eine Decke oder aufgelegte Jacke. Ist keine Decke zur Hand, sollte die Jacke aufgemacht und der Gurt direkt am Körper entlang geführt werden.
11. Eine Eisplatte wird während der Fahrt von einem Lkw auf mein Auto geschleudert: Wer kommt für den Schaden auf?
Sollte von einem Lkw gefallenes Eis das eigene Fahrzeug beschädigen, kann man sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw-Halters wenden. Dafür ist ein Nachweis über den Vorgang notwendig. Deshalb unbedingt das Kennzeichen des Lkw sowie die Daten eventueller Zeugen notieren. Ist der Schadensverursacher nicht zu ermitteln, kann der Schaden nur über die eigene Vollkaskoversicherung reguliert werden.
ADAC Tipp: Fährt ein ungeräumter Lkw mit Eisplatten und Schnee voraus, sollte man als wichtigste Vorsichtsmaßnahme den Sicherheitsabstand deutlich vergrößern und nach Möglichkeit den Lkw nicht überholen.
12. Verlieren eingeschneite Verkehrszeichen ihre Gültigkeit?
Eingeschneite Verkehrszeichen sind kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Verschneite Verkehrsschilder bleiben gültig, wenn man ihre Bedeutung als Autofahrer anhand der Form eindeutig erkennen kann. Dazu gehören beispielsweise das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen. Ein Verkehrsschild muss aber so aufgestellt sein, dass es schon mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden kann. Ist es so eingeschneit oder verschmutzt, dass man die Bedeutung nicht mehr erkennt, ist es unter Umständen nicht mehr gültig. Das gilt vor allem, wenn die Form mehrere Bedeutungen zulässt.
ADAC Tipp: Die Fahrt unterbrechen, aussteigen und das eingeschneite Schild freikratzen, muss natürlich niemand. Einfach an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten – also die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts beachten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
13. Wer ist bei einem Unfall schuld, wenn die Verkehrssituation nicht eindeutig geregelt war?
Wenn nicht geklärt werden kann, wer das überwiegende Verschulden zu tragen hat, wird häufig eine 50-50-Aufteilung gemacht: Jeder muss für 50 Prozent des Schadens am gegnerischen Fahrzeug aufkommen. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob die jeweiligen Ansprüche gerechtfertigt sind.
ADAC Tipp: Bei eingeschneiten Verkehrszeichen und unklaren Situationen Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern aufnehmen und im Zweifel auf sein Recht verzichten.
14. Bei schlechter Sicht gilt Lichtpflicht. Mein Auto schaltet sowieso automatisch das Tagfahrlicht ein. Reicht das?
Das reicht nicht. Wenn nur das Tagfahrlicht aktiviert ist, fehlen in der Regel die Rückleuchten. Das eigene Auto wird so bei Schneetreiben oder diffusem Licht im Winter vom nachfolgenden Verkehr kaum wahrgenommen. Bei schlechter Sicht muss entsprechend der Straßenverkehrsordnung deshalb auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wichtig: Bei schwierigen Lichtverhältnissen schaltet das Fahrzeug nicht immer automatisch das Abblendlicht ein, deshalb lieber manuell das Licht einschalten. Tagfahrlicht ist nur bei klarer Sicht ausreichend.
ADAC Tipp: Laut Straßenverkehrsordnung muss bei schlechter Sicht durch Nebel, starken Schneefall oder Regen ein größerer Sicherheitsabstand als üblich eingehalten werden. Es gilt: „Abstand = Tacho“. Orientierungshilfe bieten hier die Leitpfosten am rechten Fahrbahnrand, die in der Regel im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.
15. Was ist die häufigste Pannenursache im Winter?
Die Batterie verursacht laut ADAC Pannenstatistik im Winter am häufigsten Probleme. Für beinahe die Hälfte (42 Prozent) aller Pannennotrufe war im gesamten Jahr 2019 eine streikende Batterie verantwortlich. Der Motor oder das Motormanagement (Einspritzung, Zündung, Sensorik) sorgten in 17,4 Prozent der Fälle für einen Einsatz der ADAC Pannenhelfer. Lenkung, Karosserie, Bremsen, Fahrwerk oder Antrieb waren in 15,5 Prozent die Pannenursache.
ADAC Tipp: Wer sicher gehen will, sollte vorher einen Batterie- und Ladesystemcheck in der Werkstatt oder beim ADAC durchführen. Wenn die Batterie bereits bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt den Anlasser nur noch müde durchdreht, dann sollte sie unbedingt geprüft und gegebenenfalls rechtzeitig ersetzt werden.
16. Was sollte ich im Winter alles im Auto dabei haben?
Eiskratzer, Handfeger, Starthilfekabel, Scheibenfrostschutz, Schaufel, Sand, Wolldecke und auf längeren Fahrten eine Thermoskanne mit heißem Tee.
ADAC Tipp: Wer – sofern es die Corona-Regeln zulassen – in den Skiurlaub fährt, sollte prüfen, ob am Zielort eine Schneekettenpflicht besteht.
Ein O-Ton-Paket (Audio) zur redaktionellen Verwendung können Sie hier herunterladen: https://cloud.adac-nrh.de/s/P6zsM6ePxZjZETr
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